Zubeseilung der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Kühmoos - Daxlanden, Bl. 4555 und Neuordnung der westlichen Leitungseinführung in die Umspannanlage Kühmoos
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Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung (Referat 24)
Bei der beantragten Leitungsmaßnahme handelt es sich um eine Zubeseilung der Bl. 4555 Kühmoos – Daxlanden im Genehmigungsabschnitt 8 des Projekts „Netzverstärkung Bürstadt – Kühmoos“. Für diese Maßnahme wird ein weiterer 380-kV-Stromkreis auf den freien Platz des bestehenden Gestänges aufgelegt. Damit ist der Endausbau der Leitung erreicht. Darüber hinaus soll die Leitungseinführung auf der westlichen Seite der Umspannanlage Kühmoos umgebaut werden.
Stand des Verfahrens
Stand des Verfahrens
Der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben wurde am 28.09.2026 erlassen. Er kann hier gemeinsam mit den festgestellten Planunterlagen eingesehen und heruntergeladen werden. Über mögliche Rechtsbehelfe wird mit der hier ebenfalls verlinkten Bekanntmachung informiert.
Medienmitteilung (Oktober 2026)
Anlage: Übersichtslageplan
Das ergänzende Verfahren im Überblick
Die Amprion GmbH plant den Umbau der Leitungseinführung auf der westlichen Seite der Umspannanlage Kühmoos. Dies führt zu Änderungen an der 380-kV-Leitung Kühmoos- Daxlanden der Amprion GmbH und der TransnetBW GmbH sowie der 380-kV-Leitung Kühmoos- Sierentz der TransnetBW GmbH. Zugleich soll die Leitung Kühmoos-Daxlanden auf einer Strecke von rund 1,1 Kilometern durch das Auflegen eines weiteren 380-kV-Stromkreises verstärkt werden. Die davon betroffene Leitung verläuft vollständig auf dem Gebiet der Gemeinde Rickenbach. Aufgrund umfangreicher Änderungen im Projekt hat das RP das ursprüngliche Verfahren auf Antrag des Vorhabenträgers eingestellt und neu eingeleitet.
| 02.07.2025 | Antrag auf Planfeststellung |
| 18.07.2025 | Anhörung der Gemeinde, Behörden, Verbände und Unternehmen |
| 18.07. bis 01.09.2025 | Gesetzlicher Einsichtnahmezeitraum in die Planunterlagen auf der Internet-Projektseite des Regierungspräsidiums (Die Einsichtnahme wird auf der Internetseite des Regierungspräsidiums bis zum Abschluss des Verfahrens weiterhin möglich sein) |
| 01.10.2025 | Ende der Einwendungsfrist |
| 28.09.2026 | Erlass des Planfeststellungsbeschlusses |
| 06.10. bis 19.10.2026 |
Gesetzliche Einsichtnahmefrist des Planfeststellungsbeschlusses und der Planunterlagen (Der Beschluss kann aber auch danach auf der Seite "Abgeschlossene Planfeststellungsverfahren" eingesehen und heruntergeladen werden) |