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Neubau eines Radweges entlang der Kreisstraße 6333 zwischen der Landesstraße 139 und dem Ortsteil Minseln (Rheinfelden)

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Kontakt

Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung (Referat 24)

0761 208-1099
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Der Landkreis Lörrach beabsichtigt den Neubau eines Radweges entlang der K 6333 beginnend an der L 139 bis zum westlichen Ortsausgang Minseln.

Stand des Verfahrens

Stand des Verfahrens

Der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben wurde 20. März 2026 erlassen. Er liegt gemeinsam mit den festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 22. April bis einschließlich 05. Mai 2026 im Stadtbauamt Rheinfelden zur Einsichtnahme aus. 

Als Service für die Betroffenen und Interessierten können der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Unterlagen auch auf dieser Internetseite heruntergeladen werden. 

Über mögliche Rechtsbehelfe wird im Rahmen der von auf dieser Seite verlinkten Bekanntmachungen informiert.

Bekanntmachung 

Planfeststellungsbeschluss 

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Der Landkreis Lörrach beabsichtigt mit der vorliegenden Planung den Neubau eines Radweges. Beginnend an der L 139 verläuft der die K 6333 straßenbegleitende Radweg auf einer Strecke von rund einem Kilometer bis zum westlichen Ortsausgang Minseln. Die Überleitung vom Radweg auf die Fahrbahn innerhalb von Minseln erfolgt über die Schloßstraße, wo der Radweg endet. Der Radweg ist Teil der Pendlerroute 6a und dient laut Radverkehrskonzept der Erschließung von Rheinfelden und Maulburg. Mit dem straßenbegleitenden Radweg soll eine attraktive durchgehende Radverbindung geschaffen und die Sicherheit des Radverkehrs gewährleistet werden.

Bestandteil der Planung ist auch die Durchführung von landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen auf Grundstücken im Rand- und Nahbereich der Straße sowie auf den Gemarkungen Wutöschingen und Wehr.

Im Juli 2025 hat der Landkreis eine Planänderung ins Verfahren eingebracht. Anlass der Planänderung im Juli 2025 ist die Erhöhung der Sicherheit für den Radverkehr durch Anpassung der Radfahrbeziehung in beide Richtungen. In Richtung Minseln erhält der Radverkehr die Bevorrechtigung zum Queren der Schloßstraße, was durch das Einfärben der Furt verdeutlicht werden soll. In Richtung Adelhausen sieht die geänderte Planung eine Querungsinsel mit Doppelkopf und rot gefärbtem Aufstellbereich vor.

24.07. bis 04.09.2023 Auslegung der Planunterlagen in der Stadt Rheinfelden
24.07. bis 18.9.2023 Anhörung der Träger öffentlicher Belange, Verbände und Unternehmen
18.09.2023 Ende der Stellungnahme und Einwendungsfrist
21.07. bis 25.08.2025 Anhörung der von der Planänderung betroffenen Träger öffentlicher Belange, Unternehmen und Grundstücksbetroffenen
20.03.2026 Erlass des Planfeststellungsbeschlusses
22.04. bis 05.05.2026 Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der Planunterlagen in der Stadt Rheinfelden

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