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B 31 - Ortsumfahrung Döggingen - Ergänzendes Verfahren zum Bau der zweiten Gauchachtalbrücke

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Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung (Referat 24)

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Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat ein ergänzendes Genehmigungsverfahren für den Bau der zweiten Gauchachtalbrücke an der B 31 zwischen Unadingen (Stadt Löffingen, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) und Döggingen (Stadt Bräunlingen, Schwarzwald-Baar-Kreis) durchgeführt. Das ergänzende Verfahren war erforderlich, weil der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) auf Klage des Verkehrsclub Deutschland (VCD) die am 11. Februar 2022 vom RP erteilte Plangenehmigung für die Errichtung einer Baustraße und weiterer Baustelleneinrichtungsflächen beanstandet und Nacharbeiten für erforderlich angesehen hatte.

Stand des Verfahrens

Stand des Verfahrens

Die Planergänzung für das Vorhaben wurde am 17. Dezember 2025 genehmigt. Die Entscheidung kann hier gemeinsam mit den genehmigten Planunterlagen und der Bekanntmachung eingesehen und heruntergeladen werden.

Planergänzungsentscheidung

Bekanntmachung des Erlasses der Planergänzungsentscheidung

Medienmitteilung 

 

Das ergänzende Verfahren im Überblick

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg als Vorhabenträgerin, hat beim Regierungspräsidium Freiburg als zuständiger Planfeststellungsbehörde am 14. April 2025 die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens für die zweite Gauchachtalbrücke beantragt. Dieses wird in Form eines Plangenehmigungsverfahrens durchgeführt.

Vorgeschichte des Verfahrens:

Die auf den Gemarkungen von Unadingen (Stadt Löffingen) und Döggingen (Stadt Bräunlingen) gelegene B 31 Ortsumfahrung von Döggingen war mit Planfeststellungsbeschuss vom 10. Juli 1991 planfestgestellt und im Juli 2002 für den Verkehr freigegeben worden. Allerdings wurden damals die zweite Brücke über das Gauchachtal sowie die sich westlich anschließende zweite Fahrbahn mit einer Länge von 462 Meter nicht realisiert. Auch der im Planfeststellungsbeschluss vorgesehene Rückbau des Straßendammes der alten B 31 mit Offenlegung von Gauchach und Mauchach ist nicht erfolgt.

Am 14. April 2021 wurde von der Vorhabenträgerin die Genehmigung der zur Fertigstellung der Ortsumfahrung erforderlichen Maßnahmen beantragt. Gegenstand des daraufhin durchgeführten Plangenehmigungsverfahrens waren insbesondere die für den Brückenbau zur Aufstellung von Kränen erforderliche Baustraße und zusätzliche Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen, die Verlegung des Gewässers „Graben Hohle Gasse“, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen für die mit den Maßnahmen verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft sowie der Verzicht auf den Rückbau des alten Straßendamms der B 31 und auf die Freilegung der Gewässer Gauchach und Mauchach. Nach erfolgter Anhörung der Kommunen, Träger öffentlicher Belange und Verbände wurde am 11. Februar 2022 die Plangenehmigung für diese Maßnahmen erlassen. Am 20. Dezember 2022 erfolgte noch eine Ergänzung um zwei Waldumwandlungsgenehmigungen. 

Am 31. Juli 2022 wurde beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim eine Klage gegen das Vorhaben erhoben. Von dort wurde mit Urteil vom 25. April 2024 entschieden, dass die o.g. Plangenehmigung mit ihrer Ergänzung Bestand hat, aber Nacharbeiten erforderlich sind.

Gegenstand des Verfahrens:

Gegenstand des Verfahrens waren die Nacharbeiten, die vom VGH als erforderlich angesehen wurden. Es wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, und zwar für die Errichtung einer Baustraße und weiterer Baustelleneinrichtungsflächen sowie auch für das Bauwerk der zweiten Gauchachtalbrücke und die anschließende zweite Fahrbahn der B 31 westlich des Gauchachtals auf einer Länge von 462 Metern. Darüber hinaus umfasst die Umweltverträglichkeitsprüfung den vorhandenen Zustand der Bauflächen nach den bereits durchgeführten Rodungen. Weiterhin wurde die artenschutzrechtliche Prüfung im Hinblick auf ein Bibervorkommen unterhalb der vorhandenen Brücke und auf Eidechsen im Bereich westlich des Brückenwiderlagers ergänzt sowie die Auswirkungen auf das Klima geprüft. Die Ergebnisse der Prüfungen wurden dann in die Abwägungsentscheidung der Planfeststellungsbehörde integriert. Dies erfolgte im Rahmen einer ergänzenden Plangenehmigung.

14.04.2025 Antrag auf ergänzende Plangenehmigung
17.04.2025 Anhörung der Gemeinden, Behörden, Verbände und Unternehmen
17.04. bis 30.05.2025 Gesetzlicher Einsichtnahmezeitraum in die Planunterlagen auf der Internet-Projektseite des Regierungspräsidums 
(Die Einsichtnahme wird auf der Internetseite des Regierungspräsidiums bis zum Abschluss des Verfahrens weiterhin möglich sein)
30.06.2025 Ende der Einwendungsfrist
17.12.2025   Erlass der Planergänzungsentscheidung
19.01.2026 Bekanntmachung der Entscheidung
20.01.2026 Beginn des gesetzlichen Einsichtnahmezeitraums
02.02.2026 Ende des gesetzlichen Einsichtnahmezeitraums
03.02.2026 Beginn der einmonatigen Klagefrist

 

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