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Umwelt, Naturschutz und Hochwasserschutz

Informationen für betroffene Grundstückseigentümer beim geplanten Hochwasserschutz in Fischingen

Regierungspräsidium stellt Antrag auf Planfeststellungsverfahren

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Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitteilt, werden die vom Hochwasserschutzprojekt am Neckar im Sulzer Ortsteil Fischingen betroffenen privaten Grundstückseigentümer in den nächsten Wochen schriftlich über die notwendigen Grundstücksverhandlungen informiert. Nähere Informationen zum geplanten Hochwasserschutz hat das RP auf seiner Homepage bereitgestellt.

Das Planfeststellungsverfahren für die Verbesserung des Hochwasserschutzes wurde auf Antrag des Regierungspräsidiums Anfang des Jahres vom Landratsam Rottweil eingeleitet. Momentan laufe die Anhörung bei Behörden und Trägern öffentlicher Belange. Sobald die eingegangenen Stellungnahmen geprüft und keine Planungsänderungen notwendig sind, werde die öffentliche Auslegung beginnen. Die genauen Termine und Fristen dafür würden zu gegebener Zeit amtlich bekannt gemacht, heißt es aus dem RP.

Zum Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen ist eine Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger geplant. Dort wird zum Ablauf und den Regeln der Beteiligungsmöglichkeit während des Planfeststellungsverfahrens informiert. Außerdem wird sich das Team für die Grundstücksverhandlungen vorstellen und seine Arbeitsabläufe erläutern. In dieser Veranstaltung erfolgt keine Vorstellung und keine Diskussion der technischen Planunterlagen, da hierfür die Beteiligung mit der öffentlichen Auslegung innerhalb des Planfeststellungsverfahrens vorgesehen ist, so das RP.

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