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Auch Stocherkahnfahrten im Naturschutzgebiet Taubergießen untersagt
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und zum Schutz der Fische und Wasservögel
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Aufgrund der anhaltenden Trockenheit wird das Regierungspräsidium Freiburg (RP) zum Schutz der Fische und Wasservögel neben den privaten Bootsfahrten nun auch die gewerblichen Nachenfahrten im Naturschutzgebiet Taubergießen (Kreis Emmendingen/ Ortenaukreis) vorläufig untersagen. Hierzu widerruft es befristet die den Nachenfahrern erteilten naturschutzrechtlichen Befreiungen. Das Verbot gilt ab diesem Donnerstag. Nachen sind die traditionellen Stocherkähne, mit denen verschiedene Anbieter Besucherinnen und Besucher durch die Auenlandschaft im Naturschutzgebiet fahren.
Seit dem 18. Juli gilt bereits ein Verbot von Fahrten mit Kanu, Kajak und Schlauchboot in der Blinden Elz und im Altrhein im Taubergießen sowie in der Alten Elz im Naturschutzgebiet Elzwiesen. „Dieser außergewöhnlich heiße und trockene Sommer stellt die Natur vor extreme Herausforderungen. Im Taubergießen sind die Pegelstände in den vergangenen Wochen weiter gesunken, während die Temperatur der Gewässer weiter angestiegen ist. Als Naturschutzverwaltung sehen wir uns zum Schutz des gestressten Ökosystems gezwungen, die Belastungen der Gewässer soweit wie möglich zu reduzieren. Deshalb werden wir nun leider auch die Nachenfahrten vorläufig aussetzen“, erklärte Manuel Winterhalter-Stocker, Leiter der Umweltabteilung im RP. Er setzt auf das Verständnis der Anbieter der Nachenfahrten, zumal diese ihre Attraktivität einem intakten Naturraum verdanken.
Zeitlich wird das Fahrverbot für Nachen an die Dauer der Allgemeinverfügung geknüpft, mit der das RP die privaten Fahrten untersagt hat. Sobald sich die Wasserstände und Temperaturen nachhaltig erholt haben, werden die Verbote wieder aufgehoben. Wer gegen die Vorgaben verstößt, dem droht ein Bußgeld. Kontrolliert wird die Einhaltung des Verbots von den zuständigen Behörden.
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