To the main navigation

Referat 54.4Industrie und Gewerbe - Schwerpunkt Arbeitsschutz

Thomas Eser

Kontakt

Kontakt

Referatsleitung

Thomas Eser
Ltd. Technischer Direktor
0761 208-2059
E-Mail senden

Stellvertretung

Dr. Christoph Alber
Regierungsdirektor
0761 208-2168
E-Mail senden

Unsere Aufgaben

Im Referat 54.4 liegt unser Fokus auf den wichtigen Themen Industrie und Gewerbe mit einem besonderen Schwerpunkt auf Arbeitsschutz. Darüber hinaus beheimatet unser Referat auch die Fachgruppe Mutterschutz, die Unternehmen sowie schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen umfassend zum Mutterschutzgesetz informiert und berät. Unser Ziel ist es, dass alle Beschäftigten in sicheren und gesunden Arbeitsumgebungen tätig sein können.

In Gießereien und Verzinkereien, den Branchen „Steine und Erde, Glas, Keramik, Baustoffe“, „Nahrungs- und Genussmittel“ sowie „Kliniken und Gesundheitswesen“ überwachen wir engagiert den Arbeits- und Umweltschutz in Betrieben mit hoher Umweltrelevanz oder hohem Sicherheitsrisiko. Durch die sogenannte "Zaunlösung" sind wir für alle Anlagen eines Industrieunternehmens verantwortlich, wenn auf dem Werksareal eine Tätigkeit nach der EU-Richtlinie über Industrieemissionen (IE-Richtlinie) oder zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso III – Richtlinie) durchgeführt wird.

Unsere Mitarbeitenden aus Ingenieurswesen, Naturwissenschaft, Recht und Verwaltung führen für diese Betriebe Zulassungsverfahren und Überwachungen durch, die den Immissionsschutz, Wasser-, Abfall- und Arbeitsschutz umfassen. In Abhängigkeit von der Umweltrelevanz führen wir vor Ort in den Anlagen Umweltinspektionen in ein-, zwei- oder dreijährigen Intervallen durch, um sicherzustellen, dass die Betriebe die notwendigen Umweltschutzmaßnahmen einhalten. Wir sehen uns nicht nur als Kontrollinstanz, sondern verstehen uns auch als Partner für die Unternehmen, die durch Beratung und effiziente Genehmigungsverfahren dazu beitragen, gemeinsam den Wirtschaftsstandort zu sichern und die Umwelt zu schützen.

Unsere Expertise umfasst alle Bereiche des Arbeitsschutzes von Arbeitszeit, Gefahrstoffen und Maschinensicherheit bis hin zu psychischer Belastung der Arbeit. Wir setzen unsere Kenntnisse und Erfahrungen ein, um Gesetze und Verordnungen wie das Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetz oder die Betriebssicherheits- und Gefahrstoffverordnung umzusetzen. Wir arbeiten hierbei eng mit den unteren Arbeitsschutzbehörden zusammen und koordinieren und entscheiden in Streitfällen in den Bereichen technischer und sozialer Arbeitsschutz. Unser Ziel ist es, durch unsere Fachaufsicht und -beratung die Arbeitsschutzvorschriften konsequent umzusetzen, damit Beschäftigte in einer Umgebung arbeiten, die ihre Sicherheit und Gesundheit schützt und fördert.

In unserer Fachgruppe Mutterschutz kümmern wir uns um die Information und Beratung von Unternehmen und Arbeitnehmerinnen zu den Schutzvorschriften für schwangere und stillende Frauen. Dies umfasst unter anderem die Beratung bei Fragen des besonderen Kündigungsschutzes während der Schwangerschaft. Die Verwaltungsverfahren zum Kündigungsschutz des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) führen wir durch und überwachen die Einhaltung der Schutzvorschriften für schwangere und stillende Frauen. Arbeitsplätze schwangerer Frauen werden von uns vor Ort überprüft. Darüber hinaus erteilen wir Ausnahmegenehmigungen nach dem Mutterschutzgesetz, wenn dies erforderlich ist. Unser Ziel im modernen Mutterschutz ist es, die Gesundheit der schwangeren und stillenden Frau und ihres Kindes zu schützen und ihr die Fortführung ihrer Erwerbstätigkeit, soweit dies verantwortbar ist, zu ermöglichen.

Wir setzen auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Unternehmen, um gemeinsam den Schutz der Umwelt, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sowie der Bevölkerung zu gewährleisten. Durch unsere Arbeit im Bereich des Arbeitsschutzes, der Umweltüberwachung und des Mutterschutzes tragen wir dazu bei, dass Wirtschaft und Gesellschaft im Regierungsbezirk Freiburg nachhaltig und sicher entwickelt werden können. Wir sind davon überzeugt, dass nur durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Behörden und Gesellschaft alle Beteiligten von einer sicheren und gesunden Arbeitswelt profitieren können.