Aktuelle Raumverträglichkeitsprüfungen und Zielabweichungsverfahren
Im Fachbereich Raumordnung führt das Regierungspräsidium zur Prüfung der Raumverträglichkeit sowie zur Abstimmung der Interessen bei Großbauvorhaben wie beispielsweise Energieleitungen, Kiesabbau oder Einzelhandelsgroßprojekten Raumverträglichkeitsprüfungen durch. Auf dieser Internetseite informieren wir Sie über aktuelle Raumverträglichkeitsprüfungen und Zielabweichungsverfahren.
Gemäß § 6 Abs. 2 Raumordnungsgesetz i.V.m. § 24 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg soll die zuständige Raumordnungsbehörde einem Antrag auf Abweichung von einem Ziel der Raumordnung stattgeben, wenn die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Das Referat 21 als höhere Raumordnungsbehörde prüft gemäß § 15 Raumordnungsgesetz die Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen in einer Raumverträglichkeitsprüfung. Hierbei erfolgt die Prüfung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten sowie zu dessen Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen. Weiterhin werden mögliche Standort- und Trassenalternativen und Umweltauswirkungen geprüft. Die Raumverträglichkeitsprüfung beinhaltet eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der von dem Vorhaben berührten öffentlichen Stellen. Als Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung übermittelt das Referat 21 eine gutachterliche Stellungnahme zur Raumverträglichkeit an den Vorhabenträger. Die für das Vorhaben zuständige Zulassungsbehörde beschränkt ihre Prüfung auf Belange, die nicht Gegenstand der Raumverträglichkeitsprüfung waren und bezieht die gutachterliche Stellungnahme zur Raumverträglichkeit in ihre Entscheidung ein.
Zielabweichungsverfahren für das Vorhaben „Baumhaus Lodges“ in Staufen
Auf der Gemarkung Wettelbrunn (Stadt Staufen) existiert eine militärische Konversionsfläche, die sich in der Vergangenheit im Eigentum der NATO befand und nach Übergabe der Fläche an die Bundeswehr im Jahr 1968 an Private veräußert wurde. Seither wird die Fläche vor allem landwirtschaftlich in wechselnder Form genutzt. So wurden zusätzlich zu den baulichen Anlagen aus militärischer Vergangenheit (insbesondere Wachhaus, Tanklager) im Laufe der Zeit landwirtschaftliche Schuppen und Lagerplätze, aber auch kleinere Freizeitanlagen, wie ein freizeitlich genutzter Schuppen und Freisitze, errichtet.
Der jetzige Eigentümer beabsichtigt auf dem ca. 2,4 ha großen Gelände die Errichtung und den Betrieb einer Ferienanlage, die die vorhandene Bebauung und Grünstruktur aufnimmt und weitgehend wahren soll. Im Einzelnen sind maximal 14 Ferienhäuser (sogenannte Baumhaus-Lodges), Wellness- und Veranstaltungsanlagen, Verwaltungs- und Wohngebäude für den Betriebsinhaber sowie Stellplätze und Erschließungsanlagen geplant.
Dem Vorhaben steht allerdings die regionalplanerische Festlegung eines Regionalen Grünzugs (Regionalplan Südlicher Oberrhein, Plansatz 3.1.1) als Ziel der Raumordnung entgegen. Soweit keine zumutbaren Alternativen außerhalb des Regionalen Grünzugs vorhanden sind, die Funktionsfähigkeit des Grünzugs gewährleistet bleibt und keine weiteren Festlegungen entgegenstehen, sind im Regionalen Grünzug freiraumbezogene Anlagen für Erholung, Freizeit und Sport mit untergeordneter baulicher Prägung ausnahmsweise zulässig. Dieser Ausnahmetatbestand lässt sich auf das geplante Vorhaben aufgrund der nicht nur untergeordneten baulichen Prägung jedoch nicht übertragen, sodass die weitere Bauleitplanung und Umsetzung der Planung ohne ein entsprechendes Zielabweichungsverfahren (oder eine Regionalplan-Änderung) nicht möglich wäre.
Im Januar 2025 reichte die Stadt Staufen daher die Antragsunterlagen für das Zielabweichungsverfahren vollständig ein. Daraufhin führte die höhere Raumordnungsbehörde eine rund einen Monat dauernde Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durch. Danach, im März 2025, kam die höhere Raumordnungsbehörde zu dem Ergebnis, dass die Abweichung von dem Ziel der Raumordnung raumordnerisch vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden: Der vergleichsweise geringe vorhabenbedingte Eingriff in Natur und Landschaft sowie die regional- und landesplanerisch gewünschte Nachnutzung einer brachgefallenen militärischen Fläche lässt das Gesamtvorhaben insgesamt raumordnerisch vertretbar erscheinen. Die Konversionsfläche begründet zudem einen spezifischen Einzelfall, der sich von anderen Planungen abhebt. Hinsichtlich der Nichtberührtheit der Grundzüge der Planung bestätigt auch der Regionalverband als Regionalplanverfasser, dass die Funktionsfähigkeit der Regionalen Grünzugs durch das Vorhaben nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Zudem kann laut Regionalverband angenommen werden, dass die Zielabweichung noch im Bereich dessen liegt, was der Plangeber gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grunds für die Abweichung gekannt hätte.
Das Zielabweichungsverfahren wurde sodann im März 2025 mit positivem Bescheid abgeschlossen. Mit Blick auf mögliche Konflikte mit der benachbarten landwirtschaftlichen Nutzung, die durch das touristische Vorhaben ausgelöst werden können, wurde zum Einen auf die gebotene planerische Konfliktbewältigung auf Ebene des Bebauungsplans verwiesen und zum Anderen ergingen weitergehende Hinweise und Empfehlungen zur Konfliktvermeidung und -bewältigung.
380 kV-Netzverstärkung Daxlanden-Eichstetten
Die TransNet BW plant die Verstärkung des Übertragungsnetzes auf der Höchstspannungsebene von 220 kV auf 380 kV zwischen den Umspannwerken Daxlanden (Regierungsbezirk Karlsruhe) und Eichstetten (Regierungsbezirk Freiburg).
Weitere Informationen
Unterlagen zum Raumordnungsverfahren