B 523 - Ortsumfahrung Villingen-Schwenningen (2. Bauabschnitt)

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Projektleitung
Max Gerling
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Öffentlichkeitsbeteiligung
Aktueller Stand
Aktuell befindet sich die geplante Straße in der Vorplanung. Während dieser Phase wird auf Basis umfangreicher Umwelt-, Verkehrs- und Variantenuntersuchungen eine Vorzugsvariante entwickelt. Die Vorplanung legt als erster großer Meilenstein im Projekt fest, wie die künftige Straßen- und Verkehrsführung gestaltet werden soll.
Die Planung wurde der Öffentlichkeit erstmals im Rahmen einer Dialogveranstaltung im Dezember 2022 vorgestellt. Im Anschluss fand auch eine Online-Beteiligung statt. Die Ergebnisse des Online-Beteiligungsprozesses wurden ausgewertet und sind unter in diesem Protokoll (pdf) zu finden. Darüber hinaus haben verschiedene Runde Tische stattgefunden.
Zuletzt wurden im Zuge der Vorplanung alle Gutachten und Daten ausgearbeitet und darauf aufbauend ein fachübergreifender Variantenvergleich durchgeführt. Das Ergebnis des Abwägungsprozesses ist ein Variantenvorschlag, welcher im nächsten Schritt mit den Ministerien abgestimmt wird. Die zur Anwendung kommenden Bewertungskriterien im Rahmen des fachübergreifenden Variantenvergleichs wurden im Mai 2024 bei einer Stakeholderinformationsveranstaltung vorgestellt. Hier ist die Dokumentation der Veranstaltung zu finden.
Derzeit wird der Vorschlag mit den Ministerien bei Bund und Land abgestimmt. Es kann dabei noch zu Änderungen in der Planung kommen. Wenn die Abstimmung mit den Ministerien abgeschlossen ist und eine Bestätigung erfolgt, steht die Vorzugsvariante fest und die detaillierte Entwurfsplanung kann beginnen. Dann wird die Trasse in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt und der Variantenvergleich erläutern. Über den Vorschlag für eine Vorzugsvariante wurde bereits im Vorfeld informiert: Medienmitteilung des Regierungspräsidium Freiburg vom 01.08.2025
Die sich im Abstimmungsprozess befindlichen Planungsunterlagen zur Vorplanung sind weiter unten auf dieser Seite unter Weitere Infos und Planunterlagen zu finden.
Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs)
Medienmitteilungen
Medienmitteilung (August 2025)
Medienmitteilung (Mai 2024)
Medienmitteilung (Juni 2023)
Medienmitteilung (Juli 2023)
Medienmitteilung (März 2023)
Zahlen und Fakten
Ortslage: Stadt Villingen-Schwenningen
Bauherr und Eigentümer: Bundesrepublik Deutschland
Planung: Regierungspräsidium Freiburg mit Unterstützung von Ingenieurbüros
Planungsstand: Vorplanung
Kosten: 25,9 Mio. Euro (Bundesverkehrswegeplan 2030)
Übersichtskarte - Variantenfächer (png)
Übersichtsplan - Variantenvorschlag (pdf)
Übersicht der eingebrachten Kommentare zur Planung der B 523 können auch nach Ende der Beteiligung in der Online-Karte eingesehen werden.
Informationen zur Anbindung an das bestehende Straßennetz
Informationen zur Anbindung an das bestehende Straßennetz
Das Anbindungskonzept der Umfahrung von Villingen-Schwenningen (B 523) ist Teil der aktuellen Vorplanungen. Ein Anschluss der Trasse am Bauanfang an die B 33 beim Mönchsee sowie ein Anschluss am Bauende zum ersten Bauabschnitt der B 523 ist jedoch unverzichtbar und bereits in die Planungen eingebettet.
Aktuell befinden sich zwei Planungsvarianten (Variante 5.2 und 6.2) für einen Anschluss der B 523 an die B 33 im Bereich Mönchsee in der Abstimmung mit den Ministerien. Die Varianten sind beide leistungsfähig und verkehrssicher, haben jedoch deutliche Unterschiede hinsichtlich Verkehrskonzeption, umweltfachlicher Wirkungen und Kosten. Den Ministerien vorgeschlagen wurde die so genannte Variante 6.2.
Variante 6 und 6.2
Bei Variante 6 entsteht ein einzelner Knotenpunkt im Zuge der Bundesstraßen: Die B 33 wird mit der B 523 mittels eines halben Kleeblattes verknüpft, der bestehende Anschluss der B 33 mit der L 181 wird zurückgebaut und die L 181 nachgeordnet angebunden. Infolge der Öffentlichkeitsbeteiligung und ergänzender umweltfachlicher Untersuchungen im Anschlussbereich B 33 / B 523 wurde die Variante weiterentwickelt zur Variante 6.2. Hierbei wurde im Wesentlichen ein Durchlass im Bereich der bestehenden B 33 ergänzt.
Variante 5.2
Bei Variante 5.2 wird der Verkehr der B 33 von St. Georgen/Mönchweiler her kommend direkt auf die B 523 geführt. Dabei entsteht ein neuer Kontenpunkt von der B 33 an die dann bevorrechtigte B 523. Der bestehende Knotenpunkt der L 181 wird verkehrsgerecht ausgebaut. Mit der Variante 5.2 ist ein großes Brückenbauwerk über umweltfachlich wertvollen Bereich südlich des Mönchsees vorgesehen (geschützte Biotope und Biotopverbund - Feuchtbiotope), was einen großen Unterschied gegenüber der Variante 6 darstellt. In Verbindung mit dem teilweisen Rückbau der bestehenden B 33 würde so die Wiedervernetzung des Mönchsees und des südlich gelegenen Biotopverbunds ermöglicht.
Lageplan mit Variante 5.1 (pdf, 40 MB)
Lageplan mit Variante 6.2 (pdf, 40 MB)
Im Zuge des Anschlusses an die bestehende B 523 inkl. der Querspange zum Nordring ist darüber hinaus die Integration der bestehenden Anbindung B 523/ K 5707 angedacht, um den Verkehrsfluss im Zuge der Umfahrung zu verbessern.
Die geprüften Anschlüsse der L 178 (Obereschach) und K 5709 (Nordstetten) an die B 523 werden nicht weiter verfolgt.
Von maßgeblicher Bedeutung für die Abwägung ist dabei die Charakteristik der B 523 als überregionale Verbindungsachse. Mehr Anschlüsse an die Bundesstraße mindern die verkehrliche Leistungsfähigkeit. Zudem schränken die zu geringen Abstände der Knotenpunkte die Sicherheit des Verkehrs ein. Ein verkehrlicher Mehrwert, der die beiden Anschlüsse bei diesen Gegebenheiten rechtfertigen würde, konnte mit der Verkehrsuntersuchung nicht nachgewiesen werden.
Die weiteren Planungen konzentrieren sich neben der grundlegenden Gestaltung unter anderem auf den Trassenverlauf im Bereich „Alte Ziegelei“/Haslach/Wöschhalde sowie den Anschluss bei Weilersbach.
Die Straßenplanung im Überblick
Die B 523 wurde erstmals in den 1960er Jahren beplant und dabei in zwei Bauabschnitte eingeteilt. Der östliche, erste Bauabschnitt nördlich von Schwenningen wurde im Jahr 1987 fertiggestellt und für den Verkehr freigegeben. Seine volle verkehrliche Leistungsfähigkeit wird jedoch erst mit Inbetriebnahme des zweiten Abschnittes erreichet, dessen Verwirklichung damals noch zurückgestellt wurde.
Mit dem Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 wurde die Maßnahmen im Vordringlichen Bedarf eingestuft, sodass der zweite Bauabschnitt einer Umfahrung von Villingen-Schwenningen nun planerisch verfolgt werden kann. Die Projektplanung wurde daraufhin Anfang 2020 vom Regierungspräsidium Freiburg aufgenommen.
Die Bundesstraße 523 wird mit Umsetzung der vorliegenden Planungen eine direkte Verbindung von der B 33 Richtung A 5 ins Rheintal und der A 81 als überregionale Verbindung zum Neckarraum sowie in Richtung Schweiz schaffen. Damit soll die B 523 eine langfristig leistungsfähige Verbindung werden. Auch die Ortsdurchfahrten sollen verkehrlich entlastet werden.
- Lückenschluss zwischen der B 33 und dem ersten Bauabschnitt der B 523
- Schaffung einer leistungsfähigen Verbindung zwischen der B 33 und der A 81
- Bündelung des Durchgangsverkehrs sowie Teilung des Ziel- und Quellverkehrs von Villingen-Schwenningen im Sinne einer Ortsumfahrung
- Gebündelte Führung des Verkehrs von Villingen-Schwenningen an die Bundesstraße
Informieren Sie sich
Am 13. Mai 2024 informierte das Regierungspräsidium Freiburg in einer digitalen Stakeholderinformation die Teilnehmenden der Runden Tische sowie politische Akteure über den Planungsstand und die nun im Rahmen des fachübergreifenden Variantenvergleichs zur Anwendung kommenden Bewertungskriterien. Die Dokumentation der Veranstaltung mit beantworteten Fragen und der Präsentation sind hier veröffentlicht.
Unterlagen der Veranstaltung vom 13. Mai 2024
Dokumentation (CloudLink)
Im März und April 2023 haben drei Runde Tische zu den Themen „Mensch und Nutzer“, „Arten- und Naturschutz“ sowie „Land- und Forstwirtschaft“ stattgefunden. Die Dokumentationen der Termine finden Sie hier:
Zusammenfassungen der Runden Tische zum Lückenschluss
3. Runder Tisch - Mensch und Nutzer (April 2023) (pdf)
2. Runder Tisch - Arten- und Naturschutz (März 2023) (pdf)
1. Runder Tisch - Land- und Forstwirtschaft (März 2023) (pdf)
Am 15. Dezember 2022 informierte das Regierungspräsidium Freiburg in einer Dialogveranstaltung in Villingen-Schwenningen zum Projekt „B 523 Ortsumfahrung Villingen-Schwenningen“ (Lückenschluss). Neben den Verkehrszahlen wurde auch das Anschlusskonzept für die Bundesstraße vorgestellt. Bei der gut besuchten Veranstaltung in der Neuen Tonhalle in Villingen konnte die Bürgerschaft ihre Fragen, Hinweise und Anregungen einbringen. Hierzu wurde wie angekündigt das Konzept eines Infomarktes angewandt. So konnte – anders als bei Podiumsdiskussionen – gewährleistet werden, dass nach den Begrüßungen und dem Input-Referat im Plenum eine Vielzahl an Fragen und Hinweisen direkt mit den Planerinnen und Planern besprochen werden können. An Stellwänden und Trassenlandkarten konnten die Varianten besprochen und kommentiert werden. Im Anschluss hatten Interessierte die Möglichkeit, ihre Hinweise zur Planung auch mithilfe einer Online-Karte einzubringen.
Unterlagen von der Dialogveranstaltung vom 15. Dezember 2022
Präsentation (pdf)
Protokoll des Infomarkts mit Auswertung der Onlinebeteilung September 2023 (pdf)
Themen der Straßenplanung (pdf)
Übersicht Anschluss B 33/B 523 (pdf)
Umweltverträglichkeitsstudie (pdf)
Planungsunterlagen
Die sich Im Abstimmungsprozess befindlichen Planungsunterlagen zur Vorplanung der B 523 Ortsumfahrung Villingen-Schwenningen (2.BA) sind unter folgendem Link einsehbar: Planungsunterlagen in der Cloud
Wichtiger Hinweis:
Die Unterlagen sind noch nicht final. Sie befinden sich derzeit noch im Abstimmungsprozess mit den Ministerien bei Bund und Land. Erst wenn der Abstimmungsprozess mit den Ministerien abgeschlossen ist und eine Bestätigung erfolgt, steht eine Vorzugsvariante fest. Es kann noch zu Änderungen in der Planung kommen.
Häufig gestellte Fragen zum Lückenschluss
Die Grundsatzplanung der Verkehrsinfrastruktur des Bundes obliegt dem zuständigen Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Dieses hat mit dem Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 verkehrsträgerübergreifend – also für Straße, Schiene und Wasser – die für eine leistungsfähige Infrastruktur erforderlichen Maßnahmen ermittelt. Zu diesen gehört auch der zweite Bauabschnitt der B 523 Ortsumfahrung Villingen-Schwenningen (Lückenschluss).
Die B 523 stellt in Verbindung mit der B 33 dabei im Bundesnetz eine wichtige überregionale / großräumige Verbindungsachse zwischen der Autobahnen A 5 im Westen und A 81 im Osten dar. Sie ist eine der wenigen Ost-West-Achsen über den Schwarzwald. Der Lückenschluss der B 523 soll den überregionalen Verkehr daher entsprechend bündeln und mit der Anbindung an die B 33 eine durchgängige Verbindungsachse bilden. Zudem soll das regionale Straßennetz mit der Maßnahme entlastet werden.
Mit der Aufnahme des Projekts in den BVWP 2030 hat der Bund als Bauherr der Maßnahme die Erforderlichkeit des Lückenschlusses für das Bundesnetz untersucht und mit Einordnung in den sogenannten "vordringlichen Bedarf" anerkannt. Damit besteht der - politisch legitimierte - gesetzliche Planungsauftrag zum Bau der Straße. Das Regierungspräsidium ist nun im Zuge der Bundesauftragsverwaltung mit der Planung beauftragt.
Bei jeder Neubaumaßnahme des Bundes spielen auch die Investitionskosten sowie das sogenannte Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) eine bedeutende Rolle. So auch beim Lückenschluss. Die voraussichtlichen Investitionskosten einer Maßnahme werden dazu mit Abschluss der einzelnen Planungsphasen (Vorplanung, Entwurfsplanung) neu ermittelt.
Den Gesamtkosten der Maßnahme (Investitionskosten + Betriebskosten) wird ein monetärer Nutzen der Straße entgegengestellt. Für den Nutzen der Maßnahme werden unter anderem die Reduktion der Betriebskosten von Fahrzeugen (Kostenersparnis durch weniger zu fahrende Strecke), die Reduktion der Reisezeit, die Reduktion von Unfallkosten sowie emissionstechnische Effekte (Lärm, Luft, CO2) ermittelt und zu einem monetären Nutzen umgerechnet. Diese Berechnung erfolgt nach einem bundeseinheitlichen Standard.
Der gesamtwirtschaftliche Nutzen für die Gesellschaft muss dabei die Investitions- und Betriebskosten überwiegen; das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) damit größer als 1,0 sein. Je höher der Wert, desto besser.
Für die Abwägung von zusätzlichen Anschlüssen gilt es in den Planungen eine Vielzahl von Aspekten zu betrachten.
Von maßgeblicher Bedeutung für die Abwägung ist dabei die Charakteristik der Straße. Die B 523 stellt im Bundesnetz eine wichtige überregionale Verbindungsachse zwischen der Autobahnen A 5 im Westen und A 81 im Osten dar. Mit dieser Bedeutung als überregionale Verbindungsachse sind auch eine Reihe an planerischen Vorgaben und Randbedingungen verbundenen. So gilt es unter anderem einen Knotenpunktabstand – also bspw. zwischen Auf- und Abfahrten – von 3 km einzuhalten. Mehr Anschlüsse an der Bundesstraße mindern die verkehrliche Leistungsfähigkeit. Zudem schränken zu geringe Abstände der Knotenpunkte untereinander die Sicherheit des Verkehrs ein.
Ein verkehrlicher Mehrwert, der die beiden Anschlüsse bei diesen Gegebenheiten entgegnen der Vorgaben rechtfertigen würde, konnte mit der Verkehrsuntersuchung nicht nachgewiesen werden. Sie werden daher nicht weiter in der Planung berücksichtigt.
Für die Anschlusssituation bei Weilersbach ist es vorgesehen, den neu entstehenden Anschluss der Querspange (Neuer Markt und weiter Richtung Nordring) sowie den bestehenden Anschluss der K 5707 (Weilersbacher Straße) zusammenzulegen.
Hintergrund dieser Überlegungen ist der deutlich zu geringe Knotenpunktabstand zwischen den beiden Anschlüssen. Die B 523 stellt im Bundesnetz eine überregionale Verbindungsachse mit entsprechend hoher Bedeutung dar, bei der ein Abstand von drei Kilometern zwischen Knotenpunkten – also bspw. zwischen Auf- und Abfahrten – eingehalten werden soll. Mehr Anschlüsse führen zu einer geringeren Leistungsfähigkeit der Straße und beeinträchtigen zudem die Sicherheit des Verkehrs.
Ein reiner Ausbau des bestehenden Anschlusses der K 5707 genügt daher nicht, da aus verkehrlichen Gründen auch die Querspange mit den dortigen Gewerbegebieten sowie der Verbindung zum verkehrlich stark belasteten Nordring an die B 523 angeschlossen werden soll.
Diesem Ziel folgend wurde die diskutierte Anschlussmöglichkeit südlich von Weilersbach erarbeitet. In den aktuellen Plänen zeigt die dargestellte Variante 5 im Anschlussbereich bei Weilersbach eine Führung der verlängerten Querspange über den Bereich "Auf dem Hagen". Die Linienführung orientiert sich dabei an bestehenden Wirtschaftswegen sowie insbesondere den Grenzen des Wasserschutzgebietes.
Nachträglich wurden als Input aus der Öffentlichkeitsbeteiligung weitere Varianten (Variante 6 und 7) im Anschlussbereich bei Weilersbach untersucht und ausgearbeitet. Diese orientieren sich vom Linienverlauf weiter südlich zur B 523 und schließen an den bestehenden Kreisverkehr an der K 5707 an. Die zahlreichen Anregungen aus der Bürgerschaft haben wir dabei aufgenommen und die vorgeschlagene Linienführung der Interessengemeinschaft Weilersbach (Variante 7) in die Planung miteinbezogen.
Die verkehrlichen Wirkungen des Lückenschlusses inkl. der entsprechenden Anschlusssituation zur Querspange (Neuer Markt) und der K 5707 wurden in der Verkehrsuntersuchung betrachtet.
Weilersbach erfährt dabei eine deutliche verkehrliche Entlastung. Der Prognose-Nullfall (ohne Bau des Lückenschlusses) sagt für 2040 eine Belastung von 9.800 Kfz/24h in der Ortsdurchfahrt von Weilersbach voraus. Im Planfall J bzw. G4-J (mit dem Bau des Lückenschlusses) liegt die Belastung bei 5.050 Kfz/24h bzw. 5.200 Kfz/24h. Die Verkehrsbelastung 2018 (Analysefall 2018) lag bei 5.700 Kfz/24h, womit auch hierzu eine Entlastung zu verzeichnen ist. Weilersbach wird damit also insbesondere im Vergleich zum zukünftig zu erwartenden Durchgangsverkehr deutlich entlastet.
Jeder neue Straßenbau ist unumgänglich auch mit einem Eingriff in Natur und Landschaft verbunden. Dabei sind durch das Vorhaben bedingte Eingriffe in die Natur soweit möglich zu vermeiden beziehungsweise auf das Nötige zu minimieren. Darüber hinaus bestehende, nicht zu vermeidende Eingriffe, sind gemäß den gesetzlichen Vorgaben auszugleichen.
Um einen Überblick über die Bestandssituation vor Ort zu erhalten, wurden zunächst bestehende Daten ausgewertet und darauf aufbauend für den gesamten Planungsraum umfassende Kartierungen der Flora und Fauna durchgeführt. Anschließend wurden verschiedene (Unter-)Varianten der Trassenführung und Knotenpunktgestaltung erarbeitet, die im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) umweltfachlich bewertet und verglichen werden. Die Ergebnisse sind Teil der Gesamtabwägung für eine weiterzuverfolgende Variante.
Nach Festlegung der weiterzuverfolgenden Varianten wird diese in der nächsten Planungsphase (der Entwurfsplanung) detailliert ausgearbeitet. Anhand der dann konkretisierten Planungsunterlagen wird der Eingriff in die Natur bilanziert. Dabei werden auch mögliche Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung/-minimierung mitberücksichtigt (z.B. Hop-Over für Fledermäuse). Grundsätzlich handelt es sich hierbei um einen iterativen – also sich wiederholend überprüfenden – Prozess während der Planung (Straße und Umwelt), um die Umwelt und besonders schützenswerte Bereiche so gut wie möglich zu berücksichtigen und zu schonen. Die nach diesem Prozess nicht vermeidbaren Eingriffe in die Natur werden beschrieben und bewertet. In Abstimmung mit den Naturschutzbehörden wird daraufhin ein umfassendes Ausgleichskonzept erarbeitet. Das Ausgleichskonzept wird mit dem späteren Planfeststellungsverfahren, zum Erlangen des Baurechts für den Lückenschluss, bindend und ist damit verpflichtend umzusetzen.
Das Projekt verursacht damit maßnahmenbedingt zwar unvermeidlich einen großen Eingriff, durch geeignete Maßnahmen wird dieser jedoch so gering wie möglich gehalten. Einige Aspekte, darunter beispielsweise die Flächenversiegelung, werden sich dabei jedoch mit dem Projekt nicht eins zu eins ausgleichen lassen. Dafür kann sich allerdings auch die Chance bieten, in einzelnen Bereichen eine Verbesserung gegenüber der Bestandssituation zu erwirken (z.B. Herstellung der Durchgängigkeit im Zuge eines Biotopverbundes).
Die Grundsatzplanung der Verkehrsinfrastruktur des Bundes obliegt dem zuständigen Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Dieses hat mit dem Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 verkehrsträgerübergreifend die für eine leistungsfähige Infrastruktur erforderlichen Maßnahmen ermittelt. Dabei ging auch das Thema CO2 in die Überlegungen ein.
In der aktuellen Planung werden hinsichtlich des Klimaschutzes mit sogenannten CO2-Äquivalenten die Treibhausgasemissionen für den Lebenszyklus der Straße ermittelt und im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie für die Abwägung berücksichtigt. Diese Lebenszyklusbetrachtung beinhaltet den Bau, die Erhaltung und den Betrieb der Straßen. Auch die verkehrlichen Verlagerungseffekte sowie eine Nutzungsänderung der Flächen wird berücksichtigt.
Im Rahmen aller Planungsphasen sind wir an die jeweils gültigen Gesetze und Richtlinien zur Berücksichtigung des Klimaschutzes gebunden.
Bezüglich des Straßenlärms werden im Zuge der Planungen Schallschutzuntersuchungen durchgeführt, um mögliche Betroffenheit zu ermitteln und die Erforderlichkeit von Schallschutzmaßnahmen zu prüfen (z.B. Lärmschutzwände, Wälle o.Ä.). Die Beurteilung der Schallimmissionen sowie möglicher Schutzmaßnahmen richten sich dabei grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorgaben sowie den damit verbundenen Grenzwerten.
Eine erste Untersuchung dazu wurde durchgeführt, um die schalltechnischen Effekte der Maßnahme zu veranschlagen, den Umfang von ggf. notwendigen Schallschutzmaßnahmen je Variante abzuschätzen und die Ergebnisse der Variantenabwägung zu Grunde zu legen.
In der nächsten Planungsphase (der Entwurfsplanung) erfolgt auf Grundlage der dann weiterzuverfolgenden Variante eine detailliertere Planung der Trasse (in Lage und Höhe) sowie darauf aufbauend eine weitergehende vertiefte Schalltechnische Untersuchung. In der aktuellen Lärmuntersuchung zeichnet es sich jedoch ab, dass die Lärmvorsorge-Grenzwerte im Umfeld der neuen B 523 ohne zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen eingehalten werden können.
Mit jedem neuen Straßenbau ist unumgänglich auch ein Eingriff in Natur und Landschaft verbunden. Die Thematik der Naherholungsgebiete wird im Rahmen der Planungen in der Umweltverträglichkeitsstudie im Schutzgut Mensch behandelt.
Der Bereich am Guggenbühl (oberhalb der Wohngebiete Haslach und Wöschhalde) wird jedoch bei allen Varianten unumgänglich betroffen sein, sodass sich ein Eingriff in das dortige Naherholungsgebiet im vorliegenden Fall nicht vermeiden lässt. Im Zuge der nächsten Planungsphase (Entwurfsplanung), werden wir daher mögliche Optimierungsmaßnahmen, wie bspw. die Anpassung der Höhenlage der Trassen, prüfen.
Inwieweit der örtliche Nacherholungsbereich bei Weilersbach mit den aktuellen Varianten geschont werden kann, ist Teil der aktuellen Planung. Soweit angebracht, werden wir auch hier mit der nächsten Planungsphase mögliche Optimierungsmaßnahmen prüfen.
In den Planungen werden die Bedürfnisse und Interessen aller Verkehrsteilnehmer mit einbezogen. Das nachgeordnete Wegenetz wird dabei in der nächsten Planungsphase (Entwurfsplanung) näher betrachtet.
Dabei wird auch das Wirtschaftswegenetz, welches neben dem landwirtschaftlichen Betrieb auch den Rad- und Fußverkehr dient, angepasst. Die entsprechenden Wege werden wieder miteinander verknüpft, Über- und Unterführung dafür neu geschaffen.
Der ehemalige Müllverbrennungsplatz Biswurm wird bereits seit den 1990er Jahren kontinuierlich vom zuständigen Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis untersucht.
Die Fläche hat in den letzten beiden Jahrzehnten bereits zwei umfangreiche Sanierungskampagnen durchlaufen. Um die Resultate der Maßnahmen zu bewerten, erfolgte im Anschluss ein Sanierungsmonitoring. Dieses hat gezeigt, dass die Fläche erfolgreich von den vorrangig relevanten Schadstoffen befreit werden konnte. Die abschließende Auswertung der Ergebnisse des Grundwassermonitorings durch die Bewertungskommission Altlasten steht aktuell noch aus. Nach Rückmeldung der Fachbehörden ließen sich als kritisch einzustufende Schadstofffrachten bisher nicht feststellen. Im Ergebnis kann demnach die Sanierung in der Gesamtschau als erfolgreich bezeichnet werden
Hinsichtlich der aktuellen Vorplanungen (Variantenuntersuchung) zum Lückenschluss der B 523, ergibt sich bei allen in Betracht kommenden Planungsvarianten eine Überschneidung mit dem ehemaligen Verbrennungsplatz Biswurm. Dies ist auf Grund der anspruchsvollen planerischen und räumlichen Randbedingungen im Bereich des Mönchsees nicht zu vermeiden.
Nachdem das Regierungspräsidium Freiburg bereits intensiv in die Sanierung des ehemaligen Müllverbrennungsplatzes Biswurm eingebunden war, hat sich auch das Projektteam zum Lückenschluss mit den zuständigen Institutionen ausgetauscht, um wichtige Hinweise zur aktuellen Situation sowie der weiteren Berücksichtigung in den Planungen zu erhalten. Auf Basis umfangreicher Erfahrungen der Fachbehörden zur Altlastenbearbeitung wird eine Bebauung von ehemals kontaminierten Flächen grundsätzlich als technisch umsetzbar sowie wirtschaftlich machbar erachtet. Auch im vorliegenden Fall wird diese Einschätzung geteilt.
Eine detaillierte Behandlung der Thematik wird daher mit der Entwurfsplanung, auf Basis der dann weiterzuverfolgenden Variante, vorgesehen. Dabei werden dann auch anstehende Untersuchungen von den weiteren Fachbehörden begleitet. Wir sind dabei, wie jeder Bauherr, an alle gesetzlichen Bestimmung gebunden. Auch die möglichen Zusatzkosten werden entsprechend ermittelt und in die Kostenberechnung des Projektes einfließen.