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Stabsstelle Energiewende, Windenergie und Klimaschutz

Kontakt

Referatsleiter Dr. Swarowsky

Kontakt

Leitung

Heiko Hogenmüller
Stabsstellenleiter
0761 208-2101
StEWK@rpf.bwl.de

 

 

Stellvertretung

Dr. Sabine Stampf
Regierungsdirektorin
0761 208-2061
StEWK@rpf.bwl.de

Aktuelles

Floating-Photovoltaik am Oberrhein

| Erneuerbare Energien

Grenzüberschreitender Austausch in Straßburg

1,3 Millionen Euro für die kommunale Wärmeplanung

| Erneuerbare Energien

Im gesamten Regierungsbezirk

Unsere Aufgaben

Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2040 klimaneutral zu sein. Um dieses Klimaschutzziel zu erreichen, müssen wir den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter vorantreiben.

Gleichzeitig sichert eine klimaneutrale Energieversorgung die künftige Versorgung mit bezahlbarem Strom und bezahlbarer Wärme im Regierungsbezirk. Damit ist sie Voraussetzung für den Erhalt der hohen Lebensqualität und die Weiterentwicklung unseres Wirtschaftsstandortes.

Zur Unterstützung der Energiewende wurde im Jahr 2022 im Regierungspräsidium Freiburg die Stabsstelle für Energiewende, Windenergie und Klimaschutz als zentrale Anlaufstelle für die Themen und Fragstellungen rund um die Belange Energie und Klimaschutz eingerichtet.

Als Stabsstelle beraten wir Städte und Gemeinden, Planungsträger und Investoren. In dieser Rolle dienen wir in genehmigungsrechtlichen und planerischen Fragen beim Ausbau der erneuerbaren Energien als Scharnier zu verschiedenen Fachbereichen im Regierungspräsidium, den zuständigen Ministerien und den beteiligten Behörden und Organisationen. Gemeinsam mit allen Akteuren unterstützen wir so den umweltverträglichen und schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien. Damit wird auch im Regierungsbezirk Freiburg die Transformation zu einer zukunftsfähigen und naturverträglichen Energieversorgung vorangetrieben.

Hierzu ein kurzer Auszug aus unseren Aufgaben:

  • wir beantworten Behörden- und Bürgeranfragen zum Thema erneuerbare Energien und Klimaschutz
  • wir informieren, beraten und halten Vorträge
  • wir beraten Kommunen zum Thema Bürgerbeteiligung und Akzeptanzmanagement
  • wir organisieren Veranstaltungen zu Projekten oder allgemeinen Entwicklungen auf Bezirks-, Landes- oder Bundesebene
  • wir geben planungsrechtliche Stellungnahmen ab und koordinieren und genehmigen die Fortschreibung von Teil-Flächennutzungsplänen
  • wir prüfen die kommunalen Wärmepläne und die Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrpläne
  • wir evaluieren immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen (Monitoring und Benchmarking)
  • wir begleiten und unterstützen die Genehmigungsbehörden

Wer macht was in der Stabsstelle?

Heiko Hogenmüller
Leitung der Stabsstelle
0761 208-2101
StEWK@rpf.bwl.de

Dr. Sabine Stampf
Stellvertretende Leitung / Windenergie / Wasserstoff
0761 208-2061
StEWK@rpf.bwl.de

Dr. Viktoria Jank
Solarenergie
0761 208-2111
StEWK@rpf.bwl.de

Isabella Kraus 
Windenergie / Solarenergie 
0761 208-2013
StEWK@rpf.bwl.de

Véronique Gabriel
Wasserstoff / Solarenergie / Wärmewende / grenzüberschreitende Zusammenarbeit
0761 208-2206
StEWK@rpf.bwl.de

Lena Decker
Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung
0761 208-2088
StEWK@rpf.bwl.de

Fabian Nagel
Windenergie / Wärmewende / Energiewirtschaft + Netzausbau / KlimaG
0761 208-2084
StEWK@rpf.bwl.de

Anne Mareike Hanf
KlimaG / Geschäftsstelle
0761 208-2087
StEWK@rpf.bwl.de

Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrpläne (WADF)

Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrpläne (WADF)

Mit Inkrafttreten des WPG und des KlimaG wurden die Wärmenetzbetreiber dazu verpflichtet, ihre bestehenden Wärmenetze schrittweise bis Ende des Jahres 2040 zu dekarbonisieren. Der Anteil an erneuerbaren Energien in den Wärmenetzen muss demnach danach bis zum 01. Januar 2030 mindestens 30 % und in Baden-Württemberg bereits zum 01. Januar 2041 100 % betragen. Die Frist für das 30 %-Ziel kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Neu errichtete Wärmenetze ab dem 01. März 2025 unterliegen strengeren Regeln – diese müssen bereits von Beginn an mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie gespeist werden. 

Die zuständigen Netzbetreiber haben für diesen Prozess den jeweils zuständigen Regierungspräsidien bis zum 31. Dezember 2026 einen Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan (WADF) vorzulegen. Ein solcher Plan muss darlegen, wie die genannten Meilensteine für 2030, 2035 und 2040 im jeweiligen Netz technisch und wirtschaftlich erreicht werden sollen und muss den Anforderungen der Anlage 3 zum WPG entsprechen. Zudem muss er auf der Website des jeweiligen Netzbetreibers öffentlich zugänglich gemacht werden. Für die Erstellung der WADFs gelten einige Ausnahmen, die in den §§ 29 ff. WPG näher geregelt sind.

Hier können Wärmenetzbetreiber ihre WADFs einreichen.

Für fachliche Rückfragen zur Einordnung nach dem WPG sowie zu den Anforderungen an WADFs stehen die StEWK sowie die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA-BW) als Ansprechpartnerin zur Verfügung. 

Weitere Informationen

Windräder auf einem Feld
Ausbau der Windenergie im Regierungsbezirk Freiburg