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Verwaltungsgericht bestätigt Entscheidung des Regierungspräsidiums zur Schließung der Waldorfschule Dachsberg (Kreis Waldshut)
Schulverwaltung begleitet Familien beim Übergang ihrer Kinder an andere Schulen.
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Das Regierungspräsidium Freiburg begrüßt den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg zur Freien Waldorfschule Dachsberg (Kreis Waldshut). Das Gericht hat im Eilverfahren entschieden, dass die Schule vorläufig nicht weiterbetrieben werden darf und damit die Schließung der Schule durch das Regierungspräsidium Freiburg (RP) bestätigt. Damit bleibt die Schule geschlossen, bis das Gericht im Hauptsacheverfahren endgültig über den Widerruf der Privatschulgenehmigung entscheidet.
Die Schulaufsicht des RP hatte im Juni entschieden, die Waldorfschule aufgrund zahlreicher Mängel sowie der Unzuverlässigkeit des Trägervereins zum Schuljahresende zu schließen. Ein Weiterbetrieb war aus Sicht der Behörde im Hinblick auf das Wohl der Schülerinnen und Schüler nicht zu vertreten. Zwar hatte der Trägerverein insbesondere nach dem erfolgten Widerruf der Schulgenehmigung durch das RP eine Umstrukturierung der Schule vorangetrieben. Nach erneuten Vorfällen, Unregelmäßigkeiten und Beschwerden von Eltern war eine Fortführung des Schulbetriebs für das RP aber weiterhin nicht vertretbar, da das notwendige Vertrauen in den Schulträger fehlte.
Das RP und die zuständigen staatlichen Schulämter begleiten die betroffenen Familien beim Übergang ihrer Kinder an andere Schulen weiterhin eng.
Aktuelle Pressemitteilung des VG Freiburg: Schließung der Freien Waldorfschule Dachsberg im Eilverfahren gerichtlich bestätigt - Verwaltungsgericht Freiburg
Medienmitteilung des RP zur Schließung der Schule vom 25.06.26: Regierungspräsidium schließt Waldorfschule Dachsberg | Regierungspräsidium Freiburg
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