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Regierungspräsidium schließt Waldorfschule Dachsberg
Grund ist die Unzuverlässigkeit des Trägers/ Vielfältige Mängel
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Nach eingehender Prüfung hat die Schulaufsicht des Regierungspräsidiums Freiburg (RP) in Abstimmung mit dem Kultusministerium Baden-Württemberg entschieden, die Genehmigung der Freien Waldorfschule in Dachsberg (Kreis Waldshut) zu widerrufen. Damit muss die Schule zum Schuljahresende geschlossen werden. Grund für diese Entscheidung ist insbesondere die festgestellte Unzuverlässigkeit des Trägers der Privatschule, des Waldorfkindergarten- und Waldorfschulvereins Dachsberg e.V. Wie das RP mitteilt, stehen den Schülerinnen und Schülern ausreichend Schulplätze an anderen öffentlichen Schulen zur Verfügung. Die Staatlichen Schulämter stehen zur Beratung der Familien bereit. Der Schulträger wurde am Donnerstag über den Widerruf informiert. Er kann gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen.
Seit Frühjahr 2025 waren bei der Schulaufsicht im RP zahlreiche Beschwerden gegen die Schule eingegangen. Diesen Beschwerden ist die Schulaufsicht in den vergangenen Monaten nachgegangen und war auch selbst vor Ort. Darüber hinaus fanden zahlreiche Gespräche statt. Das RP hat dem Schulträger mehrfach Gelegenheit gegeben, die Mängel zu beseitigen. Nachdem dies in wichtigen Bereichen nicht erfolgt ist, hat die Aussichtsbehörde im Mai dieses Jahres den Schulträger schriftlich zum Widerruf der Genehmigung angehört. Zwar hat dieser daraufhin Verbesserungsvorschläge gemacht, die nach Ansicht der Schulaufsicht aber bei weitem nicht ausreichend sind. Dementsprechend hat die Aufsichtsbehörde jetzt entschieden, die Genehmigung der Privatschule zu widerrufen. Die Gründe für den Widerruf betreffen neben der Unzuverlässigkeit des Schulträgers unter anderem die mangelhafte Durchführung von Abschlussprüfungen, diverse Verletzungen der Aufsichtspflicht sowie vielfältige Verstöße in den Bereichen Hygiene, Brand- und Arbeitsschutz. Hingewiesen wird zudem auf die hohe Fluktuation von Lehrkräften und Schülern.
„In den Schulträger besteht kein Vertrauen mehr, dass er die Schule künftig ordnungsgemäß führen wird. Mit der Entscheidung zum Widerruf der Schulgenehmigung wird die Schulaufsicht ihrer Verantwortung für das Wohl der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte gerecht“, erklärte Regierungspräsident Carsten Gabbert. Er kündigte an, dass das RP gemeinsam mit den zuständigen Staatlichen Schulämtern bei Bedarf den Übergang der Schülerinnen und Schüler an andere Schulen eng begleiten werde. Mit Rücksicht auf die Schulgemeinschaft bat Gabbert um Verständnis dafür, dass die Schulbehörde keine weiteren Details zu den Vorwürfen veröffentlichen könne.
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