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Teilgenehmigung für die Netzverstärkung der Stromleitung zwischen Meißenheim und Ringsheim erteilt
Für die Netzverstärkung von Daxlanden bis Eichstetten wurde am 11. Juni der Planfeststellungsbeschluss für den Teilabschnitt zwischen Meißenheim und Ringsheim erlassen.
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Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat für die 380-kV-Netzverstärkung von Daxlanden bis Eichstetten am 11. Juni den Planfeststellungsbeschluss für den Teilabschnitt zwischen Meißenheim und Ringsheim erlassen. Die Stromleitung verläuft über das Gebiet der Gemeinden Meißenheim, Schwanau, Kappel-Grafenhausen, Rust und Ringsheim.
Der Ersatzneubau ist Teil der rund 120 Kilometer langen 380-kV-Netzverstärkung der Firma TransnetBW zwischen Daxlanden (Kreis Karlsruhe) und Eichstetten (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) und damit der sogenannten Netzverstärkung Badische Rheinschiene. Wie das RP mitteilt, ist das Vorhaben vor dem Hintergrund des steigenden Anteils erneuerbarer Energien ein wichtiger Baustein zur Sicherstellung einer zuverlässigen und ausreichenden regionalen Stromversorgung.
Ursprünglicher Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens war der gesamte 35 Kilometer lange Teilabschnitt von Meißenheim bis zum Umspannwerk Eichstetten. Aufgrund noch zu klärender Fragestellungen im südlichen Bereich des Vorhabens, die nicht innerhalb der vorgesehenen Verfahrensdauer gelöst werden konnten, hat die Vorhabenträgerin einen Antrag auf Teilplanfeststellung für den im Ortenaukreis befindlichen Teil gestellt.
Der genehmigte Abschnitt reicht von der Gemeindegrenze zwischen Neuried und Meißenheim bis zur Gemarkung Ringsheim kurz vor der Landkreisgrenze zwischen dem Ortenaukreis und dem Landkreis Emmendingen. Der Abschnitt ist rund 19 Kilometer lang und umfasst die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Freileitungsanlage als Ersatz für die bestehende 220-kV-Freileitung. Dabei entstehen 56 neue Masten. Die geplante Trasse verläuft siedlungs- und landschaftsschonend vollständig innerhalb der Trassenachse der Bestandsleitung sowie überwiegend gebündelt mit anderen Infrastruktureinrichtungen. Die alte 220-kV-Leitung mit 61 Masten in diesem Abschnitt wird im Zuge dieses Vorhabens zurückgebaut. Die Planung beinhaltet auch ökologische Kompensationsmaßnahmen, mit denen die durch den Ersatzneubau verursachten Eingriffe ausgeglichen bzw. ersetzt werden sollen.
Der Beschluss sowie die Planunterlagen des nun genehmigten Projekts können ab dem 16. Juni auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg eingesehen und heruntergeladen werden: www.rp-freiburg.de.
Die Einzelheiten hierzu sowie zur Möglichkeit der Einlegung von Rechtsbehelfen werden auch am 16. Juni in den örtlichen Tageszeitungen sowie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums bekannt gemacht.
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