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380-kV-Freileitung Daxlanden – Eichstetten, Teilabschnitt B3, Neuried/Meißenheim-Mast 315B bei Ringsheim

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Kontakt

Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung (Referat 24)

0761 208-1099
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Ursprünglicher Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens war der Teilabschnitt B 3 von der Gemeindegrenze zwischen Neuried und Meißenheim (im Spannfeld zwischen den Masten 255A und 256A) bis zum Umspannwerk Eichstetten. 
Aufgrund von noch zu klärenden Fragestellungen im südlichen Bereich des Vorhabens, die nicht innerhalb der vorgesehenen Verfahrensdauer gelöst werden konnten, hat die Vorhabenträgerin einen Antrag auf Teilplanfeststellung gestellt, welcher sich auf den im Ortenaukreis befindlichen Teil des Vorhabens beschränkt. 

Stand des Verfahrens

Stand des Verfahrens

Der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben wurde am 11.06.2026 erlassen. Er kann hier gemeinsam mit den festgestellten Planunterlagen eingesehen und heruntergeladen werden.  Über mögliche Rechtsbehelfe wird mit der hier ebenfalls verlinkten Bekanntmachung informiert.

Planfeststellungsbeschluss

Medienmitteilung (Juni 2026)

Bekanntmachung (Offenburger Tageblatt, Lahrer Zeitung, Badische Zeitung)

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Der genehmigte Abschnitt reicht von der Gemeindegrenze zwischen Neuried und Meißenheim bis zum Mast 315B auf Gemarkung Ringsheim kurz vor der Landkreisgrenze zwischen dem Ortenaukreis und dem Landkreis Emmendingen. Der Abschnitt ist ca. 19 Kilometer lang und umfasst die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Freileitungsanlage als Ersatz für die bestehende 220-kV-Freileitung. Dabei entstehen 56 neue Masten. Die Planung beinhaltet auch ökologische Kompensationsmaßnahmen, mit denen die durch den Ersatzneubau verursachten Eingriffe ausgeglichen bzw. ersetzt werden sollen. Hiervon betroffen sind Gebiete in Willstätt und Appenweier. Darüber hinaus wurde die Vorhabenträgerin zu Ausgleichs- und Ersatzzahlungen verpflichtet.

12.12.2023 Antrag auf Planfeststellung  
07.09.2023 Anhörung der Städte, Gemeinden, Behörden, Verbände und Unternehmen  
09.07. bis 02.09.2024 Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme in Neuried, Meißenheim, Schwanau, Kappel-Grafenhausen, Rheinhausen, Herbolzheim, Kenzingen, Riegel, Bahlingen, Teningen und Eichstetten  
16.09.2024 Ende der Einwendungsfrist  
26.04.2026 Anhörung zur Planänderung  
11.06.2026 Erlass des Planfeststellungsbeschlusses von der Gemeindegrenze Neuried/ Meißenheim bis zum Mast 315B auf Gemarkung Ringsheim  
17. bis 30.06.2026 Gesetzliche Einsichtnahmefrist des Planfeststellungsbeschlusses und der Planunterlagen 
(Der Beschluss kann aber auch danach auf der Seite "Abgeschlossene Planfeststellungsverfahren" eingesehen und heruntergeladen werden)
 

Weitere Informationen