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Regierungspräsidium genehmigt Ersatzneubau der Brücke der L 154 über die Bahnstrecke in Albbruck im Landkreis Waldshut
Sie führt in Albbruck über die zweigleisige Bahnstrecke zwischen Basel und Konstanz.
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Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat den Planfeststellungsbeschluss für den Ersatzneubau der Brücke der L 154 über die Bahnstrecke in Albbruck (Landkreis Waldshut) erlassen.
Das genehmigte Vorhaben umfasst den Ersatzneubau einer bestehenden Brücke über die Bahnstrecke in Albbruck. Die Brücke ist Bestandteil der Landesstraße 154 zwischen den Gemeinden Albbruck und Schachen. Sie führt in Albbruck über die zweigleisige Bahnstrecke zwischen Basel und Konstanz.
Wie das RP mitteilt, stammt die bestehende Brücke aus dem Jahr 1960 und weist wesentliche Mängel auf, weshalb sie abgebrochen und durch ein neues Bauwerk ersetzt werden soll.
Der Beschluss sowie die Planunterlagen des nun genehmigten Projekts können auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg eingesehen und heruntergeladen werden:
https://rpf.baden-wuerttemberg.de/abt2/ref24/planfeststellung/ersatzneubau-bruecke-albbruck/(Rubrik „Straßen“). Zudem liegen die Pläne vom 9. bis einschließlich 22. Oktober im Rathaus der Gemeinde Albbruck zur Einsichtnahme aus.
Die Einzelheiten hierzu sowie zur Möglichkeit der Einlegung von Rechtsbehelfen werden am 8. Oktober im Amtsblatt der Gemeinde Albbruck sowie auf der Internetseite des RP bekannt gemacht.
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