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Umwelt, Naturschutz und Hochwasserschutz

Regierungspräsidium genehmigt Ausbau des Pumpspeicherkraftwerks in Häusern (Kreis Waldshut)

An der Bewirtschaftung des Schluchsees und damit an den Wasserständen während der Bade- und Segelsaison wird sich dadurch nichts ändern.

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Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat der Schluchseewerk AG den Ausbau des Pumpspeicherkraftwerks Häusern (Kreis Waldshut) genehmigt. Die Entscheidung umfasst den Ergänzungsbau eines Schachtkraftwerks einschließlich des Einbaus zweier neuer Pumpturbinen am Schwarzabecken neben der bestehenden Kraftwerksanlage. Damit kann die Turbinenleistung von rund 100 Megawatt auf 150 Megawatt und die Pumpleistung von derzeit 92 Megawatt auf maximal 173 Megawatt erhöht werden. An der Bewirtschaftung des Schluchsees und damit an den Wasserständen während der Bade- und Segelsaison wird sich dadurch nichts ändern. 

Das Projekt „HäusernPlus“ ist Teil des Erneuerungsprogramms der Pumpspeicherkraftwerke der sogenannten Schluchseegruppe mit den Kraftwerken Häusern, Witznau und Waldshut. Ziel ist es, den Schluchsee als Oberbecken effizienter zu nutzen.

Seit der Antragstellung Ende April 2025 konnte das Verfahren innerhalb von eineinhalb Jahren abgeschlossen werden. „Für den Erfolg der Energiewende in Baden-Württemberg ist der Ausbau der Pumpspeicherkraft ein zentraler Baustein. Unsere Entscheidung zum Ausbau des Kraftwerks in Häusern zeigt, dass auch unter den derzeitigen Rahmenbedingungen komplexe Projekte zügig und zielgerichtet genehmigt werden können. Erfolgsfaktoren waren eine frühzeitige Abstimmung mit der Schluchseewerk AG als Antragstellerin, ein regelmäßiger, sachorientierter Austausch während des Verfahrens und die Bereitschaft der Antragstellerin, die genehmigungsrelevanten Themen intensiv und mit hoher Qualität zu bearbeiten“, so Regierungspräsident Carsten Gabbert. 

Die Entscheidung, die unter anderem eine wasserrechtliche Planfeststellung und die Änderung der bestehenden gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Kraftwerk Häusern umfasst, wird den Einwendern zugestellt und auf der Internetseite des Regierungspräsidiums veröffentlicht: https://rpf.baden-wuerttemberg.de/abt5/ref51/wasserrechtsverfahren-haeusernplus

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