Ersatzneubau und Netzverstärkung Rippolingen - Istein
Abschnitt 2/3 - Rippolingen - Umspannwerk Schwörstadt
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Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung (Referat 24)
Die TransnetBW GmbH und Swissgrid AG beabsichtigen den Ersatzneubau der Leitungsanlagen (LA) 7550 und 5150 (7150) zwischen Rippolingen und Istein.
Hier beantragt sind die Genehmigungsabschnitte 2 (von Rippolingen in der Gemeinde Bad Säckingen und bis Niederdossenbach) und 3 (von Niederdossenbach bis zum Umspannwerk Schwörstadt).
Stand des Verfahrens
Stand des Verfahrens
Der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben wurde am 22. Juni 2026 erlassen. Er kann hier gemeinsam mit den festgestellten Planunterlagen heruntergeladen werden. Über mögliche Rechtsbehelfe wird mit der hier ebenfalls verlinkten Bekanntmachung informiert.
Bekanntmachungen (eschienen im Südkurier und der Badischen Zeitung)
Das Planfeststellungsverfahren im Überblick
Zur Stärkung der Versorgungssicherheit der Allgemeinheit mit Strom ist als Gesamtvorhaben der Ersatzneubau der Leitungsanlagen (LA) 7550 und 5150 (7150) zwischen Rippolingen und Istein geplant, welches dabei insgesamt 157 Masten auf einer Leitungslänge von rund 50 km in 13 Gemeinden umfasst. Der mit dem vorliegenden Planfeststellungsverfahren konkret verbundene Antragsgegenstand betrifft die Abschnitte 2 und 3, wobei der Genehmigungsabschnitt 2 den Ersatzneubau der LA 5150 (7150) und der LA 7550 beginnend bei Rippolingen in der Gemeinde Bad Säckingen und endend bei Niederdossenbach beinhaltet und der Genehmigungsabschnitt 3 den Ersatzneubau der LA 5150 (7150) und der LA 7550 von Niederdossenbach bis zum Umspannwerk (UW) Schwörstadt betrifft. Die geplanten Ersatzneubaumaßnahmen sollen so weit wie möglich in bestehender Trasse bzw. in unmittelbarer Parallellage erfolgen. Zusätzlich zum Ersatzneubau erfolgt die Leistungserhöhung der bisher auf 220 kV betriebenen Stromkreise auf 380 kV. Darüber hinaus wird die parallel verlaufende und aktuell außer Betrieb befindliche LA 6241 während der Baumaßnahmen als Provisorium wieder in Betrieb genommen und anschließend auf ca. 3 km Leitungslänge rückgebaut.
| 21.03.2025 | Antrag auf Planfeststellung |
| 07.04. bis 01.07.2025 | Anhörung der Städte bzw. Gemeinden, Behörden, Verbände und Unternehmen |
| 07.04. bis 20.05.2025 | Zugänglichmachung der Planunterlagen auf dem Internetseiten der Städte/Gemeinden Wehr, Bad Säckingen, Schwörstadt und Rickenbach |
| 01.07.2025 | Ende der Einwendungsfrist |
| 10.10.2025 | 1. Planänderung eingereicht |
| 04.12.2025 | Erörterungstermin |
| 22.06.2026 | Erlass des Planfeststellungsbeschlusses |
| 27.06. bis 10.07.2026 | Gesetzliche Einsichtnahmefrist des Planfeststellungsbeschlusses und der Planunterlagen (Der Beschluss kann aber auch danach auf der Seite "Abgeschlossene Planfeststellungsverfahren" heruntergeladen werden) |