Lesezeit:
Vorläufiges Verbot für Bootsfahrten in den Gewässern der Naturschutzgebiete Taubergießen und Elzwiesen
Zum Schutz der Fische und Wasservögel
Lesezeit:
Durch die derzeit hohen Temperaturen und die anhaltende Trockenheit fallen in Südbaden zahlreiche Gewässer ganz oder teilweise trocken. Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitgeteilt hat, sieht sich die Behörde gezwungen, zum Schutz der Fische und Wasservögel in den am stärksten betroffenen Naturschutzgebieten Taubergießen und Elzwiesen (Kreis Emmendingen/ Ortenaukreis) den so genannten Gemeingebrauch der Gewässer bis auf Weiteres vollständig zu verbieten. Demnach ist das Bootfahren in der Blinden Elz und im Altrhein im Taubergießen sowie in der Alten Elz im Naturschutzgebiet Elzwiesen ab Samstag, 18. Juli, verboten. Entsprechende Hinweisschilder werden am Freitag vor Ort aufgestellt.
Von dem Verbot betroffen sind insbesondere Fahrten mit Kanu, Kajak und Schlauchboot. Wer gegen die Vorgabe verstößt, dem droht ein Bußgeld. Kontrolliert wird die Einhaltung des Verbots von den zuständigen Behörden. Weitere Einschränkungen in anderen Gebieten können bei Bedarf folgen. Das RP weist darauf hin, dass auch die nach den aktuellen meteorologischen und hydrologischen Prognosen erwarteten Temperaturrückgänge und lokalen Gewitter nicht zu einer nachhaltigen Entspannung der Niedrigwassersituation führen werden. Bereits vor vier Jahren hatte das RP aufgrund von Niedrigwasser ein Bootfahrverbot in den beiden Naturschutzgebieten angeordnet. Damals wurde das Verbot nach sieben Wochen wieder aufgehoben, nachdem sich die Situation entspannt hatte.
Manuel Winterhalter, Leiter der Umweltabteilung des RP, zeigt sich zuversichtlich, dass Bußgeldbescheide die Ausnahme bleiben und die Maßnahme auf Akzeptanz treffen wird: „Uns ist bewusst, dass Taubergießen und die Elzwiesen gerade an heißen Tagen außerordentlich beliebte Ausflugsziele sind. Die extremen Temperaturen der letzten Wochen haben die Gewässer jedoch so stark aufgeheizt, dass Fische und andere Tiere bedroht sind. Zudem sind die in dem Gebiet besonders geschützten Vögel noch in der Brut bzw. Mauser und damit besonders störungsempfindlich. Wir appellieren deshalb an alle Besucherinnen und Besucher, die Einschränkung zu akzeptieren und ihren Beitrag zum Schutz der beiden Gebiete zu leisten.“
Die traditionellen Nachenfahrten (Stocherkähne) sind von diesen Regelungen nicht erfasst und zunächst noch möglich. Durch die lokalen Kenntnisse der Nachenfahrer, das Beherrschen der Boote und dem Fahren in der Fahrrinne geht das RP aktuell noch von einer naturverträglichen Befahrung aus. Die Anbieter der Fahrten sind jedoch gehalten, die Personenanzahl in ihren Booten entsprechend der niedrigen Wasserstände insoweit anzupassen, dass unter anderem mechanische Schäden an der Gewässersohle und in Uferbereichen durch das Aufsetzen der Boote vermieden werden. Sollte das Stocherkahnfahren aufgrund weiter anhaltender Trockenheit nicht mehr ohne Schäden für die Natur möglich sein, müssen auch die traditionellen Nachenfahrten eingestellt werden.
Kontakt
Ihre Ansprechpartner
Heike Spannagel
Pressesprecherin
0761 208-1038
E-Mail schreiben
Matthias Henrich
Stellvertretender Pressesprecher
0761 208-1039
E-Mail schreiben
Sarah Maier
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
0761 208-1025
E-Mail schreiben
Annika Nafz
Social Media und Online-Kommunikation
0761 208-1040
E-Mail schreiben