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Wirtschaft, Soziales und Kultur

Regierungspräsidium genehmigt die Erneuerung der Hochspannungsleitungen zwischen Rippolingen und dem Umspannwerk in Schwörstadt

Planunterlagen jetzt einsehbar

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Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat für den Ersatzneubau mit Netzverstärkung Rippolingen – Istein den Planfeststellungsbeschluss für die Teilabschnitte zwischen Rippolingen und Schwörstadt am 22. Juni erlassen. Die für die Abschnitte 2 und 3 genehmigten Stromleitungen verlaufen über das Gebiet der Gemeinden Bad Säckingen, Rickenbach, Wehr und Schwörstadt in den Kreisen Waldshut und Lörrach.

Der Ersatzneubau ist Teil der rund 50 Kilometer langen 380-kv-Netzverstärkung zwischen Rippolingen und Istein, bei der insgesamt 157 Masten in 13 Gemeinden ersetzt werden. Eine Leitungsanlage beginnt bei Rippolingen, bindet in das Umspannwerk Kühmoos ein und endet nach rund 13 Kilometern im Umspannwerk Schwörstadt. Die andere Leitungsanlage verläuft mit rund 35 Kilometern vom Umspannwerk Kühmoos bis zur französischen Landesgrenze bei Istein. Wie das RP mitteilt, soll das Vorhaben vor dem Hintergrund des steigenden Anteils erneuerbarer Energien dazu beitragen, eine zuverlässige Stromversorgung sicherzustellen.

Die genehmigten Abschnitte 2 und 3 ersetzen konkret die Hochspannungsleitungen zwischen Rippolingen (Bad Säckingen, Kreis Waldshut) und dem Umspannwerk in Schwörstadt (Kreis Lörrach). Dabei werden die neuen Hochspannungsleitungen in der bestehenden Trasse oder in unmittelbarer Parallellage gebaut. Zusätzlich wird die Leistung der Stromkreise teilweise von 220 kV auf 380 kV erhöht. Die Genehmigungsabschnitte 2 und 3 umfassen die Errichtung von 65 Höchstspannungsmasten auf einer Länge von etwa 22 Kilometern. Die bestehenden Leitungen mit 77 Masten werden im Zuge des Vorhabens zurückgebaut. Außerdem sieht die Planung ökologische Kompensationsmaßnahmen vor, mit denen die durch den Ersatzneubau verursachten Eingriffe ausgeglichen werden sollen.

Der Beschluss sowie die Planunterlagen des nun genehmigten Projekts können auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg eingesehen und heruntergeladen werden: www.rp-freiburg.de/planfeststellung (Rubrik „Energieleitungen“). 

Die Einzelheiten hierzu sowie zur Möglichkeit der Einlegung von Rechtsbehelfen werden am 26. Juni in den örtlichen Tageszeitungen sowie auf der Internetseite des RP bekannt gemacht.

 Übersichtsplan Rippolingen - Schwörstadt

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