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Regierungspräsidium Freiburg genehmigt Geothermie-Bohrungen
in Hartheim (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald)
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Die Landesbergdirektion im Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat der Erdwärme Breisgau GmbH & Co. KG das Bohrvorhaben zur Erkundung von tiefer Geothermie in Hartheim (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) genehmigt. Nach einem umfassenden Prüfverfahren wurde der von der Badenova-Tochter vorgelegte Hauptbetriebsplan zugelassen. Wie das RP mitteilt, darf die Erdwärme Breisgau damit den Bohrplatz an der Autobahn A5 Höhe Parkplatz „Hardt“ bauen, die Bohranlage errichten, zwei bis zu 3300 Meter tiefe Bohrungen durchführen und Testarbeiten zum Nachweis des vorhandenen Vorkommens vornehmen. Das Unternehmen will den Bohrplatz über den Winter bauen und Mitte kommenden Jahres mit den Bohrarbeiten beginnen. Das Vorhaben soll als Pilotprojekt das Erdwärmepotenzial im tiefen Untergrund des Landkreises untersuchen. Die Erdwärme soll künftig über eine Fernwärmeleitung Freiburg versorgen. Voraussetzung dafür ist, dass bei den Bohrungen Erdwärme in ausreichender Menge gefunden wird, heißt es aus dem RP.
„Am Oberrhein bietet tiefe Geothermie große Potenziale für die Umstellung unserer Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien. Ich freue mich, dass wir mit der Erteilung der Genehmigung an die Erdwärme Breisgau einen wichtigen Schritt gehen, um das Potenzial für unsere Region an einem konkreten Standort zu untersuchen und damit die Chancen für den Klimaschutz nutzen“, sagte Regierungspräsident Carsten Gabbert. Zugleich betonte er, dass das RP als landesweit zuständige Genehmigungsbehörde bergbaulicher Vorhaben für den Schutz der Umwelt und die Sicherheit der Bevölkerung Sorge trage. So wurden in die Genehmigung umfangreiche Maßnahmen insbesondere zum Schutz des Grundwassers und zur Vermeidung schädlicher Seismizität aufgenommen.
In dem nun abgeschlossenen bergrechtlichen Verfahren zur Zulassung des Hauptbetriebsplans wurden die Gemeinde Hartheim, Fachbehörden, Naturschutzverbände sowie aufgrund der Grenznähe die französische Präfektur Haut-Rhin beteiligt. Das RP hatte bereits im Mai 2025 in einer öffentlichen Veranstaltung das bergrechtliche Verfahren und die damit verbundenen fachbehördlichen Prüfungen erläutert. Bei der Prüfung des Vorhabens hat die Behörde einen besonderen Fokus auf die Vermeidung von Erdbeben, die durch die Bohrungen ausgelöst werden könnten, gelegt. Das RP teilt nun mit, dass Erdbebenschäden aufgrund der vorliegenden Planungsunterlagen und des in der Zulassung festgeschriebenen seismischen Monitoring-Programms nicht zu erwarten sind. Bei dieser Bewertung wurde das RP durch das Landesforschungszentrum Geothermie beim Karlsruher Institut für Technologie beraten.
Die jetzt zugelassenen Arbeiten erlauben den Bau des Bohrplatzes, die Durchführung der beantragten zwei Bohrungen und Testarbeiten zum Nachweis des vorhandenen Vorkommens. Dabei hat das RP für bestimmte Arbeitsschritte Freigabevorbehalte festgeschrieben. Für weitergehende Vorhabenschritte wie zum Beispiel zusätzliche Testarbeiten oder den Übergang in die Betriebsphase sind weitere Genehmigungen erforderlich.
Hier geht es zur Karte: Standort des Bohrplatzes in Hartheim
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