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Umwelt, Naturschutz und Hochwasserschutz

Rave-Parties im Naturschutzgebiet „Trockenaue Neuenburg am Rhein“: RP ruft zum Schutz der Natur auf

Nach der nicht genehmigten Rave-Party am letzten Augustwochenende hat die höhere Naturschutzbehörde mittlerweile einen Überblick über die entstandenen Schäden.

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Der Innenhof eines Dienstgebäudes des Regierungspräsidiums

Nach der nicht genehmigten Rave-Party am letzten Augustwochenende im Naturschutzgebiet „Trockenaue Neuenburg am Rhein“ mit mehr als 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern hat die höhere Naturschutzbehörde im Regierungspräsidium Freiburg (RP) mittlerweile einen Überblick über die entstandenen Schäden. Da in den vergangenen Jahren vornehmlich zum Herbstbeginn ein illegaler Rave in dem Gebiet stattfand, ruft das RP die Bevölkerung dringend dazu auf, sich an die Vorgaben der Schutzgebietsverordnung zu halten. Nach dieser ist es unter anderem verboten, Lärm zu verursachen, die Wege zu verlassen und Abfälle zu hinterlassen. Raves sind also nicht genehmigungsfähig.

„Hochwertige Naturschutzgebiete sind kein geeigneter Ort zum Feiern“, betont Manuel Winterhalter, Leiter der Umweltabteilung des RP und appelliert an die Vernunft der Bevölkerung. „Leider gibt es bei illegalen Raves keinen Veranstalter, dem wir die Schutzbedürftigkeit der Natur erklären können. Ich hoffe dennoch, dass dieser Aufruf auch über die sozialen Medien genug Multiplikatoren erreicht, denen nicht nur das Feiern, sondern auch der Erhalt der Natur wichtig ist.“ Das Naturschutzgebiet in Neuenburg halte derartige Veranstaltungen nicht aus und jeder weitere Rave im Gebiet würde die bereits eingetretenen Schäden verstärken.  Zusätzlich belaste der extreme Lärm nicht nur die Anwohner, sondern auch die Tierwelt erheblich. 

Nach der Veranstaltung im August haben die Naturschutzbehörden erhebliche Schäden der Vegetation und an einem hochwertigen Biotop in dem Schutzgebiet festgestellt. Wie das RP mitteilt, sind die ohnehin durch die Dürre strapazierten Pflanzenbestände durch das Betreten, Tanzen, Befahren mit Autos sowie Camping stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Insbesondere im Bühnen- und Tanzbereich hat der wertvolle Mager- und Trockenrasen stark gelitten. Zudem haben die Teilnehmenden Müll hinterlassen. 

Die Polizei hatte die Veranstaltung Ende August aufgelöst und die Musikanlage beschlagnahmt. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie gegen die Veranstalter eingeleitet. Es drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 700 Euro für die Feiernden. Für die Veranstalter stehen deutlich höhere Strafen im Raum.

Hintergrundinformation: Das Naturschutzgebiet „Trockenaue Neuenburg am Rhein“ besteht aus drei Teilflächen mit einer Gesamtflächengröße von rund 369 Hektar. Es liegt in den rheinbegleitenden Wäldern und ist der größte zusammenhängende Trockenbiotopkomplex in der südlichen Oberrheinebene. Das Gebiet zeichnet sich durch strukturreiche, offene und halboffene Kulturlandschaft mit einem beispielhaften Vegetationsmosaik aus lichten Wäldern mit wertvollen Eichenbeständen und offenen Flächen mit Mager- und Trockenrasen aus. Es bietet Lebensraum für eine außergewöhnlich große Anzahl seltener und gefährdeter, zum Teil vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Zahlreiche Vorkommen sind überregional oder gar landes- oder bundesweit bedeutsam. Für mehrere Insektengruppen ist das Gebiet ein Schwerpunkt der Verbreitung innerhalb Deutschlands.

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