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Ganztagsausbau: Mehr als 100 Millionen Euro für Landkreise und Kommunen
Im Investitionsprogramm des Bundes und des Landes hat das Regierungspräsidium Freiburg bereits drei Viertel der Anträge von Schulträgern bewilligt.
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Der Ausbau der Ganztagsangebote zur Betreuung von Grundschulkindern im Regierungsbezirk Freiburg geht voran. Das Regierungspräsidium Freiburg hat bereits 123 Anträge von Schulträgern für das Investitionsprogramm zum Ganztagsausbau bewilligt. Bislang wurden von den bereit gestellten Bundesmitteln rund 73 Millionen Euro sowie von den zusätzlichen Landesmitteln rund 30 Millionen Euro an Landkreise, Kommunen und private Träger vergeben. Insgesamt waren 161 Anträge beim Regierungspräsidium eingegangen, davon 15 von privaten Trägern. Wie das RP mitteilt, können alle bis zum Stichtag am 11. September 2024 eingegangenen Anträge bewilligt werden, sofern sie die notwendigen Fördervoraussetzungen erfüllen.
„Die Investition in die Ganztagesbetreuung ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass alle Kinder die bestmöglichen Chancen auf eine erfolgreiche Zukunft haben“, betont Regierungspräsident Carsten Gabbert: „Die Nachfrage nach den Mitteln des Investitionsprogramms war von Beginn an sehr hoch. Wir sind froh, dass wir alle rechtzeitig eingereichten, Anträge der Schulträger im Regierungsbezirk Freiburg, die die Förderkriterien erfüllen, bewilligen können. Mit den zusätzlichen Mitteln können die Landkreise und Kommunen die bestehenden Ganztagsangebote weiter ausbauen und verbessern.“
Ab dem 1. August 2026 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter in Baden-Württemberg. Der Bund unterstützt die Umsetzung dieses Betreuungsanspruchs durch ein Förderprogramm für investive Maßnahmen wie die Räumung und Erschließung von Grundstücken, den Neubau oder Umbau von Einrichtungen sowie Investitionen in die Ausstattung von Ganztagseinrichtungen. Ziel des Investitionsprogramms Ganztagsausbau ist, die Infrastruktur der Schulen zu modernisieren und innovative Bildungsangebote zu fördern. Damit alle bis zum oben genannten Stichtag im Land eingereichten Anträge berücksichtigt werden können, hat das Land Baden-Württemberg zusätzlich zu den landesweit 358,6 Millionen Euro an Bundesmitteln weitere Mittel in Höhe von 861,3 Millionen Euro für die Jahre 2024 bis 2029 bereitgestellt.
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