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Raumordnung, Planen und Bauen

Erörterungstermin in Lottstetten (Kreis Waldshut) zum Planfeststellungsverfahren für den Doppelspurausbau Lottstetten – Jestetten Süd

Vom 10. bis 12. November findet der Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren jeweils ab 9 Uhr in der Gemeindehalle in Lottstetten statt.

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Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitteilt, findet vom 10. bis 12. November der Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren für den Doppelspurausbau Lottstetten – Jestetten Süd (Kreis Waldshut) jeweils ab 9 Uhr in der Gemeindehalle in Lottstetten statt. 

Gegenstand der Erörterung ist die von der Schweizerischen Bundesbahn (SBB) zur Genehmigung beantragte Planung, die einen zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke im Abschnitt zwischen Rafz (CH) und Jestetten-Süd auf einer Länge von 3,6 Kilometern vorsieht. 

Mit dem zweispurigen Ausbau soll die Kapazität der Bahnstrecke zwischen Bülach und Schaffhausen erhöht werden. Sowohl im Regionalverkehr als auch im Fernverkehr ist ein Halbstundentakt vorgesehen. Gleichzeitig sollen auch im Güterverkehr zwei Fahrten pro Stunde umgesetzt werden.

Der zweigleisige Ausbau der Bahntrasse umfasst auch die Anpassung von Brücken und Straßen, die teilweise – wie etwa das Viadukt in Lottstetten - vollständig erneuert werden. Zudem soll der Bahnsteig in Lottstetten neu gebaut werden und eine Personenunterführung erhalten. Angepasst und teilweise neu errichtet werden außerdem Werkleitungen und zahlreiche Stützmauern, die die Bahngleise in Dammlage sichern. Auch ökologische Ausgleichsmaßnahmen sind Teil des Vorhabens. Im Bereich des Siedlungsgebiets von Lottstetten sind beidseitig durchgehende Lärmschutzwände geplant. Der Ausbau der Bahnstrecke soll weitestgehend unter laufendem Bahnbetrieb erfolgen und rund vier Jahre dauern. 

Das RP weist darauf hin, dass sich das Planfeststellungsverfahren ausschließlich auf den auf deutschem Gebiet liegenden Abschnitt bezieht, der an der schweizerisch-deutschen Staatsgrenze bei Lottstetten beginnt und in Jestetten-Süd endet. 

Im Erörterungstermin werden die im Rahmen der Anhörung eingegangenen privaten Einwendungen wie auch die Stellungnahmen der betroffenen Gemeinden, Fachbehörden und Verbände mit den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) als Vorhabenträgerin besprochen. Die aus dem Erörterungstermin gewonnenen Erkenntnisse sind neben den umfassenden Stellungnahmen und Einwendungen wesentliche Grundlage für die Entscheidung über das Vorhaben. 

Die Erörterung ist in mehrere Themenbereiche untergliedert. Die Tagesordnung und sämtliche Unterlagen zu dem geplanten Vorhaben (Erläuterungen, Pläne, Berichte und Gutachten) können auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg eingesehen und heruntergeladen werden: www.rp-freiburg.de/planfeststellung (Rubrik „Eisenbahnen“). 

Die einzelnen Themen der Erörterung werden zunächst mit den Gemeinden und Trägern öffentlicher Belange erörtert. Im Nachgang erhalten betroffene Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit sich zu äußern.

Zum Auftakt des Erörterungstermins am Dienstag, 10. November, steht zunächst das Thema „Varianten“ auf der Tagesordnung. Die Gemeinde Lottstetten hat mehrere Varianten zum beantragten Vorhaben in das laufende Verfahren eingeführt. Diese sollen unter anderen besprochen werden. Ferner wird das Verkehrs- und Umleitungskonzept während der Bauphase am ersten Tag der Erörterung Thema sein.

Am Mittwoch, 11. November geht es hauptsächlich um das Thema „Immissionen“. Vorgestellt und besprochen wird dabei etwa das Schallschutzkonzept für den künftigen Betrieb der Eisenbahn. Ein weiteres Gesprächsthema bilden die Belastungen durch den Baustellenlärm für die Bevölkerung der Gemeinde Lottstetten. In diesem Zusammenhang ebenfalls diskutiert wird die Forderung nach einer Vollsperrung der Bahnstrecke während der Bauzeit sowie das Thema Ingenieurbauwerke und Verkehrswege im Endzustand.

Am Donnerstag, 12. November, stehen die Betroffenheiten privater Einwender im Mittelpunkt. Zudem steht das Thema Naturschutz auf der Agenda

Weitere formale Hinweise zum Erörterungstermin können der Bekanntmachung auf der Internetseite des Regierungspräsidiums www.rp-freiburg.de unter „Bekanntmachungen“ (Rubrik Planfeststellungsverfahren) entnommen werden.

Der Erörterungstermin findet grundsätzlich nicht öffentlich statt. Sofern keiner der Beteiligten im Termin widerspricht, kann die Öffentlichkeit zugelassen werden. 

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