Referat 71Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der Schulen und Angelegenheiten nach dem Landesdisziplinargesetz

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Referatsleitung
Dr. Juliane Laule
0761 208-6000
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Stellvertretung
Kerstin Schrempp
0761 208-6000
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Unsere Aufgaben
Wir sind für die schulrechtlichen Belange der öffentlichen und privaten Grund,- Haupt-, Werkreal- Real-, Gemeinschaftsschulen, Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, allgemein bildenden Gymnasien und beruflichen Schulen im Regierungsbezirk Freiburg mit ca. 318.000 Schüler/-innen und Schülern zuständig.
Wir bearbeiten unter anderem folgende Angelegenheiten:
- Beratung in schulrechtlichen Fragen wie zum Beispiel Schulbesuchspflicht, Versetzung von Schülerinnen und Schülern, Notenbildung einschließlich Schulprüfungen, schulische Gremien, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sowie Schul- und Prüfungsordnungen
- Bearbeitung von Beschwerden bzw. Widersprüchen gegen Verwaltungsakte von Schulen (zum Beispiel Nichtversetzung bzw. Nichtbestehen von Prüfungen, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen)
- Genehmigung von Privatschulen und deren Beratung in schulrechtlichen Angelegenheiten
- Disziplinarangelegenheiten der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen
- Personalangelegenheiten des Personals an den Staatlichen Schulämtern
- Genehmigung wissenschaftlicher Erhebungen an Schulen
- Förderung des Schulhausbaus (insbesondere Feststellung Raumprogramm und Antragsbearbeitung) und Schulorganisation
- Haushaltsangelegenheiten des Schulbereichs, Kostenwesen (Reisekosten, Trennungsgeld, Umzugskostenvergütung für Lehrkräfte), Zuschüsse (zum Beispiel an Privatschulen oder an Träger von Betreuungsangeboten)
- Grundsätzlich koordinierende Angelegenheiten des Schul- und Privatschulrechts
- Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen in Zusammenarbeit mit dem Träger der gesetzlichen Schülerunfallversicherung
- Einführung eines Tax Compliance Management Systems für den nachgeordneten Bereich der Abteilung 7 (Koordination der steuerlichen Pflichten und Erklärungsabgabe in Bezug auf die Umsatzsteuer, Ertragssteuer und Zollabgaben)
- Ausstellung von Bescheinigungen zur Umsatzsteuerbefreiung für unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen
- Aufsichtsbehörde über Betreuungseinrichtungen an Schulen in kommunaler oder privater Trägerschaft
- Datenschutz an öffentlichen Schulen