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Rheinfelden 20plus

Die Naturenergie Hochrhein AG (neag) hat beim Regierungspräsidium Freiburg beantragt, das Flussbett des Rheins oberhalb und unterhalb des Kraftwerks Rheinfelden (KWR) in der Mitte des Flusses zu vertiefen. Damit soll die Energieproduktion aus dem Wasserkraft um 20 Millionen Kilowattstunden im Jahr erhöht werden – das entspricht etwa dem Jahresverbrauch von 6000 Vier-Personen-Haushalten.

Für die Umsetzung plant das Unternehmen am deutschen Ufer für die Dauer der Aushubarbeiten zwei temporäre Anlegestellen oberhalb und unterhalb des Kraftwerks zu errichten, über die das dem Fluss entnommene Material von Schiffen auf LKW verladen und abtransportiert werden kann. Die Vorhaben werden unter der Bezeichnung „Rheinfelden 20plus“ zusammengefasst.

Bekanntmachung des Vorhabens 

Bekanntmachung des Erörterungstermins

Tagesordnung Erörterungstermin 01. und 02.07.2026

Stand des Verfahrens

Die Naturenergie Hochrhein AG hat am 18. November 2025 beim Regierungspräsidium Freiburg Antrag auf Planfeststellung in Bezug auf die beiden beabsichtigten Aushubmaßnahmen und Antrag auf eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Errichtung und Nutzung der beiden Anlegestellen am deutschen Ufer gestellt.

Der Antrag nebst den zugehörigen Planunterlagen stand ab dem 7. Januar 2026 auf dieser Seite zur Einsichtnahme zu Verfügung. 

Außerdem lag er vom 7. Januar bis zum 9. Februar 2026 bei den betroffenen Gemeinden Rheinfelden und Schwörstadt aus. Diese Gelegenheit zur Einsichtnahme wurde in der Stadt Rheinfelden und der Gemeinde Schwörstadt am 12. Dezember 2025 ortsüblich bekannt gemacht. Vom 7. Januar 2026 bis zum 9. März 2026 bestand die Möglichkeit, im Verfahren Einwendungen zu erheben. Am 1. und 2. Juli 2026 findet der Erörterungstermin statt, in dem die rechtzeitig erhobenen Einwendungen erläutert werden und der Sachverhalt final aufgeklärt wird. Im Anschluss wird eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens getroffen werden.

Ablauf des Verfahrens

 19.01.2024 Scopingtermin über den Umfang der durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
 18.11.2025 Einreichung des Antrags beim Regierungspräsidium Freiburg
12.12.2025 Bekanntmachung des Vorhabens
 28.11.2025 Anhörung der Gemeinden und Behörden
 07.01.2026 bis 09.02.2026 Offenlage der Antragsunterlagen
 09.03.2026 Ende der Einwendungsfrist
19.06.2026 Bekanntmachung des Erörterungstermins
01. und 02.07.2026 Erörterungstermin