Hochwasserschutz Sulz am Neckar
Stenzel u. Elsässer
Fachinformation
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Projektleitung
Oliver Stenzel
Daniel Elsässer
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Irmastraße 11
78166 Donaueschingen
Über das Projekt
Aktueller Stand
Nach dem Projektbeschluss im Ausschuss für Technik und Umwelt der Stadt, befindet sich das Projekt seit Ende 2024 in der technischen Entwurfsplanung. Die Entwurfsplanung ist eine der intensivsten Planungsphasen. Hier müssen sämtliche technische und gestalterische Details erarbeitet und mit den Beteiligten abgestimmt werden. Auch die umweltplanerischen Belange, Naturschutz, Artenschutz, Gewässerökologie müssen bearbeitet und zu einem Konsens geführt werden. Bauabschnitte, Bauabläufe und Bauzeiten werden vorgeplant, Kosten detailliert ermittelt. Bei betroffenen Privatgrundstücken werden die Beeinträchtigungen ermittelt, um Gespräche mit den Eigentümern führen zu können, hinsichtlich Vereinbarungen zu Grunderwerb, temporärer Baustelleneinrichtung und möglicherweise Entschädigungen. Mit der Stadt muss eine Vereinbarung zur Kostenbeteiligung für die Bauausführung verhandelt werden.
Zahlen und Fakten
Auf die Schutzmaßnahmen ausgelegter Bemessungsabfluss des Neckar:
345 m³/s (≙ hundertjährliches Hochwasser, HQ100)
Einzugsgebiet: ca. 800 km²
Mittelwasserabfluss: ca. 8 m³/s
Größtes bisher aufgezeichnetes Hochwasser: 26.06.1953 Pegel Oberndorf, Wasserstand 3,80 m ≙ HQ50
Kosten und ein Zeitraum für die Realisierung können momentan noch nicht angegeben werden
Termine
Momentan sind keine öffentlichen Veranstaltungen geplant.
Hintergründe zum Projekt
Die Hochwassergefahrenkarten des Landes zeigen, dass in der Ortslage Sulz am Neckar im Falle größerer Hochwässer mit massiven innerörtlichen Überflutungen durch den Neckar zu rechnen ist. Der Neckar ist in diesem Bereich ein Gewässer erster Ordnung und damit im Zuständigkeitsbereich des Landes. Aufgrund der festgestellten Gefährdung und den damit verbundenen Konsequenzen hat das Land mit der Stadt Sulz vereinbart, Lösungen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes zu entwickeln. Maßnahmenträger für diese Hochwasserschutzmaßnahme ist der Landesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Freiburg.
Mit den Maßnahmen soll der Hochwasserschutz für die Stadt Sulz am Neckar bis zum Bemessungsabfluss eines hundertjährlichen Hochwassers (HQ100) erreicht werden.
Im Zuge der technischen Maßnahmen sind ökologische Maßnahmen eingeplant, die zur Verbesserung der Gewässerstruktur (Wasserrahmenrichtlinie) beitragen. Im innerstädtischen Bereich werden gestalterische Ideen und andere Planungen der Stadt im HWS-Projekt abgestimmt. Im Landschaftspflegerischen Begleitplan werden darüber hinaus noch weitere Maßnahmen für den naturschutzfachlichen Ausgleich und Artenschutz beschrieben. Die technische Funktion und Standsicherheit der Hochwasserschutzanlagen sind jedoch bei allen Abwägungen mit höherer Priorität zu berücksichtigen.
Um die Ziele in Sulz erreichen zu können, wurde im Zuge der Vorplanung eine Kombination aus unterschiedlichen Einzelmaßnahmen in einer Variantenuntersuchung geprüft. Diese werden momentan in der Entwurfsplanung detaillierter ausgeplant und mit Fachingenieuren abgestimmt:
Maßnahmen zur Absenkung der Wasserspiegellagen und somit zur Reduzierung von Bauwerkshöhen:
- Die Möglichkeiten für Wasserspiegelabsenkungen durch Rückhaltebecken wurde bereits in der Machbarkeitsstudie 2015 untersucht und damals schon verworfen.
- Eintiefung der Neckarsohle durch Ausbaggern des Rückstaubereiches der Wasserkraftanlage.
- Öffnung von Brückenfeldern bei der Waldhornbrücke und Uferaufweitungen im Stadtpark. Die Öffnung eines weiteren Brückenfeldes wurde verworfen, da keine hydraulischen Vorteile aufgetreten sind. Uferaufweitungen im Stadtpark werden aufgrund gestalterischen Wunsches der Stadt weiterhin berücksichtigt. Hydraulische Vorteile waren für die technischen HWS-Maßnahmen jedoch nicht nachweisbar.
Schutzbauwerke:
- Hochwasserschutzmauern aus Beton mit verschiedenen Gründungsvarianten.
- Erddämme / Erddeiche, kommen aufgrund des Platzbedarfes nicht in Frage.
- Mobile Schutzeinrichtungen, Dammbalken, HWS-Tore, kommen dort zum Einsatz wo Durchgänge in der HWS-Linie für Wege etc. notwendig sind, oder auf Schutzmauern ab einer gewissen Höhe.
Objektschutz:
- Anbringung von Dammbalken oder anderen Schutzvarianten an Türen und Toren von Einzelgebäuden.
Technische Bauwerke:
- Schöpfwerke / Pumpwerke, um Binnen-/Oberflächenwasser über/durch die Schutzbauwerke in den Neckar zu pumpen.
- Durchlassbauwerke, um vorhandene Regenwassereinleitungen durch die Schutzbauwerke durchzuleiten.
Begleitende Maßnahmen:
- Gewässerstrukturmaßnahmen im frei fließenden Gewässerabschnitt oberhalb des Holzsteges.
- Naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Plangebietes.
- Maßnahmen zum Baumschutz
- Leitungsarbeiten verschiedener Netzbetreiber.
Wiederherstellungsarbeiten auf temporär benutzten Baustelleneinrichtungsflächen
Informieren Sie sich
Momentan sind keine öffentlichen Veranstaltungen geplant. Im Lauf des Jahres sind öffentliche Informationen angedacht. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen und Termine in den örtlichen Bekanntmachungen im weiteren Verlauf des Projektes.
Im Zeitraum der Coronapandemie wurde eine Online-Beteiligung durchgeführt. Die damaligen Fragen und Antworten finden Sie im folgenden Abschnitt.
Da sich alle Planunterlagen momentan in Bearbeitung befinden, können derzeit keine Dateien zur Verfügung gestellt werden.
Rückmeldungen zu Fragen und Antworten zum Hochwasserschutz Sulz am Neckar
Konkret wird zur Brunnenbachquelle/Brunnenbach und der Bergfelder Klinge nachgefragt. Die Frage lässt sich aber auch auf andere seitliche Zuflüsse z.B. Einleitungen von Oberflächenentwässerungen übertragen.
ANTWORT
Im Rahmen der Hochwasserschutzplanung durch das Land Baden-Württemberg werden in erster Linie die Gewässer I. Ordnung, in diesem Fall der Neckar, behandelt. Bei seitlichen Zuflüssen durch Gewässer geringerer Ordnung wird lediglich der Rückstau in diese Gewässer bei der Planung mitberücksichtigt. Durch den Hochwasserschutz am Hauptgewässer darf es zu keiner Verschlechterung des Hochwasserschutzes im Nebengewässer geben. Grundsätzlich ist die Kommune für den Hochwasserschutz von Gewässern niederer Ordnung zuständig.
Im Fall Sulz am Neckar ergaben die Untersuchungen keine Rückstauprobleme in die Seitengewässer.
Die Lösung in solchen Fällen ist die, dass die Verdolungen, Rohre und eventuell vorhandene Schächte bis ca. 1,0 m über das Bemessungshochwasser druckdicht ausgeführt werden und/oder Rückstausicherungen eingebaut werden. Bei offenen seitlichen Zuflüssen wird die Schutzlinie nach Hinten verlängert, so dass im Rückstaubereich keine Ausbordungen auftreten. Damit ist dann sichergestellt, dass in der Regel kein Rückstau über das Gewässer zu Problemen hinter dem Hochwasserschutz führt und die Zuflüsse mit einem geringen Rückstau weiterhin in den Neckar entwässern können.
Nach aktuellem Kenntnisstand sind an der Bergfelder Klinge keine Maßnahmen erforderlich.
Der Brunnenbach mit Quelle ist bekannt, jedoch konnten uns bisher keine genaueren Unterlagen darüber zur Verfügung gestellt werden um eine Lösung erarbeiten zu können. Falls es aus der Bevölkerung noch weitere Hinweise zur Quelle und dem Bach gibt, wären wir sehr dankbar darüber.
Hintergrund:
Die Wassertemperatur erhöht sich in schattigen Bereichen nicht so stark. Bei höheren Wassertemperaturen ändern sich die Lebensbedingungen für die Wasserlebewesen, z.B. nimmt der Sauerstoffgehalt ab. Um dem entgegen zu wirken ist es sinnvoll möglichst große Wasserflächen zu beschatten.
ANTWORT
Beim Thema Bäume sollte nicht nur die Beschattung der Wasserfläche betrachtet werden. Andere Faktoren wie z.B. Stadtbild, Luftqualität, Schatten für Menschen, Lebensraum für Tiere sind ebenfalls nicht außer Acht zu lassen. Für den erfolgreichen Erhalt von Bestandsbäumen gibt es ebenfalls sehr viele Faktoren die eine Rolle spielen, z.B. Alter, Vitalität, Wurzelwerk, Krone, Standortbedingungen, Baumart,…
Darüber hinaus gibt es aber auch noch technische Regelwerke (Normen), örtliche Situationen (verfügbares Platzangebot) und bauverfahrensbedingte Auswirkungen (Eingriffe durch Arbeitsräume, Baustraßen, Erdarbeiten im Wurzelbereich) zu betrachten.
In den Regelwerken für Hochwasserschutzanlagen hat sich die Beurteilung von Bäumen auf Hochwasserdämmen geändert. Vor Jahrzehnten wurden noch aktiv Bäume auf Dämmen geplant und gepflanzt. Heute ist dies nicht mehr möglich, da u.a. durch die Durchwurzelung der Dämme Sickerwege entstehen und somit der Hochwasserschutz nicht mehr gewährleistet werden kann. In Folge gibt es natürlich immer Diskussionen wenn Dammsanierungen oder Hochwasserschutzmaßnahmen anstehen und Bäume gefällt werden müssen. Der Erhalt oder eine Neupflanzung ist grundsätzlich möglich, wenn das Erdbauwerk den Mindestquerschnitt überschreitet (Überprofil), also eine Reserve in Höhe oder Breite für Baumstandorte hat. In der Praxis ist diese Anforderung im innerstädtischen Bereich aufgrund des mangelnden Platzangebotes meistens nicht zu erfüllen. Das Überprofil kann aber z.B. durch eine Spundwand ersetzt werden. Die Spundwand übernimmt dann geostatische und dichtende Funktionen. Mittels Spundwänden können auch unterdimensionierte oder zu steile Dammbereiche (wie in Sulz vorhanden) ohne zusätzlichen Platzbedarf saniert und ertüchtigt werden. Das heißt also, dass auf mit Spundwänden ertüchtigten Dämmen Bäume grundsätzlich möglich sind.
Ob durch den Einbau einer Spundwand vorhandene Bäume erhalten werden können steht noch auf einem anderen Blatt. Für das Einbringen der Spundwand ist großes Baugerät notwendig, das entsprechende Fahrwege, Baustraßen benötigt. Bei der Einrichtung der Baustraßen sind Erdarbeiten unumgänglich, die in die Wurzelbereiche der Bäume eingreifen und trotz sorgfältiger Schutzmaßnahmen nachhaltige Schäden verursachen. Darüber hinaus ist ein Lichtraumprofil notwendig, das größer als die Einbindetiefe der Spundwand (ca. 5-7 m) ist. Das Lichtraumprofil ist durch Kronenschnitt herzustellen. Bei solch großen Eingriffen in Wurzeln und Krone ist genau abzuwägen, ob ein Erhalt aufgrund der Vitalität und des Alters der Bäume sinnvoll bzw. leistbar ist oder nicht. Dabei ist auch entscheidend, wie groß der Abstand zwischen Baumstandort und Baumaßnahme ist. Unproblematisch sind in der Regel Arbeiten, die außerhalb der Kronentraufe stattfinden.
Bisher ist dahingehend noch keine detaillierte Einzelprüfung in Sulz erfolgt. Anhand der bestehenden Dammgeometrie und wegen der meist beengten Situationen gibt es auf großen Strecken keine Alternative zur Spundwand um die vorhandenen Hochwasserschutzdämme zu ertüchtigen. Die Detailprüfungen und Darstellungen erfolgen in der bevorstehenden Entwurfsplanung. Zur Hochwasserschutzplanung wird ein landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt, der die Eingriffe und Ausgleichsmaßnahmen bilanziert und festlegt. Darunter fallen auch der Verlust am Baumbestand sowie eine Festlegung von erforderlichen Ersatzpflanzungen. Mit einer Spundwand soll sichergestellt werden, dass zum Abschluss der Baumaßnahmen gegebenenfalls wieder Bäume im Dammbereich gepflanzt werden können.
ANTWORT
Der Rückbau von bestehenden Hochwasserdämmen ist nicht Bestandteil der Planungen. Ein Kernthema der Planung ist es, die vorhandenen unterdimensionierten und zu steilen Dammbauwerke im Bestand zu sanieren und entsprechend den Wasserspiegeln für das Bemessungshochwasser zu erhöhen/ertüchtigen. Aufgrund der beengten innerstädtischen Situation sind reine Erdbauwerke mit regelkonformer Geometrie nicht möglich. Aus diesem Grund muss die Abdichtung und Stabilität durch andere Bauweisen erreicht werden. Dies wird durch eine Spundwand erreicht, die gleichzeitig noch die Funktion der Gründung für die Erhöhung mittels einer Mauer übernehmen kann.
Ob und wieviel Retentionsausgleich für die Hochwasserschutzmaßnahmen durch das Abschneiden von Überschwemmungsflächen erforderlich sein wird entscheidet sich im Genehmigungsverfahren.
Die durchgeführten Voruntersuchungen haben zudem gezeigt, dass oberstrom von Sulz nicht genügend Retentionsraum zur Verfügung steht, um auf Maßnahmen für einen 100-jährlichen Hochwasserschutz verzichten zu können.
ANTWORT
Gemeint ist damit, dass es keine gleichmäßig ebene Flusssohle geben sollte auf der sich das Wasser gleichmäßig verteilt. Sinnvoller sind geneigte und strukturierte Querprofile mit Tiefrinnen, in denen sich das Wasser bei niedrigen Abflüssen konzentrieren kann und ausreichend große Wassertiefen erhalten bleiben. Die flacheren Bereiche dürfen dabei trocken fallen.
Im Bereich der Stauhaltung kann dieses Ziel nicht erreicht werden, da der Wasserspiegel ständig, auch in Niedrigabflusszeiten, auf einem konstanten Niveau gehalten wird. Die Verhältnisse sind mit einem Stillgewässer vergleichbar.
Außerhalb des Staubereiches sind Maßnahmen zur Sicherstellung von Niedrigwasserrinnen bereits angedacht, siehe Plakate zur Bürgerinformation. Die Maßnahmen müssen in der bevorstehenden Entwurfsplanung noch konkretisiert werden. Bei Umbauten im Gewässer ist auch immer deren hydraulische Wirkung auf die Wasserspiegellage im Hochwasserfall zu beachten. Gewässerstrukturmaßnahmen können die Wasserspiegellagen des Bemessungshochwassers erhöhen und damit dem Wunsch auf möglichst niedrige Hochwasserschutzanlagen widersprechen/entgegenwirken. In diesem Spannungsfeld müssen die Maßnahmen gegenübergestellt, abgewogen und Kompromisse gefunden werden.
Der vor dem Wehr angesammelte, stinkende Faulschlamm sollte entfernt werden. Bei mittleren Hochwässern sollten die Wehrfallen 1 bis 2 Tage abgesenkt bleiben bzw. ganz geöffnet werden damit eine Spülung erfolgt.
ANTWORT
In der Machbarkeitsstudie wurden die im Staubereich abgelagerten Sedimente erkundet. Die wesentlichen Ergebnisse sind in der Zusammenfassung Teil 4 dargestellt.
Ein sehr interessantes Ergebnis ist, dass wider Erwarten sehr wenig Schlamm vorgefunden wurde, sondern hauptsächlich kiesiges Material mit untergeordnetem Feinkornanteil. Organischer Schlamm wurde nur als geringe Auflage über dem Kies vorgefunden.
In Verbindung mit den hydraulischen Berechnungen und Ermittlung der Sohlschubspannungen ist zu vermuten, dass bereits mit dem bisherigen Wehrmanagement bei entsprechend großen Abflüssen in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen bereits eine Abspülung des Schlammes erfolgt.
Im Zuge der Hochwasserschutzmaßnahmen ist eine optimierte Sohleintiefung geplant, mit der die momentan vorhandenen Anlandungstendenzen deutlich verringert und der Geschiebetransport verstetigt werden kann.
Nichtsdestotrotz ist in vergleichbaren Situationen nachgewiesen, dass regelmäßige Spülphasen die Wasserqualität in Staubereichen verbessern können. Die Änderung von bestehenden Wasserrechten (in diesem Fall: „Änderung des Wehrmanagements zur Verbesserung der Wasserqualität“) ist ein separates Wasserrechtsverfahren, das nicht über das Hochwasserschutzprojekt abgewickelt werden kann.
ANTWORT
Ja, aber auch hier ist die Stauhaltung zu beachten, die ca. 2/3 des Planungsbereiches ausmacht. Im Staubereich herrschen die meiste Zeit des Jahres Verhältnisse, die annähernd einem Stillgewässer entsprechen, es besteht also sehr wenig Wasserbewegung. Die Erzeugung von Verwirbelungen durch „Störelemente“ wird daher sehr gering bis gar nicht erfolgen.
Im frei fließenden Drittel (oberhalb der Löwenbrücke, Bereich Holzsteg) können die gewünschten Verwirbelungen grundsätzlich erreicht werden.
Von der Fischereiaufsichtsbehörde wurde bereits angemerkt, dass im Planungsbereich kaum geeignete Unterstände vorhanden sind, diese aber nach Möglichkeit im Zuge des Hochwasserschutzes eingeplant werden sollten.
Einige Beispiele und Ideen für strukturelle Maßnahmen sind in den zur Verfügung gestellten Plakaten bereits dargestellt und müssen in der bevorstehenden Entwurfsplanung konkretisiert werden. Bei Umbauten im Gewässer ist auch deren hydraulische Wirkung auf die Hochwasserspiegellagen zu berücksichtigen, siehe ergänzend Pkt.3.
ANTWORT
Die Prüfung und Abwägung verschiedener Schutzkonzepte (Rückhaltelösung / Lokale Maßnahmen) erfolgte bereits im Zuge der Machbarkeitsstudie. Siehe hierzu die Zusammenfassungen der Teile 1-3. Zu den Standorten von Hochwasserrückhaltebecken siehe Teil 1.
Hierbei wurden an der Eschach 4 Standorte erkundet und geprüft.
Fazit der Alternativenprüfung:
Im Einzugsgebiet des Neckars sind keine geeigneten Standorte für Rückhaltelösungen vorhanden, mit denen die angestrebten Ziele (Hochwasserschutz Epfendorf, Oberndorf und Sulz) erreicht werden können. Das Hochwasserschutzkonzept ist daher auf lokale technische Maßnahmen ausgerichtet worden.
ANTWORT
Die Steuerung der Wehranlage ist an ein wasserrechtlich festgelegtes Stauziel gekoppelt. Bei einem Anstieg der ankommenden Wassermenge werden die Klappen sukzessive abgesenkt um das Stauziel einzuhalten. Umgekehrt bei sinkender Abflussmenge.
Beim Bemessungsabfluss für die Hochwasserschutzmaßnahmen sind die Wehrklappen bereits vollständig geöffnet (Vollständige Klappenlegung bereits bei ca. 297 m³/s was ca. einem HQ50 entspricht). Ein frühzeitiges oder schnelleres Öffnen der Klappen hätte also keinen Einfluss auf die Wasserspiegellagen beim Bemessungsabfluss HQ100 für die Schutzmaßnahmen und den Bedarf an neuen Hochwasserschutzmaßnahmen. Ein möglicher Retentionsraum, der durch ein frühzeitiges Absenken der Klappen und des Stauwasserspiegels entstehen würde, ist verschwindend gering, so dass dies beim Bemessungsabfluss keine Rolle spielen wird. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass die Anlage so langsam abgesenkt werden muss, damit kein unnötiger künstlicher Schwall im Unterwasser entsteht. Aufgrund der geringen Vorwarnzeiten ist es praktisch unmöglich den Stauraum im Voraus so abzusenken dass es einen Nutzen für den Hochwasserschutz haben könnte.
Ein Umleitungsgerinne mit einem Kanalrohr DN 2000 hat grob überschlagen eine Leistungsfähigkeit von 10 bis 15 m³/s. Im Vergleich zum Abfluss bei einem hundertjährlichen Hochwasser mit 345 m³/s ist der Nutzen einer Umleitung sehr gering und hat keine Auswirkungen auf den Bedarf an neuen Hochwasserschutzmaßnahmen. Darüber hinaus bestehen im Bereich der Wasserkraftanlage sehr schwierige Untergrundverhältnisse, die erhebliche Risiken für den Einbau einer Rohrleitung und das dortige Grundwassersystem sowie für die bestehenden Anlagen bedeuten. Aus diesen Gründen ist eine Umleitung keine Option zur Verbesserung der Hochwassersituation.
ANTWORT:
Die Verschmutzungen durch Autobahnabwasser zu beseitigen ist nicht Aufgabe des Hochwasserschutzprojektes. Dies liegt im Verantwortungsbereich des Betreibers und evtl. der Genehmigungsbehörde. In der Machbarkeitsstudie (Teil 2) wurde der Einfluss der Ortsentwässerungen und Straßenentwässerungen (BAB) auf den Neckar untersucht. In der Zusammenfassung wurde dieses Kapitel sehr stark eingekürzt. Aufgrund der Anfrage hier der vollständige Absatz dazu:
Auszug aus Machbarkeitsstudie Kap. 2_5 Entwässerungen (pdf, 188 KB)
Demnach haben die Einleitungen beim Bemessungsregen (24 h Landregen) und Bemessungshochwasser (HQ100) nur eine untergeordnete Bedeutung. Bei kurzzeitigen Starkregenereignissen können die Einleitungen allerdings einen anderen Einfluss auf den Neckar haben. Solche Starkregenereignisse sind aber nicht die Ursache für das im Hochwasserschutz betrachtete und relevante Flusshochwasser (24 h Landregen/HQ100).