Fragen und Antworten
zur 1. Bürgerinformation der Vorhaben Dammertüchtigung Gengenbach und der Dammrückverlegung bei Gengebach-Schwaibach
Fachinformation
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Sven Nendzynski
Projektleiter Dammertüchtigung Gengenbach
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Im Folgenden werden die Fragen und Anregungen von Bürgerinnen und Bürger beantwortet, die bei der Öffentlichkeitsveranstaltung am 28. April 2026 gestellt oder im Nachgang bis zum 31. Mai 2026 per Mail an das Projektpostfach übermittelt worden sind. Der überwiegende Teil der Fragen betraf das Vorhaben Dammrückverlegung Kinzig Gengenbach/Schwaibach. Einige Fragen betrafen auch das ebenfalls vorgestellte Nachbarprojekt der linksseitigen Dammertüchtigung. Die Fragen bzw. Anregungen wurden den unten ersichtlichen Themenblöcken zugeordnet. Gleichlautende Fragen wurden zusammengeführt und gemeinsam beantwortet, um Dopplungen möglichst zu vermeiden.
Fragen und Antworten zur ersten Bürgerinformation
1 Planung und Bau (Dammrückverlegung)
Aufgrund der frühen Planungsphase sind die Kosten für die Maßnahme derzeit noch nicht näher quantifizierbar. Erst mit der genauen Planung (Dammverlauf und Renaturierungsbereich detailliert festgelegt) sind die diversen Kostenstellen bezifferbar und werden berechnet. Seitens des Maßnahmenträger wird derzeit ein einstelliger Millionenbetrag abgeschätzt.
Die in der Öffentlichkeitsveranstaltung gezeigten Pläne stellen einen Konzeptstand dar. Ziel war es einen groben Überblick zu verschaffen. Im weiteren Verlauf wird die Dammführung an die weiteren Planungserfordernisse angepasst. Die weitere Planung (Dammverlauf und auch dessen Querschnitt) wird dann erneut der Öffentlichkeit zugänglich sein, z.B. via Internetseite des RP Freiburg.
Die in der Öffentlichkeitsveranstaltung vorgestellte Rückverlegungsfläche mit rund 11 ha Größe würde für die Kinzig eine einzigartige Chance bedeuten, um sowohl den Hochwasserrückhalt, als auch die Naturnähe des Flusslaufes zu verbessern. Von Seiten des Landes können der Stadt nur rd. 11 ha Ersatzfläche angeboten werden, d.h., überdies hinaus wäre nur noch der Flächenkauf durch das Land möglich. Aufgrund des großen Flächendrucks ist eine Vergrößerung durch Zukauf in diesem Bereich nahezu ausgeschlossen. Für das Land steht daher der Vollzug der Tauschabsichtsvereinbarung mit der Stadt an erster Stelle.
Durch die Dammrückverlegung soll dem Gewässer Raum für eine eigendynamische Entwicklung gegeben werden. Es werden sich daher auch von alleine Gehölze ansiedeln, das zeigen vergleichbare Maßnahmen.
Ziel ist es, eine Beschattung des Gewässers und eine auentypische Begleitvegetation zu entwickeln. Möglicherweise wird es auch ergänzend initiale Pflanzungen geben. Sofern die Vegetation der erstrebten Eigendynamik im Gewässer und den Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) dient und keine Gefahr hinsichtlich des Hochwasserschutzes darstellt, werden die Entwicklungen zugelassen.
Zur Umsetzung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie werden eine Großzahl von Maßnahmen benötigt. Alle Maßnahmen des Landesbetriebs Gewässer werden hinsichtlich Kosten und Nutzen im Rahmen der Planung abgewogen.
Bei allen unseren Projekten sind wir verpflichtet eine Abschätzung der Veränderung der ökologischen Wertigkeit (EingriffsAusgleich-Bilanz) darzustellen. Hier wird früh festgestellt, ob eine ausreichende Verbesserung erbracht werden kann.
Die ersten Überlegungen des Landesbetrieb Gewässer beinhaltete den von Ihnen genannten größeren Raum als Rückverlegungsbereich. In Abstimmung mit dem Gemeinderat wurde wegen des starken Flächendrucks auf die Landwirtschaft eine kleinere Variante gewählt.
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einerseits den Damm an einer Stelle öffnet und im Flußbett ausreichende Hindernisse einbringt
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andererseits die noch existierenden Flutgräben der landwirtschaftlichen Bewässerungsanlagen aus früheren Zeiten wieder reaktivieren würde. Sie könnten auf einfache Weise kleinörtliche Feuchtbereiche erzeugen, die von selbst besiedelt würden.
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Anhaltspunkt für eine Renaturierung sollte der Zustand des Flusses vor der Tullaschen Kanalisierung sein; dazu liegen Karten vor, die zeigen, wie die Kinzig durch die gesamte Talsohle mäandrierte.
ANTWORT:
Eine reine Dammöffnung und ein sich selbst überlassen, wie von Ihnen skizziert, ist in unserer stark genutzten Kulturlandschaft weder durchsetzbar noch genehmigungsfähig, da es unkalkulierbare Risiken bergen würde. Ihre Forderung, sich an der historischen Flussgestalt zu orientieren, deckt sich hingegen mit unserem Vorgehen in der weiteren Planung. Allerdings müssen wir diese an die bestehenden Randbedingungen wie Siedlungen, Straßen, Leitungen, Flächenverfügbarkeit anpassen. Ziel ist es, die Eigenentwicklung des Flusses zu fördern, also der Natur in gewissen Grenzen (zwischen den Dämmen) ihren Lauf zu lassen. Dazu gehört ein erstes gewundenes Flussbett als Initialgerinne und auch ein neuer, rückverlegter Damm als Begrenzung.
In meinen Augen könnte man mit geringeren Mitteln und weniger brachialem Aufwand einen wesentlich größeren ökologischen Nutzen erzielen und auch den Hochwasserschutz für die Anwohner massiv verbessern, wenn man in den Seitentälern der Kinzig eine Reihe kleinerer Stauweier anlegen würde, z. B. im Reichenbachtal, im Haigerach oder in Fußbach.
ANTWORT:
Grundsätzlich ist ein Hochwasserrückhalt in Seitentälern, möglichst kombiniert mit einer ökologischen Aufwertung, sehr zu begrüßen. Jedoch sind dafür die einzelnen Gemeinden zuständig. Tatsächlich sind die rückhaltbaren Mengen aufgrund des Talgefälles und der oft schmalen Täler dort eher gering. Das Nationale Hochwasserschutzprogramm, welches die Maßnahme der Dammrückverlegung bei Gengenbach fördert, hat allerdings die größeren Seitengewässer des Rheins als Gegenstand, nicht die kleinen Bäche, die z.B. der Kinzig zufließen. Die Finanzierung des Bundes ist daher flussbezogen.
Wir nehmen Ihre Bedenken in die weitere Planungsausarbeitung mit auf. Dammabsenkungen sind ein Mittel, um den Retentionsraum besser auszunutzen. Sollten dadurch jedoch Probleme beim Hochwasserschutz entstehen, werden Dammabsenkungen auf Bereiche begrenzt, in denen negativen Auswirkungen ausgeschlossen werden können.
2 Nutzungskonflikte (Dammrückverlegung)
Die Maßnahme hat in erster Linie den Hochwasserrückhalt und die gewässerökologische Aufwertung zum Ziel. In der späteren Umsetzung sollen gestalterische Maßnahmen die Besucher so lenken, dass besonders sensible Bereiche der Natur geschont werden, aber dennoch in ausgewiesenen Vorrangbereichen eine Naherholung möglich ist. Eine landwirtschaftliche Nutzung soll die Ziele einer Auenentwicklung unterstützen und könnte u.a. in Form einer extensiven Beweidung durch Rinder ausgeführt werden. Interessierte Bewirtschafter werden nach Fertigstellung der Flächenplanung des Rückverlegungsbereiches gesucht.
Im Rahmen der Maßnahme werden nur bereits vorhandene Wegeverbindungen wieder hergestellt. Eine Beleuchtung derselben ist seitens des Maßnahmenträgers Landesbetrieb Gewässer nicht vorgesehen.
Änderungen der Bewirtschaftung ergeben sich nur im Rückverlegungsbereich zwischen dem neuen, rückverlegten Damm und dem bisherigen Kinzigdamm bzw. der Kinzig. Die zwischen dem neuen, rückverlegten Damm und der B 33 befindlichen Flächen erfahren durch die Maßnahme in der Bewirtschaftung keine Änderung. Aufgrund der frühen Planungsphase gibt es noch kein abschließendes Bewirtschaftungskonzept für den Rückverlegungsbereich. Hier steht das Land als Maßnahmenträger mit den direkt betroffenen Grundstückseigentümern im Austausch. Ferner finden auch Gespräche mit den dort betroffenen Pächtern und dem BLHV statt.
Ein Flächennutzungskonflikt ist bei einer derartigen Maßnahme nicht auszuschließen. In der frühen Projektphase (2022) hat der Gemeinderat den damals viel größeren Maßnahmenbereich bis zur B 33 in Frage gestellt. Das Land hat darauf reagiert und einen kleineren Rückverlegungsbereich konzipiert (ca. 11 ha). In der Folge verbleibt ein Großteil der früheren Maßnahmenfläche von 2022 unverändert in der landwirtschaftlichen Nutzung wie heute (ca. 14 ha). Im jetzt vorgesehenen Rückverlegungsbereich sind sechs Pächter direkt betroffen. Mit diesen werden Gespräche geführt, der BLHV ist dabei eingebunden. Für die übrigen Bewirtschafter gilt die Aussage in der vorhergehenden Antwort (keine Änderung der Bewirtschaftung).
Gemeinsam mit der Stadt Gengenbach und dem BLHV sucht der Landesbetrieb Gewässer nach einem zeitnahen und geeigneten Format. Die direkt Betroffenen sollen so die Möglichkeit erhalten ihre Anliegen vorzubringen und noch offene Fragen mit dem Maßnahmenträger zu klären.
Je nach Wasserstand des Oberflächen- bzw. Grundwassers bilden sich Wechselwirkungen zwischen beiden Wasserkörpern aus. Dies veranschaulicht folgende Abbildung.
Auch im heutigen Ausbauprofil ist die oben dargestellte Wechselwirkung bereits gegeben. Im Zuge der Renaturierung kann sich bei normalen Abflüssen im Gewässerbett eine ggf. leicht höhere Infiltration ausbilden, soweit sich Kolke ausbilden oder die benetzte Gewässerfläche größer wäre als heute. Bei einem erhöhtem Wasserdargebot (Hochwasser) ergibt sich aufgrund höherer Wasserspiegel im Rückverlegungsbereich mit hoher Wahrscheinlichkeit eine zusätzliche Infiltration ins Grundwasser. Sobald die Planung ausreichend konkretisiert ist (Dammverlauf und Renaturierungsbereich detailliert geplant), soll ein hydrogeologisches Gutachten diese Frage genauer klären. Zu bedenken ist, dass ein Teil des versickernden Wassers nicht ins Grundwasser gelangt, sondern in den oberen Bodenschichten in dessen Porenraum verbleibt. Dadurch wird die Wasserversorgung vorhandener Pflanzen aus den nutzbaren Bodenschichten heraus verbessert.
Spundbohlen im Dammkörper reichen meist nicht oder nur mit kurzer Eindringtiefe ins Grundwasser, da sich der Damm über das umgebende Land, und damit weit über den Grundwasserspiegel erhebt. Einflüsse von Spundwänden auf die chemische Zusammensetzung des Grundwassers sind bisher nicht vorgekommen. Der Grundwasserstrom im Kinzigtal erfolgt vorwiegend parallel zur Kinzig bzw. dem Talverlauf. Die eingebrachten Spundbohlen weisen in der Regel die gleiche Ausrichtung auf und stören somit den Grundwasserstrom nicht.
Werden in Biberach in der Kläranlage die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung des Eintrages von Arzneimittelabbauprodukten und anderen Abwasserrückständen umgesetzt (Glyphosat und Atrazin)? Haben die Träger der Kläranlage genügend Rücklagen bzw. Geld für diese Maßnahme?
ANTWORT:
Im Rahmen der Planung wird das Land eng mit den Wasserwerken und dem Landratsamt zusammenarbeiten, um die Trinkwasserversorgung von Gengenbach nicht zu gefährden. Um eventuelle Beeinträchtigungen während der Bauphase auszuschließen, ist derzeit eine Überwachung (Monitoring) mit Testbrunnen im Abstrom der Maßnahme vorgesehen. Nach Beendigung der Maßnahme werden keine negativen Veränderungen des Grundwassers erwartet. Ab diesem Zeitpunkt bleibt die Eigenüberwachung der Trinkwasserentnahme zur Erkennung etwaiger Gefährdungen.
Was die Teilfrage zur Kläranlage Biberach betrifft, liegt diese nicht im Bereich der Auswirkungen der Dammbauvorhaben bei Gengenbach, da sich diese drei Kilometer flussaufwärts befindet. Als Maßnahmenträger sind nur für direkte Auswirkungen unserer Vorhaben zuständig, weshalb wir Sie mit dieser Frage an die Betreiber der Kläranlage verweisen müssen. Auch im wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren unserer Maßnahmen haben wir keine Einflussmöglichkeit auf die Kläranlage.
3 Betrieb und Unterhaltung (Dammrückverlegung)
Eine Änderung der Unterhaltungslast ergibt sich nur im Rückverlegungsbereich (Fläche zwischen Kinzig und rückverlegtem Damm). Nach Tausch der Flächen mit der Stadt wird die Unterhaltungslast dort beim Landesbetrieb Gewässer liegen. Dieser wird die Unterhaltung selbst durchführen oder an Bewirtschafter vergeben, die eine maßnahmenkonforme Bewirtschaftung durchführen (z.B. extensive Beweidung). Zwischen dem rückverlegten Damm und der B 33 greift der Landesbetrieb nicht in die bestehenden Pacht- bzw. Pflegeverhältnisse ein.
Grundsätzlich sind die Eigentümer von Grundstücken oder deren Pächter hierfür zuständig. Seitens der Unterhaltungskolonnen des Landes werden die beiden Vorländer der Kinzig geräumt (Wasserseite der Dämme bis zum jeweiligen Flussufer).
Ich sehe jetzt schon eine mangelhafte Bewirtschaftung des Biotopes in Schönberg. Dort gibt es eine Biberpopulation und zahlreiche Nutrias. Die durch Hochwasser eingeschwemmten Plastikteile, sei es Verkehrsbarken oder Plastiktüten bzw. Flaschen liegen wahllos herum. Das zuständige Amt in Offenburg muss eine Lösung dazu organisieren. Die Gelder für solche Maßnahmen werden meines Wissens um 40% gekürzt....
ANTWORT:
Zu diesem Thema stehen uns die inzwischen langjährigen Erfahrungen anderer Rückverlegungsprojekte zur Verfügung, bspw. an der Elz in Köndringen. Dort haben sich z.B. organisierte Müllsammelaktionen bewährt, die nach Hochwassern durchgeführt werden. Tatsächlich sind Hochwasser der Haupteintragspfad von Müll, der leider nicht im Zuge der Maßnahme unterbunden werden kann. Die Vermutung einer Müllsteigerung war auch Thema in Köndringen, hat sich aber so nicht eingestellt. Zudem wird während der weiteren Planung eng mit der Stadtverwaltung Gengenbach zusammengearbeitet und nach Lösungen gesucht. So sind z.B. zusätzliche Mülleimer im Bereich „Naherholung“ vorgesehen.
Neben der Sicherung und Verbesserung des Hochwasserrückhaltes ist die eigendynamische Entwicklung des Gewässers und seiner Aue ein wichtiger Baustein der Gesamtmaßnahme. Im Rückverlegungsbereich wird zwar die natürliche Entwicklung forciert, was mit einer Veränderung der bisherigen Biotopzusammensetzung einhergehen wird. Sollten es aber naturschutzfachliche Vorgaben erfordern, werden besonders zu schützende Bereiche durch entsprechende Maßnahmen gezielt gepflegt und entwickelt.
Nach Umsetzung der Maßnahme wird der Landesbetrieb Gewässer für die Unterhaltung und Bewirtschaftung des Rückverlegungsbereiches verantwortlich sein. Entsprechende Regelungen zur ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung werden in den Pachtverträgen mit dem jeweiligen Bewirtschafter geregelt. Dazu gehört auch die sogenannte gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft, welche die gesetzlich erwarteten und anerkannten Standards für eine nachhaltige Bewirtschaftung vorgibt.
Bereits seit Jahren befasst sich der Landesbetrieb Gewässer mit der Bekämpfung des Staudenknöterichs. Auch in dieser Maßnahme wird mit dem Knöterich fachgerecht umgegangen, um eine weitere Verbreitung zu vermeiden und die Bestände im Maßnahmenbereich zu reduzieren. Nachfolgend werden im Rahmen der Unterhaltung weiter bestehende Flächen oder neue Ansiedlungen zielgerichtet behandelt.
4 Natur- und Artenschutz (Dammrückverlegung)
Der europäische Biber ist in Europa durch die FFH-Richtlinie (Anhänge II und IV) besonders geschützt. Derzeit gibt es eine kleine Population im Kinzigtal. Erfahrungen zeigen, dass der Biber bei größeren Gewässern wie der Kinzig nicht zum Dammbau neigt. Eine Gefährdung der Hochwassersicherheit wird im Hauptfluss der Kinzig durch den Biber nicht erwartet. An kleineren Gewässern kann sich die Tätigkeit des Bibers positiv auf die Biodiversität auswirken. Eine natürliche Veränderung wird soweit akzeptiert, sofern keine Zielkonflikte entstehen. Hier wird im Einzelfall und in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde entschieden.
Stechmücken brauchen für Ihre Entwicklung temporäre fischfreie, stehende und vorwiegend flache Gewässerbereiche (kleine Tümpel, feuchte Geländemulden, Pfützen, Regentonnen etc.). Im angestrebten naturnäheren Kinzigabschnitt im Rückverlegungsbereich werden vorhandene Fressfeinde (Fische, Libellen und weitere Arten) eine natürliche Regulierung bewirken. Zudem bietet der naturnähere Fließgewässerabschnitt bessere Lebensraumbedingungen für eine Zunahme der Anzahl der Fressfeinde.
Die Beschattung der Gewässer ist für die Gewässerökologie gerade in Niedrigwasserzeiten von besonderer Bedeutung. Leider kann im heutigen Ausbauquerschnitt aufgrund von mehreren Faktoren (z.B. der Hochwassersicherheit) eine Gehölzentwicklung nur sehr begrenzt zugelassen werden.
Die Dammrückverlegung und die damit verbundene Profilaufweitung wird künftig auch eine bessere natürliche Gehölzentwicklung entlang des neuen Gewässerlaufs sowie in Teilbereichen der Aue ermöglichen. Im Rahmen der Planung werden entsprechende Auswirkungen durch Gehölze berücksichtigt. Sofern diese keine Gefahr hinsichtlich des Hochwasserschutzes darstellen, wird eine Gehölzentwicklung zugelassen, um die Beschattung des Gewässers deutlich zu verbessern.
Durch örtliche Einbauten soll zudem die Entstehung von Kolken und Unterständen gefördert werden, z.B. in Form von Kaltwasserpools. So entstehen bestmögliche Habitate für die aquatische Lebewelt.
Ein Ziel der Maßnahme ist es, die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) umzusetzen, deren Ziele ins Wassergesetz Baden-Württemberg aufgenommen worden sind. Dabei ist die ökologische Durchgängigkeit einer der Schwerpunkte. Durch die Dammrückverlegung soll ein möglichst natürlicher Flussabschnitt entstehen, so dass die ökologische Durchgängigkeit sichergestellt ist. Zusätzlich wird darauf geachtet, dass sich flusstypische Lebensräume (z.B. Laichhabitate) entwickeln können.
5 Naherholung und Freizeit (Dammrückverlegung)
Als grundsätzliches Vorbild der Kinzigstrecke kann die Elz im Rückverlegungsbereich bei Köndringen herangezogen werden (https://www.undekade-restoration.de/projekte/revitalisierung-elz-riegelkoendringen/). Aufgrund des frühen Planungsstadiums an der Kinzig ist der Bereich zwischen den Dämmen noch nicht weiter konzipiert. Hier gilt es zunächst noch die finale Flächenverfügbarkeit zu klären, bevor ein konkretes Aussehen der Kinzigstrecke vorgestellt werden kann.
Auch bei dieser Fragstellung sollen die Erfahrungen aus dem Projekt an der Elz (Rückverlegung bei Köndringen) genutzt werden. Dort hat sich ein siedlungsnaher Zugangsbereich von alleine etabliert. An der Kinzig könnte das im weiteren Abstimmungsprozess auch vorgegeben werden. Wie an der Elz sollen auch an der Kinzig die anderen Bereiche durch extensive Beweidungsprojekte und Beschilderung der Ökologie vorbehalten sein. Etwaige Zugangsbeschränkungen wären im Einzelfall und nur in Abstimmung mit der Ortspolizeibehörde (Gemeinde) zu treffen, da der Landesbetrieb Gewässer keine Polizeibefugnisse hat.
Die Maßnahme hat in erster Linie den Hochwasserrückhalt in der Fläche und die gewässerökologische Aufwertung zum Ziel. Es ist jedoch Bestandteil der weiteren Planung, ob und wie einzelne verträgliche Elemente (wie z.B. Aussichtspunkte) mit realisiert werden können.
Ähnlich wie am umgesetzten Rückverlegungsprojekt Elz soll ein Bereich mit leichter Zugänglichkeit geschaffen werden. Dieser wird dann wahrscheinlich auch zum Baden genutzt, abhängig von den jeweiligen Wasserständen. Andererseits soll es auch größere Bereiche geben, die als Vorrangzone für die Ökologie dienen, in denen eine Zugänglichkeit nicht gegeben sein wird.
Ein Fortbestehen der Wegeverbindungen hinter dem Damm ist als Planungsziel aufgenommen (s.a. nachfolgende AW). Zudem sollte der in den Plänen der Öffentlichkeitsveranstaltung eingetragene 90°-Knick nur den Bereich einer möglichen Rückverlegung umreißen. Dieser stellt aber nicht den endgültigen Dammverlauf dar. Auch wasserwirtschaftlich ist ein ausgerundeter Verlauf der Dammrückverlegung anzustreben.
Die Wegeführung wird ähnlich wie heute vorhanden sein, nur eben weiter landeinwärts im Bereich des rückverlegten Dammes. Insbesondere der heute landseitig des Dammes verlaufende Asphaltweg wird auf der Landseite des rückverlegten Dammes wieder errichtet werden. Damit haben Läufer wie Radfahrer weiterhin eine durchgehende Verbindung entlang des Kinzigdammes.
Dammkronenwege sind keine öffentlichen gewidmeten Wege, sondern Unterhaltungswege des Landesbetriebs Gewässer. Weitere Nutzungen sind nicht vorgesehen. Eine Nutzung durch Radfahrer und Fußgänger außerhalb von Hochwasserzeiten wird jedoch geduldet.
6 Flößerei
Die Flößerei ist seit 30 Jahren auf der Kinzig und Materielles Kulturerbe der Menschheit seit 01. Dezember 2022. Die Kinzig soll für die Flößer durchgängig bleiben.
ANTWORT:
Bei der Planung wird abgewogen, welche Strukturbildner zur Schaffung bislang fehlender Lebensräume nötig sind und wie sich diese bezüglich einer Durchfahrt mit kleinen Wasserfahrzeugen anordnen lassen. Soweit die erstrebte Eigendynamik den Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) dient und keine Gefahr hinsichtlich des Hochwasserschutzes darstellt, werden solche gewässereigenen Entwicklungen belassen. Über etwaige Nachsteuerungen entscheidet das Land als Träger der Unterhaltungslast im Einzelfall und unter Beachtung seiner gesetzlichen Aufgaben.
7 Sonstiges
Aufgrund fehlender Zuständigkeit für den Fußbach können wir hier keine Aussagen treffen. Wir verweisen auf die Gemeinde, die hierfür zuständig ist.
Aufgrund fehlender Zuständigkeit für Gewässer 2. Ordnung können wir hier keine Aussagen treffen. Wir verweisen auf die Gemeinde, die hierfür zuständig ist.
Die Wässerungsgräben der Haubach-Wiesenwässerungsgemeinschaft links- und rechtsseitig der Kinzig könnten auf kurzen Abschnitten von unserer Maßnahme betroffen sein. Weitere Absprachen bzw. Abstimmungen sind erst möglich, wenn die Planungsüberlegungen konkreter werden und mögliche Betroffenheitsbereiche klar feststehen.
Bei auftretenden, langanhaltenden Niedrigwasserabflüssen ist eine Entnahme aus den Gewässern leider kaum vertretbar bzw. sogar untersagt. Der Verbleib im Gewässer ist auch für die Grundwasserspeisung von Bedeutung (Übertritt vom Gewässer ins Grundwasser via Gewässersohle). Inwieweit Wasser aus der Kinzig für Bewässerungszwecke entnommen werden darf, entscheidet die beim Landratsamt ansässige Untere Wasserbehörde.
Siehe vorhergehende Antwort. Aufgrund fehlender Zuständigkeit für Wässerungsgräben können wir hier keine weiteren Aussagen treffen.
Die Anregung wird aufgenommen, kann aber erst bei der noch ausstehenden Detailplanung des Dammes konkretisiert werden. Eine spätere Abstimmung mit der Feuerwehr ist daher sinnvoll.
Bei dieser Fragestellung müssen wir an den zuständigen Straßenbaulastträger verweisen (Gemeinde oder Kreis), da die Planung dieses Straßenraumes nicht mit unserer Planung in Verbindung steht.
Vorgabe des Landes ist es, dass bei jeder anstehenden Dammertüchtigung geprüft werden muss, ob es Möglichkeiten für eine Rückverlegung des Damms gibt. Damit soll der mögliche Rückhalt von Wasser in der Fläche gestärkt und somit der Hochwasserschutz verbessert werden. Die Dammrückverlegung bei Gengenbach Schwaibach ist die erste geplante Maßnahme einer Dammrückverlegung an der Kinzig. Es gibt weitere Bereiche im Kinzigtal an denen eine Dammrückverlegung in Betracht kommt, jedoch werden diese derzeit planerisch nicht verfolgt.
8 Fragen speziell zur Dammertüchtigung
In diesem Bereich sind die zur Verfügung stehenden Flächen begrenzt. Die Spundwand stellt eine platzsparende, aber teurere Alternative zum konventionellen Erdbau dar. Mit einer Spundwandlösung kann eine ausreichende Höhe zum Schutz vor einem hundertjährlichen Hochwasserereignis in diesem Bereich hergestellt werden.
Lärm- und Erschütterungen lassen sich bei einer Baumaßnahme dieser Größenordnung nicht vermeiden. Durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Grenzwerte sowie die Beschränkung besonders lärmintensiver Arbeiten auf die zulässigen Arbeitszeiten werden Lärm und Erschütterungen auf ein Mindestmaß reduziert. Das Ziel des Landes ist es, die notwendigen Arbeiten sicher und effizient umzusetzen und gleichzeitig die Beeinträchtigungen für die AnwohnerInnen auf das unvermeidbare Maß zu begrenzen. Der Start der Bauarbeiten wird im Vorfeld über die bekannten Medien angekündigt (z.B. Amtsblatt).
Siehe vorhergehende Antwort (Bekanntgabe z.B. im Amtsblatt).
Der Radschnellweg Offenburg – Gengenbach wird nicht im Bereich der vorgestellten Dammertüchtigung verlaufen, sondern teilweise den gegenüberliegenden Damm am Gewerbegebiet Kinzigpark nutzen und am Bahnhof Gengenbach enden.
Zum Verlauf des Radschnellweges siehe vorhergehende Antwort. Die Planung obliegt dem Landkreis.
Die Sitzstufen im Stadtbereich sind nicht Bestandteil der Dammertüchtigung und werden daher nicht vom Land übernommen. Auf Wunsch der Stadtverwaltung wurde die Machbarkeit geprüft und vorgestellt. Es obliegt nun der Stadt bzw. dem Gemeinderat über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Die Kosten wären bei einer Weiterführung von der Stadt Gengenbach zu tragen (Planung, Bau, Unterhaltung).
Es sind zahlreiche Dammbrüche in der Vergangenheit dokumentiert, insbesondere im Raum Offenburg bis Steinach. Der letzte Dammbruch geschah beim Hochwasser 1990 unterhalb des Steinacher Wehres
Das Land hat die Flussdämme in seiner Zuständigkeit geotechnisch bewerten lassen und daraus den Handlungsbedarf abgeleitet, da einige der oft 150 Jahre alten Dämme nicht mehr den heutigen Regeln der Technik entsprechen. Dabei wurde auch das Schutzbedürfnis des Hinterlandes berücksichtigt. Aus diesem Konzept leitet sich die vorgesehene Dammertüchtigung ab.
Die rechte Seite, soweit es sich nicht um ein Hochufer handelt, wurde größtenteils vor 2010 ertüchtigt. Die linke Seite weist unterschiedlichen Handlungsbedarf auf, z.T. wurden Teilbereiche seit der Herstellung noch nie ertüchtigt, z.T. wäre im Falle eines Dammbruchs ein erhöhtes Gefährdungspotenzial gegeben. Daher besteht hier vorrangiger Handlungsbedarf.
Der Einbau einer Spundwand richtet sich nach den örtlichen geotechnischen Erfordernissen und den zur Verfügung stehenden Platzverhältnissen. Wird eine finanziell aufwändigere Spundwandlösung gewählt, ist dies meist den Untergrundverhältnissen oder dem nicht vorhandenen Platz für eine Erdbaulösung geschuldet.
Richtig, entweder ist hier bereits eine frühere Ertüchtigung vorhanden, oder es liegt ein Hochufer bzw. ein flach abfallendes Hinterland vor, so dass aus geotechnischer Sicht keine Dammlage im Sinne eines Hochwasserschutzbauwerkes besteht.