Neubau eines Geh- und Radweges von Untermünstertal nach Obermünstertal
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Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung (Referat 24)
Der Radweg beginnt in Untermünstertal im Bereich des Rathauses (Barbaraweg) und endet im Bereich des Anschlusses der Straße Moosweg. Er schließt damit die Lücke zwischen den bestehenden Geh- und Radwegverbindungen von Staufen nach Münstertal und weiter Richtung Obermünstertal.
Stand des Verfahrens
Stand des Verfahrens
Die Planunterlagen zu dem Vorhaben können ab dem 20.04.2026 auf dieser Internetseite unter der Rubrik "Planunterlagen" (s.u.) zur Einsichtnahme heruntergeladen werden. Betroffene haben bis einschließlich 09.06.2026 die Möglichkeit, gegen die Planung Einwendungen zu erheben. Die nachfolgend verlinkte Bekanntmachung enthält hierzu wichtige Hinweise.
Das Planfeststellungsverfahren im Überblick
Für einen Teil der insgesamt 2,2 km langen Strecke besteht bereits Baurecht. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens sind daher nur die Teilabschnitte zwischen Gufenbachweg und der Straße „Münster“ sowie zwischen der Straße „Zur Alten Stadtgaß“ und dem Anschluss an den bestehenden Geh- und Radweg Richtung Obermünstertal. Der geplante Radweg verläuft hier jeweils auf der Südseite des Neumagens, der mit zwei Brücken (Ersatzneubauten) gequert wird. Ziel des Bauvorhabens ist insbesondere die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch die Entflechtung des Radverkehrs vom Kfz-Verkehr.
| 19.03.2026 | Antrag auf Planfeststellung |
| 20.04.2026 | Start der Anhörung |
| 20.04. bis 26.05.2026 | Gesetzlicher Einsichtnahmezeitraum in die Planunterlagen auf der Internet-Projektseite des Regierungspräsidums (Die Einsichtnahme wird auf der Internetseite des Regierungspräsidiums bis zum Abschluss des Verfahrens weiterhin möglich sein) |
| 09.06.2026 | Ende der Einwendungsfrist |
Hier finden Sie die Zusammenstellung aller Planunterlagen zum Herunterladen.