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110-kV-Leitung Anschluss Denzlingen (Anlage 3590) Ersatzneubau mit Leistungserhöhung

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Kontakt

Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung (Referat 24)

0761 208-1099
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Die Netze BW GmbH plant den Ersatzneubau des 110-kV-Leitung Anschlusses Denzlingen (Anlage 3590) mit einer Leitungserhöhung. Die Maßnahme beginnt am nördlichen Ortsrand von Vörstetten und endet am Umspannwerk.

Stand des Verfahrens

Stand des Verfahrens

Die gesetzliche vorgeschriebene Auslegung der Planunterlagen erfolgte vom 07. Februar bis 13. März 2025 (Auslegungsfrist) auf dieser Seite.  Darüber hinaus können sie auf dieser Internetseite bis zum Abschluss des Verfahrens heruntergeladen werden. Betroffene haben bis einschließlich 27. März 2025 die Möglichkeit, gegen die Planung Einwendungen zu erheben. Der folgende Bekanntmachungstext enthält hierzu wichtige Hinweise.

Der Vorhabenträger hat im Mai 2026 eine Änderung ins Verfahren eingebracht. Diese Änderung steht ebenfalls auf dieser Seite zum Download bereit.

Medienmitteilung (pdf)

Bekanntmachung in Denzlingen (pdf)

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Der geplante Ersatzneubau beginnt am nördlichen Ortsrand von Vörstetten, führt nach Nordosten, kreuzt die B 3 und umrundet Denzlingen im Norden bis zum Um-spannwerk. Um die zu erwartenden Einspeisungen durch erneuerbare Energien auch in Zukunft in der Region zuverlässig aufnehmen und verteilen zu können sowie die Versorgungssicherheit und Netzstabilität zu gewährleisten, will Netze BW die Leitungsanlage mit einer höheren Übertragungskapazität ausstatten. Dafür müssen an einem Mast Gestänge und Fundamente saniert werden. Darüber hinaus sollen 19 bestehende Masten durch Neubauten ersetzt und leistungsstärkere Leiterseile aufgelegt werden.

16.01.2025 Antrag auf Planfeststellung
07.02.2025 Anhörung der Gemeinden, Behörden, Verbände und Unternehmen
07.02.2025 digitale Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme
27.03.2025 Ende der Einwendungsfrist
  22.05.2026 Einbringen der Planänderung durch den Vorhabenträger
  01.06.2026 Anhörung der von der Planänderung Betroffenen

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