Ausbau der K 6120 zwischen A 98 und Wiechs
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Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung (Referat 24)
Die Kreisstraße K 6120 zwischen Volkertshausen und Wiechs wird ab dem Bereich kurz vor der Überführung der Autobahn A 98 bis zur Einmündung in die K 6119 mit dem Ziel der Verbesserung der Verkehrssicherheit saniert und verbreitert.
Stand des Verfahrens
Stand des Verfahrens
Die Planunterlagen zu dem Vorhaben können auf dieser Internetseite unter der Rubrik "Planunterlagen" (s.u.) zur Einsichtnahme aufgerufen und heruntergeladen werden. Betroffene haben bis einschließlich 09. November 2026 die Möglichkeit, gegen die Planung Einwendungen zu erheben. Die nachfolgend verlinkte Bekanntmachung enthält hierzu wichtige Hinweise.
Das Planfeststellungsverfahren im Überblick
Die Länge der Baumaßnahme beträgt ca. 1.474 m und sieht auf einer Länge von ca. 1,190 m eine Verbreiterung des Straßenquerschnitts von derzeit im Mittel 4,80 m auf 6,00 m vor. Auf den ersten ca. 285 m ist die Straße bereits auf 6,50 m Breite ausgebaut. Der Verlauf der Ausbaustrecke orientiert sich dabei weitgehend am Bestand. Teile des Vorhabens betreffen am östlichen Ende der Baustrecke auch den Einmündungsbereich in die K 6119, der im Zuge des Vorhabens auf einer Länge von ca. 190 m ebenfalls grundlegend saniert wird.
Als Vermeidungsmaßnahmen sind unter anderem Schmutzmaßnahmen zur Erhaltung der straßenbegleitenden Gehölze sowie Vorgaben geplant, dass Bodenlager- sowie Baustelleneinrichtungsflächen im Bereich vorbelasteter Flächen (Schotterflächen, versiegelte Bereiche) eingerichtet werden. Als Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahme sind die Ansaat neu profilierter Flächen, die Anpflanzung einer straßenbegleitenden Feldhecke sowie Entsiegelung durch einen teilweisen Rückbau der bestehenden K 6120 geplant.
| 09.09.2026 | Antrag auf Planfeststellung |
| 28.09.2026 | Anhörung der Gemeinde, Behörden, Verbände und Unternehmen |
| 25.09. bis 26.10.2026 | Gesetzlicher Einsichtnahmezeitraum in die Planunterlagen auf der Internet-Projektseite des Regierungspräsidums (Die Einsichtnahme wird auf der Internetseite des Regierungspräsidiums bis zum Abschluss des Verfahrens weiterhin möglich sein) |
| 09.11.2026 | Ende der Einwendungsfrist |