Ersatzneubau und Netzverstärkung Rippolingen - Istein
Genehmigungsabschnitt 1a, Niederdossenbach – Hüsingen
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Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung (Referat 24)
Zur Stärkung der Versorgungssicherheit der Allgemeinheit mit Strom ist als Gesamtvorhaben der Ersatzneubau der Leitungsanlagen (LA) 7550 und 5150 (7150) zwischen Rippolingen und Istein geplant, welches dabei insgesamt 157 Masten auf einer Leitungslänge von rund 50 km in 13 Gemeinden umfasst. Der mit dem vorliegenden Planfeststellungsverfahren konkret verbundene Antragsgegenstand betrifft den Genehmigungsabschnitt 1a von Niederdossenbach nach Hüsingen auf rund 11 km.
Stand des Verfahrens
Stand des Verfahrens
Die Planunterlagen zu dem Vorhaben können ab dem 20. April 2026 auf dieser Internetseite unter der Rubrik "Planunterlagen" (s.u.) zur Einsichtnahme aufgerufen und heruntergeladen werden. Betroffene haben bis einschließlich 30. Juni 2026 die Möglichkeit, gegen die Planung Einwendungen zu erheben. Die nachfolgend verlinkte Bekanntmachung enthält hierzu wichtige Hinweise.
Das Planfeststellungsverfahren im Überblick
Der geplante Ersatzneubau erfolgt in oder unmittelbar neben der Bestandstrasse. Zusätzlich zum Ersatzneubau erfolgt die Leistungserhöhung der bisher auf 220 kV betriebenen Stromkreise auf 380 kV. Die Trasse verläuft durch die Städte bzw. Gemeinden Schwörstadt, Rheinfelden, Schopfheim, Maulburg und Steinen.
| 30.01.2026 | Antrag auf Planfeststellung |
| 20.04.2026 | Anhörung |
| 20.04. bis 19.05.2026 | Gesetzlicher Einsichtnahmezeitraum in die Planunterlagen auf der Internet-Projektseite des Regierungspräsidiums (Die Einsichtnahme wird auf der Internetseite des Regierungspräsidiums bis zum Abschluss des Verfahrens weiterhin möglich sein) |
| 30.06.2026 | Ende der Einwendungsfrist |