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B 33 - dreistreifiger Ausbau zwischen Steinach und Haslach West mit Anschluss Steinach

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Kontakt

Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung (Referat 24)

0761 208-1099
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Der Bund beabsichtigt den dreispurigen Ausbau der Bundesstraße 33 (B 33) zwischen Steinach und Haslach/West mit Umbau des Anschlusses Steinach.

Stand des Verfahrens

Stand des Verfahrens

Der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben wurde am 21. Oktober 2024 erlassen. Er steht gemeinsam mit den festgestellten Planunterlagen ab dem 04. Dezember 2024 für zwei Wochen auf dieser Seite zur Einsichtnahme zur Verfügung. Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen können mit dem nachfolgendem Link heruntergeladen werden. Über mögliche Rechtsbehelfe wird mit der ebenfalls verlinkten Bekanntmachung informiert.

Planfeststellungsbeschluss (pdf)

Medienmitteilung (pdf)

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Ziele des Vorhabens sind die Erhöhung der Verkehrssicherheit und die Verbesserung des Verkehrsflusses. Der eigentliche dreistreifige Ausbau durch Erweiterung um einen weiteren Fahrstreifen beginnt in Steinach direkt nach der Kinzigbrücke und endet vor dem bestehenden Anschluss Haslach/West. Darüber hinaus soll der Anschluss Steinach durch das Anlegen von Ein- und Ausfädelungsstreifen optimiert werden.

Im Zuge des Ausbaus werden außerdem im Bereich Steinach die vorhandenen Lärmschutzwände erhöht sowie neue Lärmschutzwände angeordnet. Passive Lärmschutzmaßnahmen sind zudem an einigen Gebäuden in Steinach und Bollenbach vorgesehen. Weiter Einzelheiten des Projekts können Sie dem Erläuterungsbericht und die beigefügten Pläne entnehmen.

20.10.2017            ​Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens
05.12.2018 - 18.01.2019​ Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme in Steinach und Haslach
(Herunterladen auch auf dieser Seite möglich) ​   
01.02.2019 ​Ende der Einwendungsfrist
​10.07. - 31.08.2020 ​Online-Konsultation
19.09.2023 Anhörung der vom Baustellenverkehrskonzept betroffenen Beteiligten
12.10.2024 Erlass des Planfeststellungsbeschlusses
04.12. - 17.12.2024 Digitale Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der Planunterlagen

Weitere Informationen