380-kV- Netzverstärkung Rippolingen-Istein, Abschnitt 1b, Hüsingen-Stein
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Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung (Referat 24)
Der Genehmigungsabschnitt 1b beinhaltet den Ersatzneubau der LA 7550 beginnend bei Hüsingen in der Gemeinde Steinen und endend bei der französischen Landesgrenze bei Istein in der Gemeinde Efringen-Kirchen auf einer geographischen Ausdehnung von rund 17 km.
Stand des Verfahrens
Stand des Verfahrens
Die Planunterlagen zu dem Vorhaben können auf dieser Internetseite unter der Rubrik "Planunterlagen" (s.u.) zur Einsichtnahme aufgerufen und heruntergeladen werden. Betroffene haben bis einschließlich 14.10.2026 die Möglichkeit, gegen die Planung Einwendungen zu erheben. Die nachfolgend verlinkte Bekanntmachung enthält hierzu wichtige Hinweise.
Das Planfeststellungsverfahren im Überblick
Zur Stärkung der Versorgungssicherheit der Allgemeinheit mit Strom ist als Gesamtvorhaben der Ersatzneubau der Leitungsanlagen (LA) 7550 und 5150 (7150) zwischen Rippolingen und Istein geplant, welches insgesamt 157 Masten auf einer Leitungslänge von rund 50 km in 13 Gemeinden umfasst. Der vorliegende Verfahrensgegenstand betrifft den Genehmigungsabschnitt 1B, welcher den Ersatzneubau der LA 7550 zwischen Hüsingen in der Gemeinde Steinen und Istein in der Gemeinde Efringen-Kirchen auf knapp 17 km Leitungslänge umfasst. Der geplante Ersatzneubau erfolgt überwiegend in oder unmittelbar neben der Bestandstrasse. Zusätzlich zum Ersatzneubau erfolgt die Leistungserhöhung der bisher auf 220 kV betriebenen Stromkreise auf 380 kV. Die Trasse verläuft durch die Städte bzw. Gemeinden Steinen, Lörrach, Binzen, Rümmingen, Eimeldingen und Efringen-Kirchen. Bestandteil der Planung sind neben den Trassenbaumaßnahmen zusätzliche Folgemaßnahmen an Leitungsanlagen der naturenergie Netze GmbH in den Gemeinden Lörrach und Efringen-Kirchen sowie die Durchführung von landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen auf Grundstücken im Rand- und Nahbereich der Trasse.
| 30.06.2026 | Antrag auf Planfeststellung | |
| 28.08.2026 | Anhörung der Städte, Gemeinden, Behörden, Verbände und Unternehmen | |
| 01.09. bis 30.09.2026 | Gesetzlicher Einsichtnahmezeitraum in die Planunterlagen auf der Internet-Projektseite des Regierungspräsidums (Die Einsichtnahme wird auf der Internetseite des Regierungspräsidiums bis zum Abschluss des Verfahrens weiterhin möglich sein) |
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| 14.10.2026 | Ende der Einwendungsfrist |