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380-kV-Freileitung Daxlanden – Eichstetten, Teilabschnitt B3, Neuried/Meißenheim-Eichstetten

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Kontakt

Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung (Referat 24)

0761 208-1099
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Die TransnetBW GmbH beantragt die Planfeststellung des Projekts „380-kV-Netzverstärkung Daxlanden - Eichstetten“ für den Teilabschnitt B3 von der Gemeindegrenze zwischen Neuried und Meißenheim (im Spannfeld zwischen den Masten 255A und 256A) bis zum Umspannwerk Eichstetten.

Stand des Verfahrens

Stand des Verfahrens

Der gesetzliche Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme auf dieser Homepage erfolgte vom 09. Juli 2024 bis zum 02. September 2024. Auch nach Ablauf der gesetzlichen Frist bleibt eine Einsichtnahme hier möglich. Darüber hinaus können die Planunterlagen auf dieser Internetseite bis zum Abschluss des Verfahrens heruntergeladen werden. Betroffene hatten bis einschließlich 16. September 2024 die Möglichkeit, gegen die Planung Einwendungen zu erheben. 

Im April 2026 hat der Vorhabenträger eine Planänderung ins Verfahren eingebracht. Die Planunterlagen zur Änderung stehen ebenfalls auf dieser Seite zum Herunterladen bereit.

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Das beantragte Vorhaben beinhaltet die Errichtung und den Betrieb der 380-kV-Frei-leitung Anlage 7110 als Ersatz für die bestehende 220-kV-Freileitung Anlage 5110. Die geplante Freileitung ist technisch zur Führung von zwei 380-kV-Stromkreisen ausgelegt. Der Teilabschnitt B3 umfasst die Errichtung von 103 Höchstspannungs-masten und hat eine Gesamtlänge von rund 35 km. Die geplante Trasse verläuft, abgesehen vom Einführungsbereich des Umspannwerkes Eichstetten, weitestgehend innerhalb der Trasse der 220-kV-Bestandsleitung, die im Zuge der Umsetzung des Vorhabens zurückgebaut wird. Insgesamt werden 110 Maste der 220-kV-Freileitung Anlage 5110 zurückgebaut.
Im Bereich der Leitungseinführung zum Umspannwerk Eichstetten findet lediglich eine Zubeseilung von vorgezogen errichteten Leitungsabschnitten statt. Grund dafür ist die Neuordnung der Bestandsleitungen aufgrund des Neubaus des Umspannwerks, welche in einem separaten Genehmigungsverfahren umgesetzt werden.

12.12.2023 Antrag auf Planfeststellung  
07.09.2023 Anhörung der Städte, Gemeinden, Behörden, Verbände und Unternehmen  
09.07. bis 02.09.2024 Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme in Neuried, Meißenheim, Schwanau, Kappel-Grafenhausen, Rheinhausen, Herbolzheim, Kenzingen, Riegel, Bahlingen, Teningen und Eichstetten  
16.09.2024 Ende der Einwendungsfrist  
16.04.2026 Anhörung zur Planänderung  

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