380-kV-Freileitung Daxlanden – Eichstetten, Teilabschnitt B3, Neuried/Meißenheim-Eichstetten
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Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung (Referat 24)
Die TransnetBW GmbH beantragt die Planfeststellung des Projekts „380-kV-Netzverstärkung Daxlanden - Eichstetten“ für den Teilabschnitt B3 von der Gemeindegrenze zwischen Neuried und Meißenheim (im Spannfeld zwischen den Masten 255A und 256A) bis zum Umspannwerk Eichstetten.
Stand des Verfahrens
Stand des Verfahrens
Der gesetzliche Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme auf dieser Homepage erfolgte vom 09. Juli 2024 bis zum 02. September 2024. Auch nach Ablauf der gesetzlichen Frist bleibt eine Einsichtnahme hier möglich. Darüber hinaus können die Planunterlagen auf dieser Internetseite bis zum Abschluss des Verfahrens heruntergeladen werden. Betroffene hatten bis einschließlich 16. September 2024 die Möglichkeit, gegen die Planung Einwendungen zu erheben.
Im April 2026 hat der Vorhabenträger eine Planänderung ins Verfahren eingebracht. Die Planunterlagen zur Änderung stehen ebenfalls auf dieser Seite zum Herunterladen bereit.
Das Planfeststellungsverfahren im Überblick
Das beantragte Vorhaben beinhaltet die Errichtung und den Betrieb der 380-kV-Frei-leitung Anlage 7110 als Ersatz für die bestehende 220-kV-Freileitung Anlage 5110. Die geplante Freileitung ist technisch zur Führung von zwei 380-kV-Stromkreisen ausgelegt. Der Teilabschnitt B3 umfasst die Errichtung von 103 Höchstspannungs-masten und hat eine Gesamtlänge von rund 35 km. Die geplante Trasse verläuft, abgesehen vom Einführungsbereich des Umspannwerkes Eichstetten, weitestgehend innerhalb der Trasse der 220-kV-Bestandsleitung, die im Zuge der Umsetzung des Vorhabens zurückgebaut wird. Insgesamt werden 110 Maste der 220-kV-Freileitung Anlage 5110 zurückgebaut.
Im Bereich der Leitungseinführung zum Umspannwerk Eichstetten findet lediglich eine Zubeseilung von vorgezogen errichteten Leitungsabschnitten statt. Grund dafür ist die Neuordnung der Bestandsleitungen aufgrund des Neubaus des Umspannwerks, welche in einem separaten Genehmigungsverfahren umgesetzt werden.
| 12.12.2023 | Antrag auf Planfeststellung | |
| 07.09.2023 | Anhörung der Städte, Gemeinden, Behörden, Verbände und Unternehmen | |
| 09.07. bis 02.09.2024 | Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme in Neuried, Meißenheim, Schwanau, Kappel-Grafenhausen, Rheinhausen, Herbolzheim, Kenzingen, Riegel, Bahlingen, Teningen und Eichstetten | |
| 16.09.2024 | Ende der Einwendungsfrist | |
| 16.04.2026 | Anhörung zur Planänderung |