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110-kV-Teilverkabelung westlich des Umspannwerkes Gurtweil

1099

Kontakt

Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung (Referat 24)

0761 208-1099
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Gegenstand des Verfahrens ist die teilweise Erdverkabelung der 110-kV-Freileitungsanlagen 1490 und 1740 über rund 700 m in Gurtweil.

Stand des Verfahrens

Stand des Verfahrens

Die Planunterlagen zu dem Vorhaben können ab dem 04.05.2026 auf dieser Internetseite unter der Rubrik "Planunterlagen" (s.u.) zur Einsichtnahme aufgerufen und heruntergeladen werden. Betroffene haben bis einschließlich 17.06.2026 die Möglichkeit, gegen die Planung Einwendungen zu erheben. Die nachfolgend verlinkte Bekanntmachung enthält hierzu wichtige Hinweise.

Bekanntmachung

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Zur Anbindung der Erdkabel an die Bestandsleitungen sollen vier Abspannmasten mit Harvenabführung errichtet werden. Vier Bestandsmasten sollen zurückgebaut werden. Zwischen den neuen und den Bestandsmasten werden neue Seile verlegt. Die Gesamtlänge des Vorhabens beträgt rund 1 km. Das Vorhaben liegt in der Gemeinde Waldshut-Tiengen im Landkreis Waldshut. Die bestehenden Leitungen sollen südwestlich von Gurtweil zu den neu zu errichtenden Abspannmasten umgeleitet werden. Die Erdverkabelung beginnt westlich der Gurtweiler Straße und verläuft mit Abzweigungen in Richtung Osten bis kurz vor der Schlüchttalstraße. Dort wird sie über Abspannmasten wieder zur Freileitung und östlich der Schlüchttalstraße mit den Bestandsleitungen verbunden.
Die Verlegung von Erdkabeln anstelle der bestehenden Freileitungen erfolgt, um Raum für die LA0358 als Abschnitt 4 des Vorhabens „Höchstspannungsleitung Herbertingen – Waldshut-Tiengen – Waldshut-Tiengen/Weilheim mit Abzweig Pfullendorf/Wald und Abzweig Beuren; Drehstrom Nennspannung 380 kV“ zu schaffen. Dieses Vorhaben wurde als Nr. 23 in den Bundesbedarfsplan aufgenommen. 

19.12.2025 Antrag auf Planfeststellung
04.05.2026 Anhörung
04.05. bis 17.06.2026 Gesetzlicher Einsichtnahmezeitraum in die Planunterlagen auf der Internet-Projektseite des Regierungspräsidums 
(Die Einsichtnahme wird auf der Internetseite des Regierungspräsidiums bis zum Abschluss des Verfahrens weiterhin möglich sein)
17.06.2026 Ende der Einwendungsfrist

Weitere Informationen