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Antworten auf häufig gestellte FragenNotfallschutz im Zusammenhang mit grenznahen Kernkraftwerken in der Schweiz

In Deutschland gehört die Nutzung der Atomenergie der Vergangenheit an. Jedoch sind in der Schweiz weiterhin an drei Standorten vier Reaktorblöcke in Betrieb. Mit Leibstadt und Beznau liegen zwei der aktiven Kernkraftwerke in der Schweiz in unmittelbarer Grenznähe, sodass bei Notfällen in Kernkraftwerken Auswirkungen auf die deutsche Bevölerkung möglich sind. Vor diesem Hintergrund sind auf deutscher Seite für diese Kernkraftwerke Katastrophenschutzplanungen vorgesehen.

Das Kernkraftwerk Beznau befindet sich im Kanton Aargau auf der künstlichen Aare-Insel Beznau rund sieben Kilometer südöstlich von Waldshut-Tiengen nahe der deutsch-schweizerischen Grenze. 

Auch das Kernkraftwerk Leibstadt liegt im Kanton Aargau, am Schweizer Ufer des Hochrheins unweit der Aaremündung bei Koblenz (Schweiz) und ist von Waldshut-Tiengen aus in direkter Sichtweite.

Das Regierungspräsidium Freiburg ist als höhere Katastrophenschutzbehörde nach Landeskatastrophenschutzgesetz für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen zuständig. Dies umfasst auch die deutsche Umgebung der grenznahe Anlagen Beznau und Leibstadt. Bei einem Notfall kooperiert das Regierungspräsidium mit weiteren Behörden und Organisationen in der Schweiz als auch in Deutschland um den Schutz der Bevölkerung jederzeit gewährleisten zu können.

Auf dieser Webseite möchten wir Sie über geplante Schutzmaßnahmen für den Ernstfall informieren. Außerdem finden Sie hier eine Vielzahl an Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Notfallschutz in der deutschen Umgebung der Schweizer Kernkraftwerke Beznau und Leibstadt im Regierungsbezirk Freiburg.

Welche Maßnahmen können im Ernstfall angeordnet werden?

Neben der Aufforderung zum Verbleiben im Haus, sind auf deutscher Seite je nach Schwere und möglichem Verlauf eines potenziellen Vorfalls in den Kernkraftwerken Beznau und Leibstadt insbesondere drei Maßnahmen vorgesehen: 

Für wen welche Schutzmaßnahmen relevant werden, entscheidet sich vor allem danach,  was für ein Vorfall real wird und wie eine mögliche radioaktive Wolke verläuft. Dafür ist die Umgebung kerntechnischer Anlagen ist in sogenannte klar definierte Zonen und Sektoren unterteilt. Auf der Grundlage dieser Einteilung werden zum Beispiel Alarm- und Schutzmaßnahmen sowie Mess- und Probeentnahmestellen im Voraus festgelegt. Im Ereignisfall ermöglicht diese Struktur den zuständigen Behörden ein rasches und koordiniertes Vorgehen und trägt dazu bei, mögliche Auswirkungen auf die Bevölkerungen wirksam zu begrenzen.

Durch die unmittelbar räumliche Nähe der beiden Kernkraftwerke Beznau und Leibstadt sind die jeweiligen Zoneneinteilungen auf deutscher Seite nahezu deckungsgleich. Daher wird als einheitliche Planungsgrundlage für die nachfolgenden Maßnahmen ein Ereignisfall im grenznäheren Kernkraftwerk Leibstadt zugrunde gelegt. 

Die Planungsgebiete teilen sich in eine Zentral-, eine Mittel- und eine Außenzone auf:

Zone Radius Vorgeplante Maßnahme Bemerkung
Zentralzone Bis 5 Kilometer um die kerntechnische Anlage
  • Aufenthalt in Gebäuden
  • Verteilung + Einnahme von Jodtabletten
  • Evakuierung
Durchführung der Maßnahmen unabhängig von der Ausbreitungsrichtung der radioaktiven Stoffe
Mittelzone 5 bis 20 Kilometer um die kerntechnische Anlage
  • Aufenthalt in Gebäuden
  • Verteilung + Einnahme von Jodtabletten
  • Evakuierung
Durchführung in Abhängigkeit der Ausbreitungsrichtung der radioaktiven Stoffe
Außenzone 20 bis 100 Kilometer um die kerntechnische Anlage
  • Aufenthalt in Gebäuden
  • Verteilung von Jodtabletten
Durchführung in Abhängigkeit der Ausbreitungsrichtung der radioaktiven Stoffe
Gesamtes Staatsgebiet der BRD Außerhalb der Zonen Konkrete Planungen zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sowie Schwangeren mit Jodtabletten  

Des Weiteren werden die Zentralzone, Mittelzone und Außenzone in nummerierte Sektoren eingeteilt. 

In welcher Zone und welchem Sektor sich z.B. Ihr Wohnort befindet, können Sie auch diesem Verzeichnis entnehmen:

Zone/Sektor

Stadt/Gemeinde

Land-/Stadtkreis

Z

Albbruck (OT Birkingen, Birndorf, Albbruck ohne OT Albert)

Waldshut

Dogern
Waldshut-Tiengen (OT Eschbach, Gaiß und Stadtteil Waldshut mit Gewerbepark Hochrhein

Mittelzone (M) bis 20 km Entfernung

M 1

Dachsberg (OT Urberg)

Waldshut

Grafenhausen (OT Grafenhausen (Kernort), OT Staufen)
Häusern
Höchenschwand (OT Amrigschwand, Attlisberg, Ellmenegg, Frohnschwand, Heppenschwand, Höchenschwand, Oberweschnegg, Segalen, Strittberg, Tiefenhäusern, Unterweschnegg)
Waldshut-Tiengen (OT Schmitzingen, Waldkirch)
Weilheim (OT Aisberg, Ay, Bannholz, Bierbronnen, Brunnadern, Heubach, Maria Bronnen, Nöggenschwiel, Remetschwiel, Waldhaus)
St. Blasien (Stadtteil St. Blasien, OT Albtal)
Ühlingen-Birkendorf (OT Brenden)
Schluchsee (OT Blasiwald, Schönenbach)

Breisgau-Hochschwarzwald

M 2

Grafenhausen (OT Grafenhausen (Kernort), OT Mettenberg)

Waldshut

Ühlingen-Birkendorf (OT Berau, Birkendorf, Hürrlingen, Riedern am Wald, Ühlingen)
Waldshut-Tiengen (OT Aichen-Gutenburg, Gurtweil, Indlekofen, Schmitzingen)
Weilheim (OT Bürgeln, Dietlingen, Heubach, Nöggenschwiel, Rohr, Schnörringen, Weilheim)

M 3

Eggingen

Waldshut

Klettgau (OT Erzingen, Rechberg)
Küssaberg (OT Ettikon)
Lauchringen (OT Oberlauchringen, Unterlauchringen)
Ühlingen-Birkendorf (OT Obermettingen, Untermettingen)
Waldshut-Tiengen (OT Breitenfeld, Detzeln, Gurtweil, Krenkingen, Tiengen Gutenburg)
Wutöschingen (OT Degernau, Horheim, Ofteringen, Schwerzen, Wutöschingen)

M 4

Hohentengen (OT Bergöschingen, Hohentengen, Lienheim, Stetten)

Waldshut

Klettgau (OT Geißlingen, Grießen, Riedern am Sand)
Küssaberg (OT Bechtersbohl, Dangstetten, Ettikon, Kadelburg, Küßnach, Rheinheim)
Lauchringen (OT Oberlauchringen)

M 5

Küssaberg (OT Reckingen)

Waldshut

Die Sektoren M 6 – M 8 liegen auf Schweizer Staatsgebiet und berühren keine deutschen Gebiete.

M 9

Albbruck (OT Albert)

Waldshut

Bad Säckingen (Stadtteil Bad Säckingen)
Laufenburg (OT Binzgen, Grunholz, Hauenstein, Laufenburg, Luttingen, Stadenhausen, Rhina)
Murg (OT Murg, Niederhof)

M 10

Albbruck (OT Albert, Buch, Schachen)

Waldshut

Bad Säckingen (OT Harpolingen, Rippolingen, Stadtteil Bad Säckingen, Wallbach)
Laufenburg (OT Binzgen, Hochsal, Rotzel)
Görwihl (OT Oberwihl, Niederwihl)
Murg (OT Hänner, Zechenwihl, Oberhof)
Rickenbach (Altenschwand, Bergalingen, Glashütten, Hottingen, Hütten, Rüttehof, Rickenbach, Willaringen/Egg/Jungholz/Schweikhof/ Wieladingen/Wickartsmühle)
Wehr (OT Hölzle, Öflingen)

M 11

Albbruck (OT Buch, Hechwihl, Steinbach)

Waldshut

Görwihl (OT Engelschwand, Görwihl, Hartschwand, Niederwihl, Rotzingen/Burg, Rüßwihl, Segeten, Strittmatt, Tiefenstein)
Herrischried (Großherrischwand, Herrischried, Hogschür, Hornberg, Niedergebisbach, Rütte, Wehrhalden)
Rickenbach (OT Altenschwand)
Todtmoos (OT Au, Glashütte, Berghütte, Schwarzenbach)

M 12

Albbruck (OT Unteralpfen)

Waldshut

Waldshut-Tiengen (OT Oberalpfen)
Weilheim (OT Brunnadern, Remetschwiel)
Dachsberg (Urberg, Wilfingen, Wittenschwand, Wolpardingen)
St. Blasien (OT Albtal, St. Blasien)
Todtmoos (OT Mättle, Todtmoos Vordertodtmoos)
Ibach (OT Lindau, Mutterslehnen, Oberibach, Unteribach)

Außenzone (A) bis 100 km Entfernung

A 1

Breitnau
Buchenbach (OT Buchenbach, Falkensteig, Unteribental)
Eisenbach
Feldberg (OT Altglashütten, Bärental Falkau, Neuglashütten)
Lenzkirch
Friedenweiler (OT Friedenweiler/Kleineisenbach, Rötenbach)
Hinterzarten
Schluchsee
St. Märgen
St. Peter
Titisee-Neustadt

Breisgau- 

Hochschwarzwald

Biederbach
Elzach
Freiamt (OT Brettental)
Gutach im Breisgau
Winden im Elztal
Simonswald
Waldkirch (OT Siensbach, Kollnau, Waldkirch)
Winden im Elztal

Emmendingen

Aichhalden
Hardt
Lauterbach
Schenkenzell
Schiltach
Schramberg (OT Schramberg, Sulgen, Talstadt, Tennebronn)

Rottweil

Biberach
Bad Peterstal-Griesbach
Berghaupten
Durbach (OT Durbach)
Fischerbach
Friesenheim (OT Friesenheim, Heiligenzell, Oberschopfheim, Oberweier, Schuttern)
Gengenbach
Gutach
Haslach im Kinzigtal
Hausach
Hofstetten
Hohberg
Hornberg
Lahr (OT Kuhbach, Lahr, Reichenbach)
Mühlenbach
Neuried (OTAltheim, Dundenheim, Müllen)
Nordrach
Oberharmersbach
Oberkirch (OT Ödsbach)
Oberwolfach
Offenburg (OT Elgersweier, Fessenbach, Offenburg, Rammersweier, Waltersweier, Zell-Weierbach, Zunsweier)
Ohlsbach
Oppenau
Ortenberg
Schuttertal
Schutterwald
Seelbach
Steinach
Wolfach
Zell am Harmersbach

Ortenaukreis

Furtwangen
Gütenbach
Königsfeld im Schwarzwald (OT Buchenberg)
Schonach im Schwarzwald
Schönwald
St. Georgen im Schwarzwald (OT Brigach, Langenschiltach, Oberkirnach, Peterzell, St. Georgen)
Triberg
Unterkirnach
Vöhrenbach

Schwarzwald-Baar-Kreis

Bonndorf (OT Holzschlag) 
Grafenhausen (OT Amertsfeld, Balzhausen, Brünlisbach, Rothaus)

Waldshut

A 2

Friedenweiler (OT Rötenbach) 
Löffingen

Breisgau- 

Hochschwarzwald

Bösingen
Deißlingen
Dietlingen
Dornhan
Dunningen
Epfendorf
Eschbronn
Fluorn-Winzeln
Hardt
Oberndorf
Rottweil
Schramberg (OT Heiligenbronn, Schönbronn, Sulgen, Waldmössingen)
Sulz am Neckar
Villingendorf
Vöhringen
Wellendingen
Zimmern ob Rottweil

Rottweil

Aldingen
Balgheim
Böttingen
Bubsheim
Denkingen
Dürbheim
Deilingen
Durchhausen
Egesheim
Frittlingen
Geisingen (OT Geisingen, Gutmadingen)
Gosheim
Gunningen
Hausen ob Verena
Immendingen (OT Ippingen)
Königsheim
Mahlstetten
Reichenbach
Renquishausen
Rietheim-Weilheim
Seitingen-Oberflacht
Spaichingen
Talheim
Trossingen
Tuttlingen (OT Eßlingen)
Wehingen
Wurmlingen

Tuttlingen

Bonndorf (OT Boll, Bonndorf, Brunnadern, Dillendorf, Ebnet, Gündelwangen, Wellendingen, Wittlekofen)
Stühlingen (OT Bettmaringen, Lausheim, Schwaningen, Wangen)
Wutach

 

Waldshut

Bad Dürrheim
Blumberg (OT Achdorf, Blumberg, Hondingen, Riedböhringen)
Bräunlingen
Brigachtal
Dauchingen
Donaueschingen
Hüfingen
Königsfeld im Schwarzwald (OT Burgberg, Erdmannsweiler, Königsfeld, Neuhausen, Weiler)
Mönchweiler
Niedereschach
St. Georgen im Schwarzwald (OT Stockburg)
Tuningen
Unterkirnach
Villingen-Schwenningen

Schwarzwald-Baar-Kreis

A 3

Aach
Bodman-Ludwigshafen
Büsingen am Hochrhein
Engen
Eigeltingen
Gottmadingen
Hilzingen
Hohenfels
Mühlhausen-Ehingen
Mühlingen
Orsingen-Nenzingen
Radolfzell (OT Böhringen, Güttingen, Liggeringen, Möggingen, Radolfzell, Stahringen)
Rielasingen-Worblingen (OT Rielasingen)
Singen (OT Beuren an der Aach, Friedingen, Hausen an der Aach, Schlatt unter Krähen, Singen, Überlingen am Ried)
Steißlingen
Stockach
Tengen
Volkertshausen

 

Konstanz

Bärental
Buchheim
Emmingen-Liptingen
Fridingen
Geisingen (OT Aulfingen, Geisingen, Kirchen-Hausen, Leipferdingen)
Immendingen (OT Hattingen, Hintischingen, Immendingen, Mauenheim, Zimmern)
Irndorf
Kolbingen
Mühlheim an der Donau
Neuhausen ob Eck
Renquishausen
Tuttlingen (OT Möhringen, Nendingen, Tuttlingen)
Wurmlingen

Tuttlingen

Stühlingen (OT Blumegg, Eberfingen, Grimmelshofen, Mauchen, Stühlingen, Weizen)

Waldshut

Blumberg (OT Blumberg, Epfenhofen, Fützen, Hondringen, Kommingen, Nordhalden, Randen, Riedöschingen, Zollhaus)

Schwarzwald-Baar-Kreis

A 4

Allensbach
Büsingen am Hochrhein
Gailingen
Gaienhofen-Horn
Öhningen
Konstanz
Moos
Radolfzell (OT Markelfingen, Radolfzell)
Reichenau
Rielasingen-Worblingen (OT Worblingen+Arlen)
Singen (OT Bohlingen, Überlingen am Ried)

Konstanz

Dettighofen
Hohentengen (OT Herdern, Günzgen)
Jestetten
Lottstetten
Klettgau (OT Bühl, Weisweil)

Waldshut

Die Sektoren A 5 – A 9 berühren keine deutschen Gebiete.

A 10

Bad Bellingen (OT Rheinweiler)
Binzen
Efringen-Kirchen
Eimeldingen
Fischingen
Grenzach-Whylen
Hasel (OT Hasel)
Inzlingen
Kandern (OT Holzen, Wollbach)
Lörrach
Maulburg
Rheinfelden
Rümmingen
Schallbach
Schopfheim (OT Eichen, Fahrnau, Langenau, Schopfheim, Wiechs)
Schwörstadt
Steinen (OT Hägelberg, Höllstein, Hüsingen, Steinen, Weitnau)
Weil am Rhein
Wittlingen

Lörrach

Bad Säckingen (OT Wallbach)
Wehr

Waldshut

A 11

Auggen
Badenweiler
Bad Krozingen (OT Bad Krotzingen, Schlatt Tunsel)
Ballrechten-Dottingen
Buggingen
Eschbach
Hartheim
Heitersheim
Müllheim
Münstertal
Neuenburg
Staufen
Sulzburg

Breisgau-Hochschwarzwald

Bad Bellingen (OT Bad Bellingen, Bamlach, Hertingen, Rheinweiler)
Böllen
Fröhnd
Häg-Ehrsberg
Hasel (OT Glashütten, Hasel)
Hausen im Wiesental
Kandern (OT Feuerbach, Holzen, Kandern, Riedlingen, Sitzenkirch, Tannenkirch)
Kleines Wiesental
Malsburg-Marzell
Schliengen
Schönau (OT Brand, Schönau)
Schönenberg
Schopfheim (OT Enkenstein, Gersbach, Kürnberg, Raitbach)
Steinen (OT Endenburg, Schlächtenhaus, Weitenau)
Wembach
Zell im Wiesental

Lörrach

A 12

Au
Bad Krozingen (OT Bad Krozingen, Biengen, Hausen)
Bollschweil
Bötzingen
Buchenbach (OT Wagensteig)
Breisach
Breitnau
Ebringen
Ehrenkirchen
Eichstetten
Feldberg (OT Feldberg-Ort)
Glottertal
Gottenheim
Gundelfingen
Heuweiler
Hinterzarten (OT Alpersbach, Rinken)
Horben
Ihringen
Kirchzarten
March
Merdingen
Merzhausen
Münstertal
Oberried
Pfaffenweiler
Schallstadt
Sölden
Stegen
Umkirch
Vogtsburg
Wittnau

Breisgau-Hochschwarzwald

Bahlingen
Denzlingen
Emmendingen
Endingen
Forchheim
Freiamt (OT Brettental, Keppenbach, Mußbach, Ottoschwanden, Reichenbach)
Herbolzheim
Kenzingen
Malterdingen
Rheinhausen
Reute
Riegel
Sasbach
Sexau
Teningen
Waldkirch
Vörstetten
Weisweil
Wyhl

Emmendingen

Ettenheim
Friesenheim (OT Schuttern)
Kappel-Grafenhausen
Kippenheim
Lahr (OT Hugsweier, Kippenweiler, Lahr, Langenwinkel, Mietersheim, Sulz)
Mahlberg
Meißenheim
Neuried (OT Altenheim, Dundenheim, Ichenheim, Schutterzell)
Ringsheim
Rust
Schwanau

Ortenaukreis

Aitern
Schönau
Todtnau
Tunau
Utzenfeld
Wieden

Lörrach

Bernau
St. Blasien (OT Menzenschwand)
Todtmoos (OT Hintertodtmoos, Höfle, Lehnen, prestenberg, Rütte, Weg)

 

Waldshut

Freiburg

Stadtkreis Freiburg

Hinweis: Es besteht die Möglichkeit, dass Orte innerhalb von zwei Zonen liegen

Welche Ereignisse werden von den grenznahen Kernkraftwerken an die deutsche Seite gemeldet?

Grundlage für eine Meldepflicht sind die Informationsvereinbarungen zwischen Deutschland und der Schweiz.

Meldepflichtig sind Vorkommnisse, soweit sie sicherheitsrelevante Auswirkungen für die Bevölkerung befürchten lassen bzw. von außen wahrnehmbar sind, die Auslösung des internen konventionellen Einsatzplans erfordern, Abschaltungen von mehr als 24 Stunden Dauer, sowie Ereignisse, die ab INES-Stufe 1 („Störung“) klassifiziert werden.

Regelmäßig werden auch Ereignisse, die in INES-Stufe 0 klassifiziert wurden („Ereignisse ohne sicherheitsrelevante Auswirkungen“) trotz fehlender Meldeverpflichtung an das Regierungspräsidium Freiburg gemeldet, um die deutsche Seite über sonstige Vorkommnisse zu informieren.

Leistungsschwankungen in den Produktionseinheiten fallen nicht unter die Informationsvereinbarungen, so dass das Regierungspräsidium hierüber keine Informationen erhält.

Die entsprechenden bilateralen Vereinbarungen sehen vor, dass Ereignisse unverzüglich und binnen kürzester Zeit an das Regierungspräsidium Freiburg zu melden sind. Das Regierungspräsidium wird zeitgleich mit den Schweizer Behörden informiert.

Die Entgegennahme von Meldungen erfolgt seitens des Polizeipräsidiums Freiburg als zentrale Meldestelle des Regierungspräsidiums Freiburg. Das Polizeipräsidium leitet sämtliche Meldungen an das Regierungspräsidium Freiburg weiter. Um die ständige Erreichbarkeit zu gewährleisten und die Einsatzfähigkeit im Notfall zu steigern, hat das Regierungspräsidium Freiburg eine förmliche Rufbereitschaft eingeführt, sodass die Entgegennahme von Meldungen auch außerhalb der regelmäßigen Dienstzeit gewährleistet ist.

Meldungen aus dem Ausland werden an das Polizeipräsidium Freiburg gesteuert. Dieses informiert das Regierungspräsidium Freiburg, welches die Meldungen an weitere Behörden, insbesondere die betroffenen Landratsämter/Stadt Freiburg weitersteuert. Diese informieren schließlich die betroffenen Gemeinden.

Bei Unklarheiten, Nachfragen oder Bedarf nach Informationen holt das Regierungspräsidium Freiburg bei den Betreibern selbst, der NAZ (Nationale Alarmzentrale der Schweiz) oder dem ENSI (Eidgenössisches Sicherheitsinspektorat) weitere Informationen ein.

Schließlich finden zwischen den deutschen und schweizerischen Behörden jährliche Treffen statt, um Meldungen und Meldewege zu evaluieren und Verbesserungen der Meldewege zu erreichen.

Das Regierungspräsidium Freiburg, insbesondere das Referat für Polizeirecht, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, steht im regelmäßigen fachlichen Austausch mit den Partnerbehörden und den Betreibern sowie Aufsichtsbehörden der schweizerischen Seite. Aufgrund der bestehenden gegenseitigen Informations- und Hilfeleistungsabkommen sind Kontakt- und Meldewege eindeutig festgelegt.

Ein Austausch auf binationaler Ebene erfolgt darüber hinaus in Projekt- und Arbeitsgemeinschaften. Auch die Stabstelle für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (SGZE) im Regierungspräsidium Freiburg ist für diesen Austausch ein wichtiger Akteur.

Ergänzend erfolgt ein regelmäßiger und mehrmals im Jahr stattfindender Austausch in verschiedenen Kommissionen auf Länder-, Ministeriums- und Regierungsebenen (bspw. der Deutsch-Schweizer-Kommission), in denen auch das Regierungspräsidium Freiburg vertreten ist.

Zudem finden regelmäßige grenzüberschreitende Übungen statt, um die Meldewege zu erproben, die jeweilige Einsatzfähigkeit und Stabsorganisation der mitübenden Behörde zu testen und um Abläufe und Strukturen zu evaluieren.

Wer ordnet im Ernstfall Schutzmaßnahmen an?

Das Regierungspräsidium Freiburg (RPF) ist als höhere Katastrophenschutzbehörde gemäß Landeskatastrophenschutzgesetz für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen zuständig. Dies gilt auch für die deutsche Umgebung der beiden schweizerischen Kernkraftwerke Beznau und Leibstadt, da sich diese unmittelbar zur deutschen Grenze befinden. Im Katastropheneinsatzplan des Regierungspräsidiums sind Maßnahmen und Abläufe für den Fall eines Reaktorunfalls vordefiniert, um die Bevölkerung zu schützen und schnellstmöglich handeln zu können. Das RPF übt dabei keine Aufsichtsfunktion über ausländische Kernkraftwerke aus.

Die Stadt- und Landkreise des Regierungsbezirks Freiburg sind als untere Katastrophenschutzbehörden grundsätzlich für den Katastrophenschutz auf Ihrem Gebiet zuständig. Im Fall eines kerntechnischen Unfalls liegt die Entscheidungskompetenz zur Anordnung von Maßnahmen allerdings federführend beim Regierungspräsidium Freiburg. Die Stadt- und Landkreise haben im Ereignisfall den Anordnungen des Regierungspräsidiums zu folgen und die beschlossenen Notfallschutzmaßnahmen umzusetzen. Im Rahmen der Planung erstellen sie eine lokale Anschlussplanung an den Katastropheneinsatzplan des RPF für ihren Zuständigkeitsbereich. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind nach dem Landeskatastrophenschutzgesetz (LKatSG) verpflichtet, eigene Alarm- und Einsatzpläne zu erstellen und zu pflegen sowie diese mit den Katastrophenschutzbehörden abzustimmen.

Das Umweltministerium BW übt die Aufsichtsfunktion über die inländischen Kernkraftwerke aus.

Bei radiologischen Notfällen mit überregionalen Folgen für die Umwelt, beispielsweise bei Unfällen in einem Kernkraftwerk, tritt das Radiologische Lagezentrum des Bundes (RLZ) als besonderer Krisenstab zusammen. Unter der Führung des Bundesumweltministeriums ist dieses unter anderem für die Erstellung eines einheitlichen radiologischen Lagebilds zuständig. Es enthält u.a. wichtige Informationen über den Notfall, die aktuellen Messergebnisse der Strahlenbelastung und Vorhersagen zur Ausbreitung der radioaktiven Wolken bei einer möglichen Freisetzung, die aktuellen Messewerte zur Strahlenbelastung aus der Umgebung sowie Vorschläge und Empfehlungen für Schutzmaßnahmen. Das Regierungspräsidium greift auf diese Analysen und Empfehlungen zurück, um so schnell alle notwendigen Schritte zum Schutz der Bevölkerung einzuleiten.

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektoriat (ENSI) ist die Aufsichtsbehörde der Schweiz für nukleare Sicherheit und Sicherung der kerntechnischen Anlagen. Es beaufsichtigt unter anderem die Kernkraftwerke Beznau und Leibstadt und sorgt dafür, dass die staatlichen und innerbetrieblichen Sicherheits- und Qualitätsstandards eingehalten werden.

Auf Anweisung der vorgesetzten Behörden und Krisenstäbe setzen die im Katastrophenschutz mitwirkende Kräfte des Katastrophenschutzdienstes (beispielsweise. Gemeindefeuerwehren, ASB, DRK, DRF, JUH, MHD, DLRG, BRH) sowie weiterer hilfeleistender Stellen durch Bund, anderer Länder und grenzüberschreitenden Stellen die Maßnahmenvor Ort um.

Wie wird die Bevölkerung im Ernstfall informiert und gewarnt?

Die Warnung der Bevölkerung in einer Gefahrensituation erfolgt, abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, über Sirenen, Warn-Apps (z.B. NINA, Katwarn), Cell Broadcast,  Warndurchsagen über Lautsprecherfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr, Stadtinformationstafeln, Rundfunk, Fernsehen und Videotext, Internet, Soziale Netzwerke. Wenn die Gefahr vorüber ist, erhalten Sie über diesen Weg auch eine Entwarnung.

Sirenen:

Ein auf- und abschwellender Heulton von einer Minute Dauer ist als Signal für Sie besonders wichtig. Dieses Signal bedeutet „Rundfunk einschalten, auf Durchsagen achten oder nachfolgende Informationsmöglichkeiten nutzen“. Ein Audiobeispiel des „Heultons“ kann auf der Internetseite des Innenministeriums Baden-Württemberg abgespielt werden. Verwechseln Sie dieses Signal nicht mit anderen Signalen. Ein zweimal unterbrochener Dauerton bedeutet „Feueralarm“. Dieses Signal alarmiert Helfer der Feuerwehr. Wenn Sie nicht zu diesem Personenkreis gehören brauchen Sie nichts zu tun

Ob in Ihrem Heimatort Sirenen zur Warnung verwendet werden, erfahren Sie von Ihrer Gemeindeverwaltung.

Warndurchsagen:

Zur Unterstützung der Informationen über Rundfunk oder zur örtlich eng begrenzten Warnung können Lautsprecherfahrzeuge der Polizei und Feuerwehr eingesetzt werden. Diese Durchsagen können sehr kurz sein. Achten sie deshalb besonders gut auf den Text. Ebenfalls können Warnmeldungen auf Stadtinformationstafeln angezeigt werden.

Rundfunk, Fernsehen, Videotext:

Die Rundfunkdurchsagen erfolgen über die Sender (z.B. SWR 3 und alle Lokalradiosender), auf denen auch Verkehrsdurchsagen empfangen werden können. Die Durchsagen werden der aktuellen Situation angepasst und wiederholt. Lassen Sie ihr Radio deshalb auf Empfang, auch wenn Sie nicht direkt Warnmeldungen hören.

Im Fernsehen erhalten Sie die Informationen insbesondere durch ARD, ZDF und SWR. Zusätzlich können Sie diese Informationen auch über den Videotext abrufen. Schalten Sie dazu Ihr Fernsehgerät auf das Fernsehprogramm des SWR und wählen Sie dann die Videotextseiten 196 ff. Dabei sind Sie nicht wie bei den Rundfunkdurchsagen an bestimmte Zeiten gebunden.

Warn-Apps:

Über entsprechende Warn-Apps wie NINA oder KatWarn werden Sie jederzeit an Ihrem Standort über Ereignisse informiert und auf die zu treffenden Maßnahmen hingewiesen. Um im Ereignisfall über diesen Weg gewarnt zu werden, empfiehlt es sich bereits im Vorfeld die App auf dem Smartphone herunterzuladen und für Sie wichtige Orte hinzuzufügen. Durch die Aktivierung des Standorts können auch automatisiert Warnungen für den Standort erfolgen an dem Sie sich gerade befinden.

Cell Broadcast:

Seit 2023 können in Deutschland mittels Cell Broadcast Warnnachrichten direkt auf das Handy oder Smartphone geschickt werden. Die Installation einer App ist dabei nicht notwendig. Cell Broadcast sendet Warnmeldungen direkt an alle Mobiltelefone, die sich in einer bestimmten Funkzelle befinden. Dadurch können Warnungen gezielt und lokal begrenzt an betroffene Regionen übermittelt werden. Wenn Sie diesen Warnweg nutzen wollen, stellen Sie sicher, dass Ihr Handy hierfür kompatibel ist. Die meisten neuen Geräte können heutzutage Cell Broadcast Warnmeldungen empfangen. Sorgen Sie dafür, dass ihr Handy oder Smartphone eingeschaltet ist und sich nicht im Flugmodus befindet. Nutzen Sie beispielsweise den jährlichen bundesweiten Warntag, um zu überprüfen, ob sie Warnungen auf Ihrem Gerät erhalten.

Internet:

Im Ereignisfall erhalten Sie weitere Informationen auch über die Homepage des Regierungspräsidums Freiburg oder über die Warnseite des Bundes.

Soziale Netzwerke:

Auch über die Profile des Regierungspräsidiums Freiburg in den Sozialen Netzwerken erhalten Sie im Bedarfsfall weitere Informationen und Handlungsanweisungen.

Im Ereignisfall können jedoch nicht alle Bereiche gleichzeitig mit Informationen versorgt werden. Versuchen Sie daher mehrere Kanäle gleichzeitig im Blick zu halten. Geben Sie daher amtliche Warnungen an Nachbarschaft, Freundeskreis und Familie weiter und gewährleisten Sie einen Austausch untereinander. Vielleicht haben nicht alle die Information erhalten. Bleiben Sie zusätzlich erreichbar und halten auch nachts Ihr Handy o.ä. empfangsbereit, um schnellstmöglich mit allen Infos versorgt zu werden. Nehmen Sie zudem amtliche Warnungen ernst. Sie enthalten wichtige Informationen, um sich selbst und andere zu schützen.

Eine besondere Bitte:

Wählen Sie den Notruf nur in lebensbedrohlichen Lagen und wenn Sie wirklich Hilfe benötigen. Bitte versuchen Sie nicht über diesen Weg an weitere Informationen zu kommen. Dies betrifft insbesondere die Notrufnummern von Polizei (110), Feuerwehr- und Rettungsdienst (112) sowie die Nummern der Katastrophenschutzbehörden. Sie erschweren durch das Belegen dieser Rufnummern die Arbeit der Einsatzkräfte und blockieren damit Telefonverbindungen für wichtige Mitteilungen und Notrufe. Im Ereignisfall werden die Katastrophenschutzbehörden ein Bürgertelefon einrichten. Die Telefonnummer wird situationsbezogen über die oben genannten Wege bekanntgegeben.

Parallel zur Warnung werden Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung eingeleitet. Diese Maßnahmen werden über die entsprechenden Warnkanäle durch die zuständige Katastrophenschutzbehörde bekanntgegeben. Für einen reibungslosen Ablauf sind die Anweisungen der Behörden dringend zu folgen.

Freigesetzte radioaktive Stoffe werden vor allem mit der Luft transportiert. Werden Sie gewarnt, dass radioaktive Stoffe über Ihr Aufenthaltsgebiet hinwegziehen oder freigesetzt worden sind, können Sie sich durch folgende Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln selbst schützen:

Bewahren Sie bitte Ruhe!

Bei einem Ereignisfall ist es entscheidend Ruhe zu bewahren und überlegt zu handeln. Panik ist nicht zielführend und kann Sie und andere gefährden. Folgen Sie stattdessen den amtlichen Anweisungen und warten Sie auf weitere offizielle Informationen. Vermeiden Sie eigenständige und unüberlegte Maßnahmen.

Schalten Sie Ihr Radio ein!

Schalten Sie Ihr Radio ein und vergessen Sie nicht die Durchsagen der Behörden laufend zu verfolgen. Nur so erfahren Sie, welche Maßnahmen umzusetzen sind und wie lange diese eingehalten werden sollen.

Bleiben Sie im Haus!

Gehen Sie nur dann ins Freie, wenn es unbedingt notwendig ist und kehren Sie so schnell wie möglich wieder ins Haus zurück. Der Verbleib in den Häusern bietet gegen die Strahlung einen wirksamen Schutz. Suchen Sie idealerweise Kellerräume und innenliegende Räume ohne Fenster auf. Diese bieten den besten Schutz gegen Strahlung, da diese durch Wände, Decken und umgebendes Erdreich (Keller) abgeschwächt wird. Je dicker die Wände, desto größer ist der Schutz. Keinen oder nur sehr geringen Schutz bieten Häuser in Holzbauweise oder Fertighäuser, Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile sowie PKWs.

Schließen Sie Fenster und Türen!

Durch das Schließen von Fenstern und Türen sowie Abschalten von Lüftungsanlagen wird weitgehend verhindert, dass radioaktive Stoffe ins Innere des Hauses gelangen und sich dort ablagern. Durch die genannten Vorkehrungen wird die Wahrscheinlichkeit deutlich verringert, dass radioaktive Stoffe eingeatmet werden. Außerdem werden im Haus offen lagernde Nahrungsmittel vor Kontamination geschützt.

Tragen Sie keine kontaminierte Kleidung!

Bevor Sie das Haus betreten, ziehen Sie bitte Ihre draußen getragene Oberbekleidung sowie Schuhe aus und legen Sie diese außerhalb des Wohnbereiches ab. Nur so können Sie verhindern, dass daran haftende radioaktive Stoffe ins Haus gelangen. Anschließend sollten Sie zuerst Kopf und Hände und anschließend weitere unbedeckte Körperflächen gründlich mit fließendem Wasser waschen. Erst danach ist eine Dusche empfehlenswert. Denken Sie ebenfalls daran die gleichen Schritte auch bei Ihren Haustieren durchzuführen. Bewahren Sie die möglicherweise kontaminierte Kleidung außerhalb des Hauses in verschlossenen Plastiktüten auf, um diese im weiteren Verlauf auf Kontamination überprüfen zu lassen.

Ernten Sie weder Obst noch Gemüse!

Obst und Gemüse dürfen Sie jetzt nicht ernten. Versorgen Sie sich möglichst mit den im Haus vorhandenen Lebensmitteln. Leitungswasser können Sie unbesorgt verwenden, da die Wasserwerke überwacht werden und bei radioaktiver Verschmutzung nicht in das Leitungsnetz einspeisen.

Helfen Sie anderen!

Unterstützen Sie auch andere, insbesondere ältere Menschen und Personen mit Einschränkungen oder Sprachverständnisschwierigkeiten (Ratgeber Tihange, sinngemäß).

Keine eigenständige Evakuierung!

Verlassen Sie Ihr Haus/das Gebiet nicht ohne Aufforderung durch die Katastrophenschutzbehörde. Nur diese verfügt über die notwendige Lageinformation und kann abwägen, ob ein Verbleib im Haus oder eine Evakuierung sinnvoller ist.

Was können Sie heute bereits tun?

Legen Sie grundsätzlich einen Nahrungsmittelvorrat für möglichst 10 Tage an. Empfehlungen und Checklisten können Sie dem neuen Ratgeber des BBKs „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ entnehmen.

Durch Sicherheit in der Umsetzung der oben genannten Maßnahmen aufgrund von Vorbereitung und Vertrautheit der Thematik kann ein selbstbewusstes Handeln der Bevölkerung zu einer enormen Entlastung der Einsatzkräfte und Katastrophenschutzbehörden führen.

Was sollte ich über die Einnahme von Jodtabletten wissen?

Die Jodtabletten werden im Ereignisfall über die jeweiligen Jodausgabestellen verteilt. Die Katastrophenschutzbehörde entscheidet im Einsatzfall unter Berücksichtigung der herrschenden Bedingungen (z.B. Wetterlage) rechtzeitig, ob die Tabletten im Ereignisfall noch ohne gesundheitliche Gefahr an den Ausgabestellen Ihres Wohnortes abgeholt werden können. Nur wenn dies gewährleistet ist, werden im Bedarfsfall in den einzelnen Gemeinden Jodausgabestellen eingerichtet. Sie werden über die entsprechenden Informationskanäle oder Lautsprecherdurchsagen aufgerufen, die Tabletten an der für Sie vorgesehenen Jodausgabestelle abzuholen.

Die Ausgabe der Jodtabletten ist eine vorsorgliche Maßnahme und bedeutet nicht, dass die Tabletten sofort eingenommen werden sollen. 

Bitte nehmen Sie die Jodtabletten erst dann ein, wenn Sie hierzu ausdrücklich aufgefordert werden, und beachten Sie unbedingt den Beipackzettel, um gesundheitliche Schäden zu vermeiden.

In Baden-Württemberg sind mehr als 34 Millionen Tabletten bevorratet. Diese wurden anhand der Bevölkerungszahlen und einem Sicherheitszuschlag (zum Beispiel für Pendler, Studierende oder Touristen) an die Katastrophenschutzbehörden verteilt. Je nach Landkreis lagern die benötigten Jodtabletten nahe den geplanten Ausgabestellen bzw. in zentralen Lagern, um eine schnellere Ausgabe im Bedarfsfall zu gewährleisten. Dabei ist die Menge an eingelagerten Jodtabletten ausreichend, um die betroffene Bevölkerung gut zu versorgen.

Die Ausgabestellen für Zentral- und Mittelzone (Planungsradien werden nachfolgend in extra Kapitel erklärt) können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen. Die Ausgabestellen für die Außenzone werden nach Bedarf und situationsabhängig bekanntgegeben.

Änderung bleiben vorbehalten. Im Ereignisfall kann es zu entsprechenden Abweichungen kommen!

Zone & Sektor Kommune
Ortsteil
Ausgabestelle Adresse
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

 

Dachsberg    

M 1

Schönenbach Gemeinschaftshaus

Weiherstraße 4,

79859 Schönenbach

 

Schluchsee    

M 1

Blasiwald ehm. Rathaus

Straß 5,

79859 Blasiwald

Das Land Baden-Württemberg sieht keine Vorvorteilung vor. Hierdurch soll eine missbräuchliche und schädliche Verwendung, eine Einnahme zum unzutreffenden Zeitpunkt, ein Verlust der Jodtabletten und dadurch letztlich die fehlende Möglichkeit der Einnahme zum richtigen Zeitpunkt, vermieden werden

Nach Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (SSK) ist bis zu einer Entfernung von 100 Kilometern im Umkreis eines Kernkraftwerkes die Verteilung und Einnahme von Jodtabletten an Personen bis 45 Jahren, darüber hinaus für das gesamte Bundesgebiet an Schwangere sowie Kinder und Jugendliche vorgesehen.

Die für den Notfall bevorrateten Tabletten sind in Schachteln mit einem 4er-Blister verpackt. Jede Tablette enthält 65 Milligramm Kaliumiodid. Die Dosierung bezieht sich ausschließlich auf diese Tabletten.

Dabei ist die Dosierung abhängig vom Lebensalter. Eine Einnahme ist für Personen über 45 Jahren nicht empfohlen. Die entsprechenden Dosierungen entnehmen Sie nachfolgender Tabelle:

Personengruppe Tabletten à 65 mg Kaliumiodid
Geburt bis 1 Monat 1/4
1 Monat bis 3 Jahre 1/2
3 Jahre bis 12 Jahre 1
älter als 12 Jahre bis 45 Jahre 2

Die Jodtabletten können in der angegebenen Menge mit einem Schluck Wasser geschluckt werden. Um die Einnahme bei Kindern zu vereinfachen, kann die angegebene Dosis in einem Getränk (z.B. Wasser oder Tee) aufgelöst werden. Die Lösung ist jedoch nicht haltbar und sollte sofort getrunken werden. Die Tabletten sollen möglichst nicht auf nüchternen Magen eingenommen werden.

Im Regelfall genügt die einmalige Einnahme von Tabletten. Eine weitere Tabletteneinnahme sollte nur erfolgen, wenn die zuständige Behörde dies empfiehlt.

Wegen der optimalen Wirksamkeit und der möglichen Nebenwirkungen sollten Sie Jodtabletten nur dann einnehmen, wenn Sie von den Katastrophenschutzbehörden dazu aufgefordert werden. Von einer prophylaktischen Einnahme oder einer höheren Dosierung der Jodtabletten ist dringend abzuraten. Sie erzielen damit keinen besseren Schutz. Im Gegenteil, kann eine Einnahme zum falschen Zeitpunkt oder eine Überdosierung Ihre Gesundheit sogar gefährden.

Jodtabletten sind ein Arzneimittel. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Gebrauchsinformation.

Jodtabletten haben bei jungen Menschen normalerweise keine Nebenwirkungen. Gefahr von Nebenwirkungen gibt es in der Regel nur bei:

  • Unkontrollierter Einnahme
  • Personen, die gegen Jod überempfindlich sind oder an Schilddrüsenerkrankungen leiden
  • Personen, die über 45 Jahre alt sind, weil für sie das gesundheitliche Risiko einer Schilddrüsenerkrankung durch die Einnahme von hoch dosiertem Kaliumjodid größer ist als eine Schädigung durch die radioaktive Strahlung.

Bitte verwechseln Sie die Jodtabletten für den Katastrophenschutz nicht mit Jodtabletten, die zur Behandlung von Schilddrüsenerkrankungen vom Arzt verschrieben werden. Die Tabletten für den Katastrophenfall sind hoch dosiert und enthalten etwa die 1000-fache Menge Jod.

Weitere Infos erhalten Sie jederzeit unter Jodblockade.de oder in den Empfehlungen der SSK.

Evakuierung, Sammelstellen, Notfallstationen

Bei einer Evakuierung spricht man von einer organisierten Verlegung von Menschen aus einem akut gefährdeten in ein sicheres Gebiet, wo sie vorrübergehend untergebracht, verpflegt und betreut werden.

Eine Evakuierung kann sinnvoll sein, wenn aufgrund einer zu erwartenden oder eingetretenen Freisetzung radioaktiver Stoffe die Schutzwirkung im Haus längerfristig nicht ausreichend ist. Besonders wirkungsvoll ist die Evakuierung als Schutzmaßnahme, wenn sie vor dem Durchzug der radioaktiven Wolke erfolgt. In bestimmten Situationen (z.B. bei langandauernden Freisetzungen) kann eine nachträgliche Evakuierung nach Freisetzung und während oder nach dem Durchzug der Wolke zur Verringerung der Strahlenexposition dennoch sinnvoll sein. Eine rasche Evakuierung kann bei schweren Unfällen insbesondere in der Zentral- oder Mittelzone erforderlich sein. Hier bedarf es explizit einer aktiven Unterstützung und Mitarbeit der Bevölkerung.

WICHTIG: Sollte eine Evakuierung erforderlich sein, wird die Katastrophenschutzbehörde in dem betroffenen Gebiet die Evakuierung anordnen. Die Information über die bei einer Evakuierung zu treffenden Maßnahmen (Evakuierungsroute, Aufnahmebereiche, Sammelstellen, Abfahrtzeiten an den Sammelstellen für Personen, denen kein eigener PKW zur Verfügung steht) wird lageabhängig über die Ihnen bekannten Warnmittel bekanntgegeben.

  • Eine Evakuierung erfolgt erst nach ausdrücklicher Anordnung der Behörden

  • Notgepäck für 2-3 Tage packen (Kleidung, Wäsche, Hygieneartikel, Medikamente, wichtige Papiere, Ausweise, Geld)

  • Nachbarn und hilfsbedürftige Personen informieren und unterstützen
  • Vor dem Verlassen: Elektrogeräte aus, Wasser/Gas schließen, Feuer löschen
  • Denken Sie auch an Ihre Haustiere

  • Mit Privat-KFZ: ausgewiesene Routen nutzen, Anweisungen der Polizei folgen
  • Ohne Privat-KFZ: Abholung an Sammelstellen 
  • Heimbewohner und Patienten in Krankenhäusern: behördlich organisierte Evakuierung

  • Bei ausreichender Zeit: zusammenfinden mit Familienangehörigen um Gebiet gemeinsam zu verlassen

  • Im Anschluss ggfs. Notfallstation aufsuchen

Die Unterbringung bei Verwandten und Bekannten in einem sicheren Gebiet ist ebenfalls sinnvoll und erwünscht! Besteht diese Möglichkeit nicht oder benötigen Sie Hilfe, können Sie sich im Aufnahmebereich an öffentliche Stellen richten, die Ihnen helfen.

Bei einem entsprechenden zeitlichen Verlauf des Unfalls veranlassen die Katastrophenschutzbehörden, dass Schulen und Kindergärten geschlossen bleiben oder geschlossen werden. Holen Sie Ihre Kinder nur dann aus Schulen und Kindergärten ab, wenn Sie hierzu ausdrücklich über die oben genannten Warnmittel aufgefordert werden. Sollte es zu einer Evakuierung kommen werden die Kinder zusammen mit Ihren Betreuern den gefährdeten Bereich verlassen. Eine Zusammenführung erfolgt dann in einem sicheren Bereich.

Sammelstellen dienen dem geordneten Sammeln der Bevölkerung ohne privatem Kfz und ihrer anschließenden Evakuierung durch bereitgestellte Verkehrsmittel

Sammelstellen sind für Zentral- und Mittelzone vorgeplant. Sie werden lagespezifisch bzw. situationsbedingt eingerichtet und über die bekannten Warnmittel kommuniziert.

Besteht Grund zur Annahme, dass Personen durch radioaktive Stoffe zu Schaden gekommen sind, werden sogenannte Notfallstationen eingerichtet.

Eine Notfallstation wird in einem sicheren Bereich errichtet und stellt für Sie ein Angebot zur medizinischen Erstversorgung dar. Bei Bedarf können etwaige Kontaminationen mit radioaktiven Stoffen festgestellt und beseitigt werden. Dies erfolgt durch Austausch der verunreinigten Kleidung und durch gründliches Waschen und Duschen. Sollten Sie sich während eines kerntechnischen Unfalls in dem von der radioaktiven Freisetzung betroffenen Gebiet aufgehalten haben oder wird es durch die Katastrophenschutzbehörde angeordnet, sollten Sie eine solche Notfallstation aufsuchen. Ärzte vor Ort entscheiden dann im Einzelfall über gegebenenfalls notwendig werdende medizinische Maßnahmen.

Die Örtlichkeiten der Notfallstationen werden situationsbedingt über die bekannten Warnmittel kommuniziert. Bei Bedarf können jederzeit weitere Stationen eingerichtet werden.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein eine solche Notfallstation aufzusuchen, so suchen sie sich außerhalb des betroffenen Gebietes eine Waschgelegenheit. Nach dem Ablegen von Oberkleidung und Schuhen waschen Sie zunächst Kopf, Hände und andere unbedeckte Körperflächen mit fließendem Wasser. Erst danach ist eine Dusche empfehlenswert. Verpacken Sie Ihre benutzte Kleidung, wenn möglich in einem luftdichten Beutel, so dass diese später auf Kontamination geprüft werden kann.

Grundlagen: Wie wirkt Radioaktivität auf den Menschen?

Werden radioaktive Stoffe unkontrolliert in stark erhöhtem Maße freigesetzt, sprechen Behörden von einem radiologischen Notfall. Die möglichen Ursachen für ein solches Ereignis sind dabei vielfältig: Sie reichen von Vorfällen in kerntechnischen Anlagen, etwa Kernkraftwerken oder End- und Zwischenlagern, über Transportunfälle bis zu sonstigen Zwischenfällen mit radioaktiven Strahlenquellen. Die Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt können lokal oder regional begrenzt sein, können sich aber auch über größere Bereiche und länderübergreifend erstrecken. 

Man unterscheidet zwischen drei Strahlungsarten: Alpha, Beta und Gamma Strahlung. Jede dieser Strahlungsarten kann durch verschiedene Materialien oder ausreichend Abstand davon abgehalten werden in unseren Körper einzudringen. Alphastrahlung reicht dabei in der Luft wenige Zentimeter und Betastrahlung einige Meter von ihrer Quelle aus. Gammastrahlung hingegen wird erst über größere Distanzen von mehreren 10 bis 100 Metern deutlich geschwächt. Alphastrahlung lässt sich bereits mithilfe eines Blatts Papier abschirmen, Betastrahlung durch Haut oder Glas und Gammastrahlung nur mithilfe von Blei und Beton. Generell gilt: Die Stärke der Strahlung nimmt mit zunehmender Entfernung zur Quelle ab. Gammastrahlung ist zwar schwer aufzuhalten, jedoch gesundheitlich weniger gefährlich. Alpha- und Betastrahlung hingegen schädigen deutlich mehr, wenn sie in den Körper gelangen.

Bei den Möglichkeiten der Strahlenexposition unterscheidet man zwischen innerer und äußerer Strahlung. Die innere Strahlung befindet sich bereits im Körper und wirkt von hier auf den Körper ein. Dies geschieht durch das Einatmen von radioaktiven Partikeln oder dem Genuss von kontaminierten Lebensmitteln. Die äußere Strahlung hingegen wirkt von außerhalb auf den Körper ein. Dies kann durch die vorbeiziehende radioaktive Wolke.

Die Wirkung der Radioaktivität auf den Menschen lässt sich in Akut- und Spätschäden einteilen. Akute Strahlenschäden treten sofort oder nach wenigen Tagen bzw. Wochen aufgrund von sehr hoher Strahleneinwirkung auf. Die Auswirkungen können bis zu unheilbaren Körperschäden führen. Für Spätschäden reicht bereits eine mittlere oder niedrige Strahlendosis aus. Oft zeigt sich deren Auswirkung erst nach Jahren oder Jahrzehnten. Insbesondere können die Häufigkeit von Krebserkrankungen und Missbildungen erhöht sein. Es gilt: Je höher die Dosis, desto höher der Schaden. Ziel der Katastrophenschutzbehörden ist es durch entsprechende Maßnahmen akute Strahlenschäden und mögliche Spätschäden zu vermeiden bzw. auf ein Minimum zu reduzieren.

Das ENSI ist die Aufsichtsbehörde für nukleare Sicherheit der schweizerischen Kernkraftwerke, u.a. für die Kernkraftwerke Beznau und Leibstadt.

Weitere Informationen

ENSI (Eidgenössisches Sicherheitsinspektorat)

Die Kernkraftwerke der Schweiz sind entsprechend ausgelegt, dass sie aus physikalischen Gründen nicht wie eine Atombombe explodieren können. Es besteht daher keine Gefahr der zerstörerischen Auswirkungen durch Hitze- und Druckwellen. Zusätzlich sind diese durch entsprechende Sicherheitseinrichtungen und vorgeplante Maßnahmen technisch so konzipiert, dass bei allen Arten von Störfällen ein nennenswerter Schaden in der Umgebung ausgeschlossen werden kann. Mehrfach vorhandene Sicherheitsbarrieren verhindern dabei, dass Radionuklide ins Freie gelangen, wo sie eine Gefahr für den Menschen darstellen können.

Trotz modernster Technik und Vorsorgemaßnahmen sind auch unwahrscheinliche Unfälle denkbar und es besteht zu jederzeit ein Restrisiko für Unfälle, die über den Rahmen der Auslegungsstörfälle hinausgehen. Unfälle wie 2011 in Fukushima oder 1986 in Tschernobyl führen die Gefahren und möglichen Schadensereignisse dieser Technologie deutlich vor Augen.

Ob und in welchem Umfang Sie im Fall eines kerntechnischen Unfalls betroffen sind hängt davon ab, wie hoch die Strahlenbelastung am Aufenthaltsort ist, wie lange man der Strahlung ausgesetzt ist und wie gut man sich dagegen abschirmen kann. 

Für die Strahlenbelastung kommt es darauf an, ob und wo Radioaktivität freigesetzt wird und wie die radioaktive Strahlung weitergetragen wird. Dafür ist es maßgeblich, in welcher Nähe man sich zum Unfallort befindet, in welche Richtung der Wind weht (dieser kann radioaktive Stoffe in Form einer radioaktiven Wolke über hunderte Kilometer weit tragen) und wie hoch die Menge der freigesetzten Stoffe ist. Insbesondere bei Regen werden radioaktive Stoffe in Form von Staubteilchen aus der Wolke ausgewaschen und mit Regentropfen etwa 100-mal schneller auf Pflanzen und Böden abgelagert als bei trockenem Wetter. Auch Schneefall trägt zur Verbreitung der Radioaktivität bei. Schneeflocken haben eine große Oberfläche und binden noch mehr radioaktive Partikel als Regen.

Das Regierungspräsidium Freiburg entscheidet als höhere Katastrophenschutzbehörde im Falle eines kerntechnischen Unfalls in den grenznahen Schweizer Kernkraftwerken Beznau und Leibstadt welche Schutzmaßnahmen zu treffen sind und in welchem Gebiet diese vorgenommen werden sollen. Die Einsatzorganisationen und Hilfsdienste setzen die notwendigen Maßnahmen dann vor Ort um. 

Radioaktive Strahlung ist geruchslos und für den Menschen nicht wahrnehmbar ist. Sie ist nur mit entsprechenden Messgeräten feststellbar. Dennoch kann stellt die Strahlung ein enormes Gesundheitsrisiko darstellen. Denn radioaktive Stoffe senden energiereiche, ionisierende Strahlung aus, welche lebende Zellen schädigen und diese abtöten oder Krebs hervorrufen können.

Trotz der potenziellen Gefahren ionisierender Strahlung ist der Mensch in seiner täglichen Umgebung ständig einer gewissen Strahlenbelastung ausgesetzt, ohne dass dies zwangsläufig negative Auswirkungen hat. Diese entsteht in erster Linie durch natürliche Quellen. Dazu zählt vor allem kosmische Strahlung aus dem Weltall, deren Intensität mit zunehmender Höhe ansteigt, etwa bei Flugreisen oder in Gebirgsregionen. Hinzu kommt die sogenannte terrestrische Strahlung aus natürlichen Radionukliden in Böden und Gesteinen der Erdkruste. Zusätzlich ist der Mensch einer zivilisatorisch bedingten Strahleneinwirkung (künstliche Strahlung) ausgesetzt. Sie kommt im Wesentlichen durch den Strahleneinsatz in der Medizin, dem Einsatz von Kerntechnik und der Anwendung ionisierender Strahlen in Wissenschaft, Technik und Haushalt zustande. Insgesamt ist die natürliche Strahlenbelastung jedoch deutlich höher als jene, die durch den regulären Betrieb kerntechnischer Anlagen verursacht wird.

Um die Bevölkerung zu schützen, sind gesetzliche Grenzwerte festgelegt. Diese beziehen sich auf die Summe aller Strahlenexpositionen innerhalb eines Jahres und sind bewusst sehr niedrig angesetzt. Werden sie im Jahresverlauf eingehalten, gilt die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten gesundheitlicher Folgen als sehr gering. Strahlung ist also ein fester Bestandteil unseres Lebens und eine natürliche Strahlenbelastung in geringer Dosis im Normalfall kein Problem. Dennoch ist ein vorsichtiger Umgang mit Strahlung wichtig.

Mithilfe der INES-Skala (International Nuclear Event Scale“) lässt sich die Schwere eines Ereignisses in einem Kernkraftwerk anhand von sieben Stufen kategorisieren: Sie ist die internationale Bewertungsskala für bedeutsame Ereignisse in kerntechnischen Einrichtungen und wurde von der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) entwickelt. Es erleichtert die gegenseitige Verständigung zwischen Fachleuten, Medien sowie der Öffentlichkeit und informiert die Bevölkerung rasch über die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses. Bei Störfällen und leichten Unfällen bis Stufe vier sind keinerlei (zusätzliche) Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in der Umgebung erforderlich. In Stufe fünf können einzelne Maßnahmen des Katastrophenschutzes erforderlich werden. Ab den Stufen sechs und sieben werden umfangreichere Maßnahmen notwendig. Ereignisse unterhalb der INES-Stufe eins, der sogenannten „Stufe Null“, haben keine sicherheitstechnische Bedeutung. 

Um schnell vor erhöhter Strahlung etwa durch einen Schadenfall in einem Kernreaktor warnen zu können stehen unterschiedliche Messnetze in Deutschland als auch der Schweiz zur Verfügung. Diese überwachen dauerhaft die Gamma-Ortsdosisleistung an verschiedenen Orten und haben eine wichtige Frühwarnfunktion, um erhöhte Strahlung durch radioaktive Stoffe in der Luft schnell zu erkennen. Beim Überschreiten von Warnschwellen erfolgt eine automatisierte Alarmierung der zuständigen Stellen.

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) betreibt in ganz Deutschland rund 1700 solcher Messtationen, davon befinden sich 210 in Baden-Württemberg. Die Daten können im Internet unter https://odlinfo.bfs.de/ jederzeit abgerufen werden.

Ebenfalls betreibt das Umweltministerium BW als atomrechtliche Aufsichtsbehörde ein computergestütztes System zur Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ). Die KFÜ ist ein System zur Onlineüberwachung der kerntechnischen Anlagen in Baden-Württemberg und der Umgebung grenznaher Anlagen wie Beznau (KKB) und Leibstadt (KKL). Das System alarmiert beim Überschreiten von Warnschwellen selbständig die zuständigen Stellen. Ebenfalls werden Daten der Schweizer Onlinemessnetze übertragen. Bei Bedarf können Daten weiterer Quellen wie zum Beispiel der zehn mobilen Strahlenspürtrupps, die im Regierungsbezirk Freiburg zur Verfügung stehen, hochgeladen werden. Aktuelle Ortsdosisleistungen können unter folgender Webseite aufgerufen werden: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/radioaktivitaet/ortsdosisleistung#karte

Auch das Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) der Schweiz betreibt Messtationen. Messwerte der Radioaktivität für das Kernkraftwerk Beznau und Leibstadt können hier abgerufen werden: Messwerte Radioaktivität » ENSI .

Kernkraftwerk Fessenheim (abgeschaltet)

Seit dem Jahr 2020 ist das Kernkraftwerk Fessenheim endgültig stillgelegt. Der Reaktorblock Nr. 1 wurde am 22. Februar 2020 stillgelegt, die Stilllegung von Reaktorblock Nr. 2 erfolgte am 29. Juni 2020. Nach der Stilllegung der beiden Reaktoren wurden die Brennelemente sukzessive bis Ende August 2022 aus den Reaktoren und den Abklingbecken entfernt und nach La Hague (Normandie) abtransportiert. Laut Betreiber wurde hiermit rund 99 Prozent der Radioaktivität am Standort Fessenheim entfernt. Die Rückbaugenehmigung zum Abbruch des Werkes, speziell des nuklearen Teils, ist aktuell noch nicht erteilt.

Zurzeit befindet sich das Werk in der sog. „Vor-Rückbauphase“. Juristisch gesehen ist das ehemalige KKW Fessenheim nach französischem Recht nach wie vor eine „INB“ (Installation Nucléaire de Base), also eine kerntechnische Anlage, die weiterhin einer behördlichen Überwachung bedarf. Diese Phase bedeutet außerdem, dass das Kernkraftwerk technisch und administrativ auf den eigentlichen Abbau, d. h. den Rückbau der beiden Reaktoren, vorbereitet wird.

Mit dem Inkrafttreten der Rückbaugenehmigung ist voraussichtlich nicht vor 2026 zu rechnen. Der vollständige Rückbau des Kernkraftwerkes soll im Jahr 2040 abgeschlossen sein.

Durch eine im Jahr 2024 abgeschlossene Vereinbarung zwischen dem Regierungspräsidium Freiburg und der Präfektur Haut-Rhin ist jedoch weiterhin eine Informationsübermittlung bei Ereignissen auf dem Gelände des ehemaligen Kernkraftwerks Fessenheim sichergestellt.

Wo bekomme ich weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Notfallschutz?