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Medienmitteilung

Verkehrsfreigabe der Behelfsbrücke in Allensbach (B 33, Kreis Konstanz) am Mittwoch, 7. August

Dann besteht wieder eine Direktverbindung zwischen dem Kernort Allensbach und dem Gewerbegebiet.

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Die neue Behelfsbrücke über die B 33 an der Kaltbrunner Straße in Allensbach (Kreis Konstanz) wird voraussichtlich am Mittwoch, 7. August, für den Verkehr freigegeben. Dann besteht für alle Verkehrsteilnehmenden wieder eine Direktverbindung zwischen dem Kernort Allensbach und dem Gewerbegebiet mit seinen Einkaufs- und Dienstleistungsangeboten. Die Umleitung über Wirtschaftswege, Holzgassenbrücke und Reihetal entfällt. Wie das Regierungspräsidium Freiburg mitteilt, wird die Freigabe im Tagesverlauf erfolgen. Der genaue Zeitpunkt stehe noch nicht fest.

Nachdem die Behelfsbrücke Mitte Juli in mehreren Etappen eingehoben wurde, folgten die notwendigen Asphaltarbeiten an den Rampen sowie den Geh- und Radwegen. Um den Zeitplan einzuhalten, werden noch bis kurz vor Verkehrsfreigabe umfangreiche Restarbeiten durchgeführt. Dazu gehören die Montage von Leitplanken, Absturzsicherungen für Fußgänger und Radfahrer, Straßenmarkierungen sowie zusätzliche Bankettarbeiten.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Behelfsbrücke wird auf 30 Stundenkilometer begrenzt. Die Brücke wird für voraussichtlich fünf Jahre in Benutzung sein, bis sie durch ein endgültiges Bauwerk über die neue B 33 ersetzt wird.

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