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Medienmitteilung

Regierungspräsidium erlässt Planfeststellungsbeschluss für den Neubau eines Geh- und Radwegs entlang der L 194 zwischen Eigeltingen und Nenzingen (Kreis Konstanz)

Unterlagen liegen ab Dienstag, 21. September, in den Gemeinden Eigeltingen und Orsingen-Nenzingen aus

 

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Ein Radfahrer ist auf einem Fahrradweg unterwegs

Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau eines Geh- und Radwegs entlang der L 194 zwischen Eigeltingen und Nenzingen (Landkreis Konstanz) erlassen. Damit erteilt das RP dem Land Baden-Württemberg das Baurecht für das Vorhaben.

Wie das RP mitteilt, werden der Beschluss sowie die planfestgestellten Unterlagen ab Dienstag, 21. September, in den Gemeinden Eigeltingen und Orsingen-Nenzingen für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausliegen.

Mit dem Bau des Radweges werde eine letzte Lücke im Radwegnetz an der freien Strecke entlang der L 194 im Bereich der Neubauleitung Singen geschlossen, heißt es aus dem RP. Ziel des Vorhabens sei es, auf diesem Ab-schnitt die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.

Derzeit müssen Radfahrer einen Umweg über Orsingen nehmen, da das Fahren auf der L 194 aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens zu gefährlich ist, zumal die Kraftfahrer aufgrund der geraden Strecke oftmals mit hoher Geschwindigkeit unterwegs sind.

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