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Umwelt, Naturschutz und Hochwasserschutz

Planfeststellung für die Erweiterung des Kraftwerks Rheinfelden eingeleitet

Planunterlagen können ab sofort eingesehen werden

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Luftaufnahme Kraftwerk Rheinfelden

Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat das Planfeststellungsverfahren für die Vertiefung des Rheins („Rheinfelden 20plus“) eingeleitet. Antragsteller ist die Naturenergie Hochrhein AG (neag).

Die Planunterlagen können ab sofort auf der Internetseite des RP eingesehen und heruntergeladen werden. Dort wird unter anderem auch über die Möglichkeit zur Erhebung von Einwendungen informiert.  Zudem können die Pläne bis einschließlich 9. Februar auf den Internetseiten der Gemeinden Rheinfelden und Schwörstadt eingesehen werden. Die Unterlagen liegen in diesem Zeitraum auch in Papierform bei der Stadtverwaltung Rheinfelden aus. 

Die neag möchte das Flussbett des Rheins oberhalb und unterhalb des Kraftwerks Rheinfelden (KWR) in der Mitte des Flusses vertiefen. Dafür sollen am deutschen Ufer für die Dauer der Aushubarbeiten zwei temporäre Anlegestellen oberhalb und unterhalb des Kraftwerks gebaut werden. Über diese soll das dem Fluss entnommene Material von Schiffen auf LKW verladen und abtransportiert werden. Die Flussvertiefung und sämtliche damit verbundenen Arbeiten firmieren unter „Rheinfelden 20plus“.  

Nach Auskunft des RP soll die Vertiefung des Rheins zu einer Erhöhung der Energieproduktion aus Wasserkraft um 20 Millionen Kilowattstunden im Jahr führen – das entspricht etwa dem Jahresverbrauch von 6000 Vier-Personen-Haushalten. Dafür ist sowohl ein Planfeststellungsverfahren für den Gewässerausbau als auch ein wasserrechtliches Zulassungsverfahren für die Errichtung der temporären Anlegestellen notwendig. Das RP führt beide Verfahren parallel und mit einheitlichen Antragsunterlagen durch.

Eingriffe am Grenzfluss Hochrhein betreffen sowohl deutsches als auch schweizerisches Territorium. Deshalb führen die Schweizer Behörden parallel zu den deutschen Verfahren ein Bewilligungsverfahren durch. Das RP steht mit der verfahrensführenden Behörde in der Schweiz, dem Bundesamt für Energie, in kontinuierlichem und engem Austausch und koordiniert das deutsche mit dem schweizerischen Verfahren. Am Ende werden beide Behörden jeweils eine eigene, aber mit dem anderen Land abgestimmte Entscheidung erlassen.

Antragsunterlagen und weitere Infos
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