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Aktuelle Meldung

Anträge zur Entschädigung für Verdienstausfälle nach dem Infektionsschutzgesetz können online eingereicht werden - www.ifsg-online.de

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Den Regierungspräsidien in Baden-Württemberg wurde die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen zur Entschädigung für Verdienstausfälle nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 56, 57und 58) übertragen. Das Regierungspräsidium Freiburg ist für Antragsteller ausdem Regierungsbezirk Freiburg die zuständige Stelle. Bitte stellen Sie Ihren Antrag ab sofort über das bundesweite Online-Portal http://www.ifsg-online.de.

Haben Sie Fragen zu den Anspruchsvoraussetzungen und zur Antragstellung? Im länderübergreifenden Online-Portal finden Sie umfassende Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen. Darüberhinaus erreichen Sie uns per E-Mail an  Entschaedigung-ifsg@rpf.bwl.de und per Telefon über 0761 208 4600.​

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Stellvertretender Pressesprecher
0761 208-1039
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Social Media und Online-Kommunikation
0761 208-1040
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