Kontakt
Die Kontaktdaten für Anträge nach LIFG lauten:
Regierungspräsidium Freiburg
79083 Freiburg i. Br.
poststelle@rpf.bwl.de
InformationspflichtLandesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG)
Ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen des Regierungspräsidiums gewährleistet das neue Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG).
Besondere Rechtsvorschriften zum Informationszugang (z. B. Umwelt- und Verbraucherinformationsrecht) gehen dem LIFG vor, sofern sie den Zugang abschließend regeln. Ein Antrag kann gestellt werden von allen natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts sowie deren Zusammenschlüssen, soweit diese organisatorisch hinreichend verfestigt sind.
Eine Begründung eines Informationsinteresses ist nicht erforderlich.
Der Antrag ist abzulehnen, soweit das Regierungspräsidium nach § 2 LIFG vom Anwendungsbereich ausgenommen ist oder wenn ein Ablehnungsgrund zum Schutz von besonderen öffentlichen Belangen nach § 4 LIFG, zum Schutz personenbezogener Daten nach § 5 LIFG oder zum Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nach § 6 LIFG vorliegt. Eine Ablehnung kommt aus den in § 9 Abs. 3 LIFG genannten Gründen (z. B. unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand) in Betracht.
Regelungen zu Antrag und Verfahren sind in § 7 LIFG, § 8 LIFG und § 9 LIFG enthalten. Der Antrag kann formfrei gestellt werden, die antragstellende Person muss identifizierbar sein. Der Antrag muss erkennen lassen, zu welchen Informationen der Zugang gewünscht wird.
Um dem Regierungspräsidium das Auffinden der gewünschten Information zu erleichtern, ist es hilfreich, möglichst konkrete Angaben zu dem Vorgang zu machen. Sinnvoll sind z. B. die Angabe des Aktenzeichens, der Bearbeiterin oder des Bearbeiters sowie Hintergrundinformationen und Zusammenhänge oder Hinweise zu bereits erfolgten Anfragen.
Die Kontaktdaten für Anträge nach LIFG lauten:
Regierungspräsidium Freiburg, 79083 Freiburg i. Br.
poststelle@rpf.bwl.de
Es wird die schriftliche oder elektronische Antragstellung empfohlen.
Auch ohne einen Antrag sind viele Informationen aus dem Regierungspräsidium für Sie abrufbar:
Unser Organigramm und Informationen zu unseren Abteilungen geben Ihnen einen Einblick in unser Haus.
Medienmitteilungen, Publikationen und sonstige Informationen sind auf dieser Homepage abrufbar.