Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG, Gemarkung Leiberstung, Gemeinde Sinzheim, Landkreis RastattPlanfeststellungsverfahren zur Erteilung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans für die Fortführung und Erweiterung des Tagebaubetriebes „Baggersee Leiberstung“
Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG, Gemarkung Leiberstung, Gemeinde Sinzheim, Landkreis RastattPlanfeststellungsverfahren zur Erteilung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans für die Fortführung und Erweiterung des Tagebaubetriebes „Baggersee Leiberstung“
Das Regierungspräsidium Freiburg führt als zuständige Genehmigungsbehörde ein Planfeststellungsverfahren zur Erteilung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans für die Fortführung und Erweiterung des Tagebaubetriebes „Baggersee Leiberstung“ durch.
Antragstellerin ist die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG, 76473 Iffezheim
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinden Sinzheim und Rheinmünster
Das Planfeststellungsverfahren im Überblick
Die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG betreibt auf der Gemarkung Leiberstung der Gemeinde Sinzheim auf der Grundlage bergrechtlicher Zulassungen den Tagebaubetrieb „Baggersee Leiberstung“ zur Gewinnung von Quarzsand und Quarzkies im Nassabbauverfahren.
Mit Schreiben vom 22.12.2022 beantragt die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG die Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans für die Fortführung des bestehenden Tagebaubetriebes „Baggersee Leiberstung“ sowie für die Erweiterung der Abbauflächen um 9,1 ha gegen Südwesten und für die zusätzliche Vertiefung des nordwestlichen Teils des bestehenden Baggersees.
Für dieses Planfeststellungsverfahren erfolgte bereits im Jahr 2023 eine Beteiligung der Öffentlichkeit mittels Bekanntmachung des Vorhabens und Auslegung des Antrages.
Im Wege des Zulassungsverfahrens wurde die Änderung des Vorhabens notwendig. Die Änderung besteht darin, dass die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG von der zusätzlichen Vertiefung des nordwestlichen Teils des Baggersees absieht und dies nun nicht mehr Gegenstand des Antrages ist. Weiter umfasst die Planänderung einen Betrieb der Tagebaustätte von 20 Jahren anstatt der vorgesehenen 15 Jahre.
Mit Schreiben von 31.07.2025 legt die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG den geänderten Antrag einschließlich der überarbeiteten Planunterlagen vor.
Der Antrag auf Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans schließt folgende Anträge mit ein:
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Antrag auf Genehmigung zum Bau einer Werksstraße gemäß § 57a Bundesberggesetz
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Antrag auf Genehmigung zur Verlegung des Schmutzwasserfreispiegelkanals, der Telekomleitung, Frischwasserleitung und Datennetzleitung sowie zum Neubau eines Pumpwerks für den verlegten Schmutzwasserkanal gemäß § 49 Landesbauordnung
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Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für den Ausbau des Baggersees und für die Verlegung des Bannwaldgrabens gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz
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Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser für betriebliche Zwecke gemäß § 12 Wasserhaushaltsgesetz
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Antrag auf naturschutzrechtliche Genehmigung nach § 15 Bundnaturschutzgesetz i. V. m. § 17 Abs. 1 Bundnaturschutzgesetz
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Antrag auf Ausnahme nach § 30 Abs. 3 Bundnaturschutzgesetz von den Verboten des § 30 Abs. 2 Bundnaturschutzgesetz für gesetzlich geschützte Biotope
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Antrag auf Genehmigung für die dauerhafte Waldumwandlung von ca. 5.708 m² Wald gemäß § 9 Landeswaldgesetz
Die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans bedarf nach § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. Des Weiteren besteht für das Vorhaben nach § 6 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und § 57c BBergG i. V. m. § 1 Ziff. 1 b) aa) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Es liegen folgende entscheidungserhebliche Berichte zum Vorhaben vor:
Erläuterungsbericht zum Vorhaben, Bodenbewertung und Bodenschutzkonzept, Schalltechnische Untersuchung, Artenschutzrechtliche Verträglichkeitsstudie, Landschaftspflegerischer Begleitplan und Eingriffs- und Ausgleichsbewertung, Natura 2000-Verträglichkeitsstudie, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, Limnologisches Gutachten, Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht