Referat 83Waldpolitik und Körperschaftsdirektion

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Referatsleitung
Stellvertretung
Unsere Aufgaben
Wir sind landesweit zuständig für die Allgemeine Forstpolitik auf der Grundlage des Landeswaldgesetzes (LWaldG), für Forstrechtliche Genehmigungen im Zusammenhang mit Waldinanspruchnahmen, für Raumordnung, Landesplanung sowie Bauleitplanung und nehmen die Aufgaben als Träger öffentlicher Belange für alle Waldbesitzarten wahr.
Außerdem üben wir die Geschäftsführung für die Körperschaftsforstdirektion aus, sodass wir Ansprechpartner für Kommunen und weitere Körperschaften bei forstpolitischen Fragen deren Wald betreffend sind.
Wir sind landesweit zuständig für:
- Forstrechtliche Genehmigungen, insbesondere Waldumwandlungen im Zusammenhang mit Infrastrukturprojekten, Baugebieten und Windkraftanlagen. Wir legen die hierfür erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen fest.
- Beteiligung an Planungsverfahren als Träger öffentlicher Belange bei allen den Wald betreffenden Vorhaben, wie z.B. Raumordnungs- oder Planfeststellungsverfahren für Straßen und Schienen.
- Fragen im Zusammenhang mit dem Themenkomplex „Erholung im Wald“, bzw. Unterstützung der unteren Forstbehörden bei Fragen zu „Betreten des Waldes“. Hierunter fallen auch organisierte Veranstaltungen.
- Die Geschäftsführung der Körperschaftsforstdirektion Freiburg als landesweit zuständige höhere Forstbehörde für den Kommunal- und sonstigen Körperschaftswald.
- Beratung waldbesitzender Kommunen.
- Koordinierung der Bereuungstätigkeit der unteren Forstbehörden im Kleinprivatwald.
Wir betreuen und beaufsichtigen forsthoheitlich den Körperschafts-, den Staats- und Privatwald:
- Beratung waldbesitzender Kommunen in allen forstlichen Fragen.
- Koordinierung und Überwachung der Betreuungstätigkeit der Unteren Forstbehörden im Kleinprivatwald.