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Referat 54.5Strahlenschutz

Benedikt Vogt

Kontakt

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Referatsleitung

Benedikt Vogt
Ltd. Technischer Direktor
0761 208-2180
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Stellvertretung

N.N.
0761 208-0
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Unsere Aufgaben

Im Referat 54.5 sind wir für die Umsetzung des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in Medizin, Forschung, Industrie, im Gewerbe und öffentlichen Dienst zuständig. Insbesondere erteilen wir die erforderlichen Genehmigungen in Zusammenhang mit ionisierender Strahlung und überwachen die Einhaltung des Strahlenschutzrechts.

Im Rahmen des Strahlenschutzes sind wir Ihr Ansprechpartner für:

  • den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen,
  • den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung (z.B. Beschleuniger),
  • die Freigabe von radioaktiven Abfällen oder von Gebäuden,
  • die Tätigkeit in fremden Einrichtungen,
  • die Genehmigung von Teleradiologie,
  • die Registrierung von Strahlenpässen,
  • den Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern,
  • die Erteilung von Fachkunden und Kenntnissen im Strahlenschutz,
  • und radioaktive Funde. 

Weitere Informationen

Antragsformular wird ausgefüllt
Merkblätter, Formulare und Antragsvordrucke
Röntgenaufnahmen
Zuständigkeiten und allgemeine Informationen
Strahlenmessgerät
Erkenntnisse des Aufsichtsprogramms 2023