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Integriertes RheinprogrammAntworten auf häufig gestellte Fragen zum Rückhalteraum Wyhl/ Weisweil

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Die vielfältigen Themen rund um den Hochwasserrückhalteraum Wyhl/ Weisweil wurden transparent in der Planungsphase und im anschließenden formellen Planfeststellungverfahren bzw. beim Erörterungstermin im Mai 2022 intensiv besprochen. Das für das Verfahren zuständige Landratsamt Emmendingen hat alle Einwendungen geprüft und abgewogen.

Alle Informationen (Planunterlagen, Dokumentation des Erörterungstermin und der Planfeststellungsbeschluss) finden sich auf der Internetseite des Landratsamtes.

In den nachfolgenden FAQs lassen sich auch Links zu Präsentationen finden, die beim Erörterungstermin zu verschiedenen Themen gezeigt wurden.

Planung des Rückhalteraums Wyhl/ Weisweil

Die Planung für den Rückhalteraum wurde nach den aktuellen fachlichen und rechtlichen Anforderungen erstellt. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens wurden insbesondere die naturräumlichen Daten plausibilisiert und in Teilen aktualisiert.

Während der Planungsphase war das IRP mit allen Akteuren vor Ort (insbesondere Kommunen, Bürgerinnen und Bürgern sowie der Bürgerinitiative) im intensiven Austausch. Es wurden Konfliktthemen herausgearbeitet, Einwände und Anregungen diskutiert und wo immer möglich und mit einem wirksamen, umweltverträglichen Hochwasserschutz vereinbar, gemeinsam getragene Lösungen gesucht. 

Es fanden seit 1996 zahlreiche Gemeinderatssitzungen, Bürgerversammlungen, Veranstaltungen mit Abgeordneten und Informationsabende statt. Im Jahr 2003 wurde einer die Planung begleitende Arbeitsgruppe geschaffen. In der Folge wurden über Jahre hinweg im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in insgesamt zehn Arbeitsgruppensitzungen der AG „Wyhl/Weisweil“ von Mitte 2004 bis Mitte 2019 mit den Gemeinden und der Bürgerinitiative „Polder Wyhl/Weisweil so nitt e.V.“ (BI) das öffentliche Interesse sowie der Gestaltungsspielraum beteiligter Akteure intensiv geprüft und abgestimmt. So konnte in verschiedenen Punkten Einigung erzielt werden.

Im anschließenden Genehmigungsverfahren wurden diese gemeinsam erarbeiteten Lösungen festgeschrieben. Darüber hinaus wurden alle Einwendungen im formellen Planfeststellungsverfahren durch das RP gegenüber dem Landratsamt beantwortet. Das Landratsamt hat alle Einwendungen geprüft und abgewogen. Dort wo es möglich war, wurden Anregungen in den Planfeststellungsbeschluss übernommen bzw. auch Auflagen formuliert. 

Planfeststellungsbeschluss

Bau und Betrieb des Rückhalteraums Wyhl/ Weisweil

Es ist geplant, spätestens Anfang 2026 mit der Umsetzung erster Maßnahmen zu beginnen.

Alle vorgesehenen Baumaßnahmen sind vollumfänglich für den künftigen Einsatz zum Hochwasserschutz erforderlich. Für Ökologische Flutungen sind darüber hinaus keine zusätzlichen Baumaßnahmen notwendig. Deren Umfang ist allein durch die Steuerung der Bauwerke im künftigen Betrieb bestimmt.

Das Regierungspräsidium informiert rechtzeitig zu aktuellen Baumaßnahmen. Neben der Info in Amtsblättern oder Medien haben Interessierte auf dieser Internetseite hier die Möglichkeit, sich Interessierte für einen Newsletter anmelden. Auch über die Tagespresse und in den Amtsblättern der Gemeinden wird informiert. Vor Beginn größerer Bauabschnitte wird es diverse Infoblätter geben sowie die Möglichkeit, sich über unsere “offene Baustelle” selbst ein Bild vor Ort zu machen.

Für den Rückhalteraum Wyhl/ Weisweil beträgt die veranschlagte Gesamtbauzeit ca. zehn bis elf Jahre, so dass mit einer Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme des Rückhalteraumes frühestens im Jahr 2037 gerechnet werden kann.

Auf unserer Internetseite www.rhr-ww.irp-bw.de besteht die Möglichkeit, die aktuellen Grundwasserstände in den Ortslagen abzurufen. Beim Anklicken einer Messstelle öffnet sich ein Fenster, in dem ein 14-Tage umfassendes Verlaufsdiagramm der Grundwasserstandshöhen dargestellt ist. Vergleichsdaten zur Einordnung der Messwerte im Diagramm sind in einer Tabelle darunter aufgeführt.

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen der öffentlichen Trinkwasserversorgung sind nicht zu erwarten. Das Landratsamt hat in seiner Abwägung für die unterschiedlichen Trinkwasserversorgungen alle Aspekte geprüft und im Planfeststellungsbeschluss (Kapitel 2.2.3.4.2. Grundwasser) bewertet. 

Präsentation Trinkwasserversorgung

Auswirkungen des Klimawandels

Im Rahmen des Kooperationsvorhabens KLIWA bewertet das Land aktuelle Klimaprojektionen immer wieder neu. Nach heutigem Kenntnisstand kann es künftig zu häufigeren und gegebenenfalls extremeren Hochwasserereignissen am Rhein kommen. Der mittlere jährliche Hochwasserabfluss könnte zunehmen. Die durch den Klimawandel möglicherweise häufigeren Hochwasserereignisse können zu entsprechend häufigeren Einsätzen der Rückhalteräume zum Hochwasserschutz führen.

Die für die Ausbildung der Auenstufen und die Anpassung des Naturraums in den Rückhalteräumen relevanten größeren Flutungsereignisse werden in Zukunft demnach nicht abnehmen und ausreichende Wassermengen zur Verfügung stehen. Ökologische Flutungen, die auch weiterhin mit den natürlichen Abflüssen im Rhein korrespondieren, bleiben daher als zentrale Vermeidungs- bzw. Ersatzmaßnahme gegenüber Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch die Hochwasserrückhaltung auch künftig möglich und notwendig.

Einklang mit dem Schutz der Natur und Landschaft

Seit 1964 ist der Rheinwald von Wyhl und Weisweil aufgrund des Staustufenbaus von Überflutungen des Rheins abgeschnitten. Seitdem haben sich „trockene“ Waldlebensräume entwickelt. 

In der Verordnung des Naturschutzgebiets heißt es: „Die im Rahmen des Integrierten Rheinprogramms des Landes Baden - Württemberg geplanten Maßnahmen zur regelmäßigen Wiederüberflutung der ehemaligen Überflutungsaue und zur Verbesserung der Überflutungen in der bestehenden Überflutungsaue dienen dem Schutzzweck.“ (§ 3 Abs. 1 der NSG-Verordnung vom 20. Februar 1998). So wurde bereits damals von der Höheren Naturschutzbehörde gesehen, dass durch Hochwasserrückhaltungen und Ökologische Flutungen langfristig die Verhältnisse der auentypischen Tier- und Pflanzenwelt verbessert werden und sich entsprechende Lebensräume und Lebensstätten ausdehnen. 

Ökologische Flutungen und Schlutenlösung

Heute leben im Rheinwald von Wyhl und Weisweil größtenteils Tier- und Pflanzenarten, die nicht mehr über Verhaltensweisen und Anpassungen an das Überflutungsgeschehen in der Rheinaue verfügen. Entsprechend wird es durch Hochwassereinsätze im Rückhalteraum zur Beeinträchtigung und zum Verlust von Individuen bzw. Arten kommen, die nicht überflutungstolerant sind. Da Hochwassereinsätze sehr selten erfolgen, käme es ohne entsprechende Anpassungsmaßnahmen aber immer wieder zu diesen Schäden an Flora und Fauna, da in der Zwischenzeit die Waldlebensräume „trocken“ bleiben. Langfristig würde sich der Zustand und die ökologische Wertigkeit des Naturraums verschlechtern.

Präsentation Ökologische Flutungen

 

Um diese Schäden zu vermeiden, bedarf es regelmäßiger Überflutungen, die an wenigen Tagen im Jahr auch in die Fläche des Rückhalteraumes reichen. Dies führt dazu, dass hochwassertolerante Pflanzen- und Tierarten nachhaltig gefördert und erhalten werden. Trockenheitsliebende Arten hingegen werden verdrängt. Dies ist notwendiger Bestandteil eines langfristigen Anpassungsprozesses hin zu auentypischen Lebensgemeinschaften. Die Verhältnisse vor dem Bau der Staustufen bis 1977 oder auch in den heute noch bestehenden Überflutungsgebieten im Naturschutzgebiet Taubergießen und den Rastatter Rheinauen sind hierfür Beispiel gebend. 

Auf den an Überflutungen angepassten Flächen können artenreiche und an Überflutungen angepasste Lebensgemeinschaften zunehmen und sich aueähnliche Verhältnisse entwickeln. So entsteht langfristig ein ökologisch hochwertiger Lebensraum.

Präsentation Ökologische Flutungen

 

Das bestehende Schlutensystem ist ein wichtiger Bestandteil der Ökologischen Flutungen. Es hat eine zentrale Rolle bei der Befüllung und Entleerung des Rückhalteraumes. Die Durchströmung der Gewässer und Schluten nimmt den größeren Anteil der Ökologischen Flutungen ein. So werden an etwa 38 Tagen (Langjähriges Mittel) ausschließlich die Schluten geflutet und somit nur einzelne Wegeführungen, die durch Furten führen, unterbrochen. Dies reicht alleine aber nicht aus. An etwa 19 Tagen im Jahr kommt es zu einer flächigen Überströmung des Rückhalteraums. Dies passiert auch nicht am Stück, sondern je nach Größe des Rheinabflusses und kann sich von Jahr zu Jahr in Dauer und Intensität unterscheiden. 

Auentypische Verhältnisse wiederherzustellen, die das gesamte Spektrum intakter Auenfunktionen umfassen, ist am ausgebauten staugeregelten Rhein aufgrund der heutigen Rahmenbedingungen nicht mehr möglich. Im Rahmen des IRP wird daher angestrebt, die Flutungsverhältnisse so auenähnlich wie möglich unter den heutigen Rahmenbedingungen zu gestalten.

Bei der Schlutenlösung soll das Wasser überwiegend durch vorhandene Schluten und Geländerinnen strömen und nicht über die Ufer treten. Die umgebenden Flächen blieben weitgehend trocken. Im Vergleich zu den Ökologischen Flutungen fehlt der Schlutenlösung die flächige Wirkung, da diese an wenigen Tagen im Jahr (19 Tage im langjährigen Mittel) in die Fläche gehen. 

Präsentation Ökologische Flutungen / Ökologische Schlutenlösung

Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) wurde der Vorschlag der Schlutenlösung intensiv und gleichwertig zu den Ökologischen Flutungen geprüft. Das Ergebnis des UVS-Gutachters ist, dass die Schlutenlösung auch kombiniert mit waldwirtschaftlichen Maßnahmen dem Vorsorgeprinzip des Naturschutzrechts und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht in dem erforderlichen und möglichen Maße Rechnung trägt.

Die vorgeschlagenen waldwirtschaftlichen Maßnahmen, um einen hochwassertoleranten Wald zu schaffen, lassen alle anderen Pflanzen und Tiere im Rückhalteraum außer Acht. Die erforderliche Umgestaltung zu einem überflutungstoleranten Naturraum würde nicht in vollem Umfang erfolgen. Alle anderen, nicht hochwassertoleranten Lebewesen (Pflanzen, Tiere, Pilze, Flechten) würden weiterhin statistisch alle 10 Jahre durch Hochwassereinsätze erheblich beeinträchtigt werden. Hochwassertolerante Tier- und Pflanzenarten könnten sich nicht etablieren, überflutungstolerante Lebensgemeinschaften nicht entwickeln. Die Vielfalt an Leben im Mosaik der Auen ginge verloren bzw. könnte sich aufgrund fehlender flächenhafter Überflutungen nicht entwickeln. 

Präsentation Ökologische Flutungen / Ökologische Schlutenlösung

Das Regierungspräsidium ist rechtlich verpflichtet, Ökologische Flutungen als Minderungsmaßnahme durchzuführen. Eine Abwägung über den Energieverbrauch der damit verbundenen Schutzmaßnahmen ist nicht möglich. Dies wurde im Planfeststellungsbeschluss  (Kapitel 4.17.2. Auswirkungen auf das globale Klima) beschrieben. 

Die vom Naturschutzreferat des RP Freiburg vorgesehenen Entschlammungen in verschiedenen Gewässer-/ Gießenbereichen werden durch die künftigen Flutungen des Rückhalteraums erst nachhaltig wirksam. Nur so kann auf lange Sicht das Wiederverschlammen vermieden werden.

Das vorhandene und gemäß Planfeststellung auszubauende Gewässer- und Schlutensystem ist überdies elementarer Bestandteil für das Funktionieren der Beflutung und Entleerung des Rückhalteraumes. Die Entwicklung naturnaher Gewässer ist Teil der Umsetzung des Rückhalteraums. Deshalb ist die erste Maßnahme, die im Rahmen des Baus des Rückhalteraumes umgesetzt wird, die Herstellung einer Schlutenverbindung im Weisweiler Staatsforst.

In allen Rückhalteräumen des Integrierten Rheinprogramms werden die Auswirkungen des Betriebes durch ein Ökologisches Monitoring begleitet. Entsprechend sind auch im Planfeststellungsbeschluss entsprechende Auflagen enthalten. Für das Monitoring wurde ein eigenes Untersuchungsprogramm (Rahmenkonzept III) entwickelt, das geeignete Indikatoren und Messgrößen enthält, um langfristige Veränderungen der Natur beurteilen zu können. Sofern das Monitoring ergibt, dass die Wirkung Ökologischer Flutungen nicht erreicht werden, ist das RP verpflichtet in Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden sowie der Planfeststellungsbehörde Anpassungen vorzunehmen.

Zusammenhang mit dem Polder Altenheim

Nach erfolgtem Probebetrieb der Polder Altenheim im Jahr 1987 kamen verschiedene Gutachten (Forstliche Versuchsanstalt in Freiburg und der Bundesanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie) zu der Einschätzung, dass ein langanhaltender und nur selten stattfindender Hochwassereinsatz während der Vegetationsperiode zu einer massiven Schädigung großer Teile der Wälder in den Poldern Altenheim führt. Insbesondere aufgrund der Auswirkungen des vorangegangenen Staustufenbaus, mit Abschneiden der ehemals überfluteten Rheinwälder (so wie auch der Rheinwald von Wyhl/ Weisweil), und Entwicklung nicht überflutungstoleranter Baumarten, wurde das prognostizierte Schadenspotential bei einer Hochwasserrückhaltung in der Vegetationsperiode als sehr gravierend eingeschätzt.

Als einzige in Frage kommende Maßnahme, die erwarteten Schäden an den Wäldern und der hierin vorkommenden Pflanzen- und Tierwelt zu minimieren, wurde bereits in den ersten Umweltgutachten zur Hochwasserschutzmaßnahmen am Oberrhein regelmäßige Überflutungen gefordert, durch die sowohl die Wälder als auch der Tiere und Böden wieder an die zukünftig bei Hochwasserrückhaltung zu erwartenden Überflutungen in den Rückhalteräumen angepasst werden sollten. 

Seit über 35 Jahren werden in den Poldern Altenheim Ökologische Flutungen in Abhängigkeit vom Rheinabfluss durchgeführt und durch Monitoringuntersuchungen von ausgewählten Pflanzen- und Tierarten begleitet, um zu überprüfen, ob die erwarteten Wirkungen eintreffen oder ob negative Entwicklungen Änderungen erfordern. So wurde für verschiedene Zeigerarten festgestellt, dass auf den häufig überfluteten Flächen artenreiche und an Überflutungen angepasste Lebensgemeinschaften zunehmen und sich aueähnliche Verhältnisse entwickeln. Negative Entwicklungen wurden nicht festgestellt.

Präsentation Ökologische Erfolgskontrolle

Die Entwicklung von Gießen in den Poldern Altenheim wird im Auftrag des Regierungspräsidiums Freiburg regelmäßig, zuletzt im Jahr 2022 untersucht. Die Verschlammung der Gießen und des Holländerrheines hat sich, wie in den Untersuchungen der Wasserpflanzenkartierung und der gewässermorphologischen Kartierung 1993 dokumentiert, seit dem Beginn der Untersuchungen nicht wesentlich verändert. Verschlechterungen, die nachweislich auf Ökologische Flutungen zurückzuführen wären, wurden nicht dokumentiert.

Naherholung

Das Naherholungsgebiet wird künftig an 308 Tagen im Mittel im Jahr uneingeschränkt nutzbar sein. Auch die beiden Rheinstraßen bleiben über den gesamten Zeitraum der Ökologischen Flutungen passierbar. So sind z.B. Spaziergänge am Rhein auch während Ökologischen Flutungen weiterhin möglich. Bei Hochwassereinsatz werden die Zugänge zum Rückhalteraum aus Sicherheitsgründen gesperrt.

Präsentation Erholungsnutzung

Der Damm, auf dem die Weisweiler Rheinstraße verläuft, muss für den Hochwassereinsatz erhöht werden. Soweit möglich wurde der künftige Straßenverlauf so gewählt, dass ein Großteil der Alleebäume erhalten werden kann. 

Der Betrieb und die Nutzung des Kiosks am Rhein sind weiterhin möglich. Beide Rheinstraßen sind ganzjährig befahrbar. Nur während eines Hochwassereinsatzes ist der Zugang aus Sicherheitsgründen für den allgemeinen Besucherverkehr gesperrt.

Weitere Auswirkungen

Die gesamte Rheinaue ist von Natur aus Brutgebiet von Stechmücken. Deshalb hat ein großer Teil der Rheinanliegergemeinden unabhängig vom IRP die Kommunale Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage e.V. (KABS) mit der Stechmückenbekämpfung beauftragt. Auch das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg, ist Mitglied der KABS. Die Bekämpfung einer flutungsbedingten Verschärfung der Schnakenplage ist fester Planungsbestandteil in jedem IRP-Hochwasserrückhalteraum. Die Verpflichtung zur Bekämpfung der Schnaken wird in den jeweiligen Planfeststellungsbeschlüssen ausdrücklich verankert. Aufgrund der Erfahrungen der Schnakenbekämpfungsmaßnahmen durch die KABS insgesamt, und insbesondere auch durch die Erfolge der Schnakenbekämpfung in den bereits bestehenden IRP-Rückhalteräumen Polder Altenheim, Kulturwehr Kehl/ Straßburg und Polder Söllingen/Greffern, ist eine Verschärfung der Mückenplage durch den Betrieb der Rückhalteräume nicht zu erwarten.

Präsentation Biologische Stechmückenbekämpfung

Nein, das Auftreten und die Verbreitung der sogenannten „Tigermücke“ steht nicht im Zusammenhang mit den Maßnahmen des Integrierten Rheinprogramms. Eine Gefahr durch die Tigermücke, die verschiedene tropische Erkrankungen übertragen kann, entsteht durch den globalen Güterverkehr v.a. über die Meere sowie durch den transalpinen Reise- und Güterverkehr nach Mitteleuropa. 

Die eingewanderte Tigermücke hat sich schon in ihrem ursprünglichen Verbreitungsgebiet in den Tropen Südostasiens wg. der Zerstörung ihres natürlichen Lebensraumes (z.B. Brandrodung, Flächenfraß) zu einem Kulturfolger des Menschen entwickelt und besiedelt dort wie auch in ihrem neuen Verbreitungsgebiet in Mitteleuropa als sog. Containerbrüter nahezu alle Formen natürlicher und künstlicher Kleinstgewässer in den ländlichen und städtischen Siedlungsbereichen (Baumhöhlen, Schneckenhäuser, Blattachseln, Autoreifen, Blumentöpfe, Eimer usw.). Sie brütet nicht in temporären Überschwemmungsgewässern, wie sie durch Maßnahmen des Integrierten Rheinprogramms entstehen können. Eine Vermehrung dieser Stechmücken in Flussauen ist weltweit nicht beobachtet worden. Ihre Lebensräume und ihre Ausbreitung werden durch das IRP nicht gefördert. Bis heute konnten in den Rheinauen keine Populationen nachgewiesen werden.

Die Lebensräume der exotischen Stechmücken, die krankheitserregende Viren (Gelbfieber-, West-Nil-, Dengue-, oder Chikungunya) übertragen können, werden durch den Rückhalteraum nicht gefördert. Andere, Dengue oder oder Chikungunya übertragende Stechmückenarten konnten weltweit bislang nicht in Überflutungsflächen der Auen gefunden werden. Es besteht auch hier kein Bezug zum Integrierten Rheinprogramm.

Die Einlassbauwerke werden mit Schwimmbalken ausgestattet, damit bei Einsatz des Rückhalteraumes u.a. Treibgut und Müll zurückgehalten werden.

Eine Verschlammung ist nicht zu erwarten, da der Rückhalteraum gut durchströmt wird.

Das Integrierte Rheinprogramm (IRP) ist ein Vorhaben des Landes Baden-Württemberg, das auf ehemaligen Überflutungsflächen zwischen Basel und Mannheim insgesamt 13 Hochwasserrückhalteräume umfasst. Mit dem Bau des Hochwasserrückhalteraumes Wyhl/ Weisweil können nach Fertigstellung bis zu 7,7 Mio. Kubikmeter Wasser zurückgehalten werden und so zum Hochwasserschutz für die Rheinunterlieger beitragen. 

 

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