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EU-Konformitätsbescheinigung

Antrag auf Ausstellung einer EU-Konformitätsbescheinigung

Zuständig für die Ausstellung der Bescheinigung ist das Regierungspräsidium Freiburg nur, sofern die Ausbildung im Regierungsbezirk Freiburg absolviert und die Erlaubnisurkunde vom RP Freiburg ausgestellt wurde.

Wenn Sie eine EU-Konformitätsbescheinigungen für Gesundheitsfachberufe mit inländisch absolvierter Ausbildung im Regierungsbezirk Freiburg benötigen, füllen Sie bitte Antragsformular „Antrag auf Ausstellung einer EU-Konformitätsbescheinigung“ aus und schicken sie es postalisch an die folgende Adresse:

Regierungspräsidium Freiburg
Referat 25 – Berufsanerkennung im Ausland 
Bissierstraße 7
79114 Freiburg im Breisgau

 

Bitte beachten:

  • Das Regierungspräsidium Freiburg kann die EU-Konformitätsbescheinigung nur ausstellen, wenn die Berufsausbildung auch in diesem Regierungsbezirk absolviert wurde.
  • Die Erstellung der EU-Konformitätsbescheinigung ist mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro und einer geschätzten Wartezeit von circa zwei Wochen verbunden.
  • Die aktuellen Antragsunterlagen sind ausschließlich auf dem Postweg einzureichen. Im Regelfall erhalten Sie keine schriftliche Eingangsbestätigung, sondern - sofern notwendig - eine Nachforderung fehlender Unterlagen per Mail.