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Zweitschrift Berufsurkunde/ Abschlusszeugnis

Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift der Erlaubnisurkunde bei inländischer Ausbildung im Bereich der Gesundheitsfach-/ Pflegeberufe und sozialen Berufe (bei Verlust der Originalurkunde)

Das Regierungspräsidium Freiburg kann nur Zweitschriften erstellen, wenn die Ausbildung bzw. Anerkennung auch im Regierungsbezirk Freiburg erfolgt ist.

Für die Beantragung einer Zweitschrift der Berufsurkunde bzw. des Abschlusszeugnisses bei inländischer Ausbildung im Bereich der Gesundheitsfach-/ Pflegeberufe und sozialen Berufe senden Sie den Antrag mit allen notwendigen Informationen und die schriftliche Versicherung bitte postalisch an folgende Adresse:

Regierungspräsidium Freiburg
Referat 25 – Berufsanerkennung im Ausland
Bissierstraße 7
79114 Freiburg im Breisgau

Bitte beachten:

  • Die Erstellung der Zweitschrift erfolgt in einer Frist von circa sieben Wochen.
  • Zuständig für die Ausstellung der Zweitschrift ist das Regierungspräsidium Freiburg nur, sofern das Original-Dokument ebenfalls vom Regierungspräsidium Freiburg ausgestellt wurde.