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Ersatzanlage für den Stübenwasenlift in Todtnauberg

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Kontakt

Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung (Referat 24)

0761 208-1099
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Die Stübenwasenlift GmbH & Co. KG beabsichtigt, die Errichtung eines neuen Stübenwasenlifts und damit einhergehend den Umstieg vom reinen Winterbetrieb auf einen Ganzjahresbetrieb. Den bisherigen Schlepplift soll eine fixgeklemmte Vierer-Sesselbahn („4-CLF Stübenwasenlift“) als Hauptaufstiegshilfe ersetzen. 

Stand des Verfahrens

Stand des Verfahrens

Der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben wurde am 30.07.2024 erlassen. Er liegt gemeinsam mit den festgestellten Planunterlagen in der Zeit von Dienstag, dem 20.08.2024 bis einschließlich Montag, dem 02.09.2024 in Todtnau zur Einsichtnahme aus. Als Service für die Betroffenen und Interessierten können der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen mit nachfolgendem Link heruntergeladen werden. Über mögliche Rechtsbehelfe wird mit der ebenfalls verlinkten Bekanntmachung informiert.

Planfeststellungsbeschluss (pdf)

Medienmessemitteilung (pdf)

Bekanntmachung in Todtnau (pdf)

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Für die Vierer-Sesselbahn ist im Winterbetrieb eine Beförderungskapazität von 2.035 Personen/Stunden sowie im Sommerbetrieb eine Beförderungskapazität von 763 Personen/Stunde vorgesehen. Insgesamt sollen 106 Sessel ohne Wetterschutzhauben zum Einsatz kommen.

Im Gesamtkonzept zur Neuausrichtung des Standortes sind weitere Maßnahmen (wie die Errichtung einer kombinierten Rodelbahn und Mountaincart-Strecke, die Herstellung von weiteren Wanderwegen sowie eine Erweiterung des Parkplatzes mit gleichzeitiger Verlegung des Kinderspielplatzes) vorgesehen, die jedoch nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens sind. Dieses Planfeststellungsverfahren beinhaltet lediglich den Neubau des Sessellifts als Aufstiegshilfe, den sogenannten 4-CLF Stübenwasenlift.

Die mit dem Vorhaben vorgesehenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen finden im näheren Umfeld des Vorhabens statt und betreffen Flächen von Grundstücken, die entweder im gemeindlichen Eigentum der Stadt Todtnau oder des Vorhabenträgers stehen.

16.05. bis 26.06.2023 Auslegung der Planunterlagen in der Stadt Todtnau 
16.05. bis 26.07.2023 Anhörung der Träger öffentlicher Belange, Verbände und Unternehmen
26.07.2023, 24 Uhr Ende der Stellungnahme- und Einwendungsfrist
20.03.2024 Erörterungstermin im Kurhaus Todtnauberg
30.07.2024 Erlass des Planfeststellungsbeschlusses
20.08. bis einschließlich 02.09.2024 Auslegung des Beschlusses und der Planunterlagen in Todtnau

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