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Leitungseinführung Beuren

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Kontakt

Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung (Referat 24)

0761 208-1099
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Das Vorhaben ist Bestandteil der Netzverstärkungsmaßnahme „Höchstspannungsleitung Herbertingen – Waldshut-Tiengen – Waldshut-Tiengen/ Weilheim mit Abzweig Pfullendorf/ Wald und Abzweig Beuren.
Gegenstand des beantragten Planfeststellungsverfahrens ist die Leitungseinführung am Umspannwerk (UW) in Beuren.

Stand des Verfahrens

Stand des Verfahrens

Der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben wurde am 06. September 2024 erlassen. Er ist gemeinsam mit den festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 19. September 2024 bis einschließlich 02. Oktober 2024 hier eingestellt. Die Betroffenen und Interessierten können den Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Unterlagen auf dieser Internetseite herunterladen. Über mögliche Rechtsbehelfe wird mit nachfolgend verlinkter Bekanntmachung informiert.

Einem Betroffenen wird eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt, wenn er oder sie während der gesetzlich vorgesehenen Dauer der Veröffentlichung ein entsprechendes Verlangen an das Regierungspräsidium Freiburg, Referat 24 richtet.

Auf die elektronische Auslegung des Beschlusses wurde durch öffentliche Bekanntmachung am 17. September 2024 im Südkurier hingewiesen.


Pressemitteilung und Bekanntmachung

Planfeststellungsbeschluss (pdf)

Medienmitteilung (pdf)

Bekanntmachung zum Beschluss (pdf)

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Das Vorhaben ist Bestandteil der Netzverstärkungsmaßnahme „Höchstspannungsleitung Herbertingen – Waldshut-Tiengen – Waldshut-Tiengen/ Weilheim mit Abzweig Pfullendorf/ Wald und Abzweig Beuren; Drehstrom Nennspannung 380 kV“ bzw. Vorhaben Hochrhein. Die Maßnahme ist als Vorhaben Nr. 23 Teil des Bundesbedarfsplans.

Gegenstand des beantragten Planfeststellungsverfahrens ist die Leitungseinführung am Umspannwerk (UW) in Beuren. Aktuell wird das bestehende Umspannwerk auf der Gemarkung Beuren der Stadt Singen (Hohentwiel) von 220-Kilovolt (kV) auf 380-kV umgebaut. Bedingt durch den Umbau muss die künftige Leitungseinführung nach Süden verlegt werden. Im Bestand verläuft die 220-kV-Leitungsanlage (LA) 4953 ab dem Punkt Nenzingen parallel zur Autobahn A98 bis zum UW Beuren. Das UW Beuren muss künftig an die neue 380-kV-Hauptleitung angeschlossen werden. Im Zuge des Vorhabens wird die Einführung der Leitung in das UW mit zwei neuen Masten inkl. Schutzstreifen sowie ein Provisorium mit Abankerungen und ein provisorischer Auflastmast beantragt. Der Antrag umfasst auch den Rückbau der drei Bestandsmasten. Der Umbau des Umspannwerks Beuren ist hingegen nicht Gegenstand des Vorhabens.

Bestandteil der Planung ist schließlich auch die Durchführung von ökologischen Kompensationsmaßnahmen, mit denen die durch das Vorhaben verursachten Eingriffe ausgeglichen bzw. ersetzt werden sollen. Hiervon betroffen sind die Gebiete der Kommunen Volkertshausen (Gemarkung Volkertshausen), Steißlingen (Gemarkung Steißlingen), Singen (Gemarkung Beuren) und Gammertingen (Gemarkung Bronnen).

15.09.2023 Antrag auf Planfeststellung
15.02. bis 28.03.2024 Anhörung der Kommunen, Behörden, Verbände und Unternehmen
15.02. bis 14.03.2024.  Digitale Einsichtnahmemöglichkeit
28.03.2024 Ende der Einwendungsfrist
06.09.2024 Erlass des Planfeststellungsbeschlusses
17.09.2024 Bekanntmachung der elektronischen Auslegung im Südkurier
19.09. bis einschließlich 02.10.2024 Elektronische Auslegung des Beschlusses der Planunterlagen auf dieser Homepage

Weitere Informationen