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L 194 - Neubau eines Radweges zwischen Eigeltingen und Nenzingen

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Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung (Referat 24)

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Entlang der Landesstraße 194 soll ein neuer Radweg zwischen den Ortseingängen von Eigeltingen und Nenzingen entstehen. Ziel der Maßnahme ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit insbesondere für Radfahrer, da diese aufgrund des starken Verkehrsaufkommens und der zügigen Trassierung der L 194 erheblich gefährdet ist.

Stand des Verfahrens

Stand des Verfahrens

Verfahren nach Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben wurde am 1. September 2021 erlassen. Er lag gemeinsam mit den festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 21. September. bis zum 4. Oktober 2021 in Eigeltingen und Orsingen-Nenzingen zur Einsichtnahme aus. Als Service für die Betroffenen und Interessierten können der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Unterlagen auch auf dieser Internetseite heruntergeladen werden. Über mögliche Rechtsbehelfe wird mit nachfolgend verlinkter Bekanntmachung informiert.

Planfeststellungsbeschluss (pdf)

Medienmitteilung (pdf)

Bekanntmachung Eigeltingen (pdf)

Bekanntmachung Orsingen-Nenzingen (pd)

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

​Der vorliegende Entwurf umfasst die Neuanlage eines Radweges entlang der Landesstraße 194 zwischen den Ortseingängen von Eigeltingen und Nenzingen. Ziel der Maßnahme ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit insbesondere für Radfahrer, da diese aufgrund des starken Verkehrsaufkommens und der zügigen Trassierung der L 194 erheblich gefährdet ist. Bestandteil der Maßnahme sind auchlandschaftspflegerische Begleitmaßnahmen im direkten Trassenbereich.

Der geplante Radweg ist in drei Planungsabschnitte unterteilt.

Der erste Abschnitt nimmt den in Eigeltingen innerorts auf der Fahrbahn geführten Radverkehr auf und verläuft südlich der L 194 bis zu der Einmündung, welche in das Eigeltinger Gewerbegebiet führt. Danach verläuft der Radweg außerorts über einen bestehenden Wirtschaftsweg. Nach dem Wegschwenken des Wirtschaftsweges von der L 194 beginnt der zweite Abschnitt, der ebenfalls südlich der L 194 über den Knoten der L 223 bis kurz vor Orsingen-Nenzingen führt. Auf einem kurzen Teilstück, nahe dem Knotenpunkt L 194/ L 223 in Richtung Orsingen-Nenzingen, wird der Radweg wiederum auf einem bestehenden Wirtschaftsweg geführt. Direkt im Anschluss an den zweiten beginnt der dritte Abschnitt. Bald nachdem südlich der L 194 die Bebauung von Orsingen-Nenzingen beginnt, wechselt der Radweg mittels einer Radwegbrücke auf die nördliche Seite der L 194. Diese Maßnahme ist notwendig, um den Eingriff in die hochwertige Baum-Strauchhecke zu vermeiden. Der Radweg mündet in Orsingen-Nenzingen abschließend in die Straße Im Ried. Ab hier wird der Radverkehr wieder innerorts auf der Fahrbahn geführt.

Weitere Einzelheiten können dem Erörterungsbericht und den Planunterlagen entnommen werden.

09.06.2017 Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens
17.09.2018 Anhörung der Gemeinden, Behörden, Verbände
18.09. bis 17.10.2018 Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme in Eigeltingen und Orsingen-Nenzingen
(Herunterladen auch auf dieser Seite möglich)
31.10.2018 Ende der Einwendungsfrist
01.09.2021 Erlass des Planfeststellungsbeschlusses
21.09. bis einschl. 04.10.2021 Auslegung des Beschlusses und der Planunterlagen in Eigeltingen und Orsingen-Nenzingen

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