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Ausbau- und Elektrifizierung der Hochrheinbahn

Planfeststellungsabschnitt 4: Waldshut – Erzingen

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Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung (Referat 24)

0761 208-1050
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Die DB Netz AG plant die Elektrifizierung und den Ausbau der insgesamt etwa 75 Kilometer langen Hochrheinbahn von Basel Badischer Bahnhof über Waldshut bis Erzingen. Ziel ist die Erhöhung der Leistungsfähigkeit durch Taktverdichtung und Fahrzeitverkürzungen.
Auf dieser Internetseite finden Bürgerinnen und Bürger Informationen über den Planfeststellungsabschnitt (PfA) 4, Waldshut – Erzingen.

Stand des Verfahrens

Stand des Verfahrens

Am 05. Februar 2024 ist das Verfahren an das Eisenbahn-Bundesamt abgegeben worden. Das Eisenbahn-Bundesamt ist zuständig für die abschließende Entscheidung durch Planfeststellungsbeschluss. Dieser wurde am 06.12.2024 durch das Eisenbahn-Bundesamt erlassen. Nach dessen Bestandskraft erfolgen die notwendigen Schritte zur Ausführungsplanung und weitere Vorbereitungen für die bauliche Umsetzung der Maßnahme.

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Die DB Netz AG hat die Feststellung des Plans für den Planfeststellungsabschnitt (PfA) 4, Waldshut – Erzingen als Teil des Ausbaus und der Elektrifizierung der Hochrheinbahn im Abschnitt Basel Bad Bf bis Erzingen (Baden) beantragt. Das Regierungspräsidium Freiburg führt für das Bauvorhaben das Anhörungsverfahren durch.
Der Planfeststellungsabschnitt 4 liegt vollständig im Landkreis Waldshut und ist knapp 23 Kilometer lang. In diesem Abschnitt sind die Stadt Waldshut-Tiengen sowie die Gemeinden Lauchringen und Klettgau betroffen. Wesentliche Maßnahmen des Vorhabens sind die Elektrifizierung des Streckenabschnitts, der Neubau des Haltepunkts Waldshut West und der barrierefreie Ausbau der Stationen Waldshut, Tiengen (Hochrhein), Lauchringen und Erzingen (Baden). Die Bahnsteige erhalten eine einheitliche Nutzlänge von 155 Metern und eine Höhe von 55 Zentimetern. Die Stationen Tiengen (Hochrhein) und Lauchringen werden zu Kreuzungsbahnhöfen ausgebaut.

28.09.2021 bis 27.10.2021 Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme in Waldshut-Tiengen, Lauchringen und Klettgau
29.11.2021 Ende der Einwendungsfrist
14.12.2022 Erörterungstermin in Klettgau-Grießen
05.02.2024 Abgabe des Verfahrens an das Eisenbahn-Bundesamt
06.12.2024 Erlass des Planfeststellungsbeschlusses durch das Eisenbahn-Bundesamt

 

 

 

 

Weitere Informationen