Ausbau- und Elektrifizierung der Hochrheinbahn
Planfeststellungsabschnitt 4: Waldshut – Erzingen
Kontakt 1050
Kontakt
Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung (Referat 24)
Die DB Netz AG plant die Elektrifizierung und den Ausbau der insgesamt etwa 75 Kilometer langen Hochrheinbahn von Basel Badischer Bahnhof über Waldshut bis Erzingen. Ziel ist die Erhöhung der Leistungsfähigkeit durch Taktverdichtung und Fahrzeitverkürzungen.
Auf dieser Internetseite finden Bürgerinnen und Bürger Informationen über den Planfeststellungsabschnitt (PfA) 4, Waldshut – Erzingen.
Stand des Verfahrens
Stand des Verfahrens
Am 05. Februar 2024 ist das Verfahren an das Eisenbahn-Bundesamt abgegeben worden. Das Eisenbahn-Bundesamt ist zuständig für die abschließende Entscheidung durch Planfeststellungsbeschluss. Dieser wurde am 06.12.2024 durch das Eisenbahn-Bundesamt erlassen. Nach dessen Bestandskraft erfolgen die notwendigen Schritte zur Ausführungsplanung und weitere Vorbereitungen für die bauliche Umsetzung der Maßnahme.
Das Planfeststellungsverfahren im Überblick
Die DB Netz AG hat die Feststellung des Plans für den Planfeststellungsabschnitt (PfA) 4, Waldshut – Erzingen als Teil des Ausbaus und der Elektrifizierung der Hochrheinbahn im Abschnitt Basel Bad Bf bis Erzingen (Baden) beantragt. Das Regierungspräsidium Freiburg führt für das Bauvorhaben das Anhörungsverfahren durch.
Der Planfeststellungsabschnitt 4 liegt vollständig im Landkreis Waldshut und ist knapp 23 Kilometer lang. In diesem Abschnitt sind die Stadt Waldshut-Tiengen sowie die Gemeinden Lauchringen und Klettgau betroffen. Wesentliche Maßnahmen des Vorhabens sind die Elektrifizierung des Streckenabschnitts, der Neubau des Haltepunkts Waldshut West und der barrierefreie Ausbau der Stationen Waldshut, Tiengen (Hochrhein), Lauchringen und Erzingen (Baden). Die Bahnsteige erhalten eine einheitliche Nutzlänge von 155 Metern und eine Höhe von 55 Zentimetern. Die Stationen Tiengen (Hochrhein) und Lauchringen werden zu Kreuzungsbahnhöfen ausgebaut.
| 28.09.2021 bis 27.10.2021 | Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme in Waldshut-Tiengen, Lauchringen und Klettgau |
| 29.11.2021 | Ende der Einwendungsfrist |
| 14.12.2022 | Erörterungstermin in Klettgau-Grießen |
| 05.02.2024 | Abgabe des Verfahrens an das Eisenbahn-Bundesamt |
| 06.12.2024 | Erlass des Planfeststellungsbeschlusses durch das Eisenbahn-Bundesamt |